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   OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20   

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https://dejure.org/2021,39639
OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20 (https://dejure.org/2021,39639)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.09.2021 - 13 U 55/20 (https://dejure.org/2021,39639)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. September 2021 - 13 U 55/20 (https://dejure.org/2021,39639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KunstUrhG; § 23 KunstUrhG
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch Veröffentlichung eines ihn im Dienst zeigenden Lichtbildes

  • JurPC

    Unterlassungsanspruch betreffend Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch betreffend Abbildung eines Polizeibeamten im Dienst

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch Veröffentlichung eines ihn im Dienst zeigenden Lichtbildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch aber keine Geldentschädigung bei Veröffentlichung eines Fotos welches Polizisten im Dienst ohne Anonymisierung zeigt

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Bildbericht über Polizeibeamten im Dienst: Unterlassungsanspruch ohne Geldentschädigung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Online-Bildbericht über Polizeibeamten im Dienst: Unterlassungsanspruch ohne Geldentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 340
  • MMR 2022, 405
  • K&R 2022, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.09.2020 - VI ZR 445/19

    Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
    a) Die Zulässigkeit von Bildnisveröffentlichungen ist nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen, das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang steht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - VI ZR 125/12, juris Rn. 10; Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, juris Rn. 15, jew. m. w. N.).

    Dabei ist schon bei der Beurteilung, ob ein Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK andererseits vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2015 - VI ZR 245/14, juris Rn. 14; Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, juris Rn. 21 ff., jew. m. w. N.).

    Bildaussagen nehmen am verfassungsrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Bebilderung sie dienen (BGH, Urteil vom 9. April 2019 - VI ZR 533/16, juris Rn. 10; Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, juris Rn. 21, jew. m. w. N.).

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (BGH, Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Bei der Gewichtung dieser Beeinträchtigung ist zwar zu berücksichtigen, dass der Kläger ausschließlich optisch und auch insoweit nur von einem vergleichsweise kleinen Kreis von Personen identifiziert werden kann und das Bild deshalb nicht geeignet ist, die Identität des Klägers einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen (dazu: BGH, Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, juris Rn. 32 f.).

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
    Dabei ist schon bei der Beurteilung, ob ein Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK andererseits vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2015 - VI ZR 245/14, juris Rn. 14; Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, juris Rn. 21 ff., jew. m. w. N.).

    Zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist, wobei unterhaltende Beiträge davon nicht ausgenommen sind (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2015, a. a. O., Rn. 17 m. w. N.).

    Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt demnach nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab; es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 21. April 2015 - VI ZR 245/14, juris Rn. 33 m. w. N.).

  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 533/16

    Beurteilung der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung nach dem abgestuften

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
    Bildaussagen nehmen am verfassungsrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Bebilderung sie dienen (BGH, Urteil vom 9. April 2019 - VI ZR 533/16, juris Rn. 10; Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, juris Rn. 21, jew. m. w. N.).

    (1) Dabei spricht für die Zulässigkeit der Bebilderung zwar, dass das Lichtbild ohne Belästigung, Ausnutzung von Heimlichkeit oder beharrliche Nachstellung und nicht an Orten der Abgeschiedenheit aufgenommen wurde (zu diesen Gesichtspunkten: BGH, Urteil vom 9. April 2019 - VI ZR 533/16, juris Rn. 23).

  • OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13

    Bestimmung des Streitwerts eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung im

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
    Den Angaben zum Streitwert in einer Klageschrift kommt für die Streitwertbemessung eine indizielle Bedeutung zu, insbesondere, wenn sie zu einem Zeitpunkt abgegeben werden, in dem die Kostentragungspflicht noch offen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Rn. 5).
  • KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
    Sie ist daher der Streitwertfestsetzung regelmäßig zu Grunde legen, es sei denn, dass sich aus den Umständen ihre Fehlerhaftigkeit ergibt (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011, 13 U 50/11, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 9.04.2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
    Bei Verletzung eines absoluten Rechtsgutes besteht ein Feststellungsinteresse bereits dann, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und der Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind; ein Feststellungsinteresse ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, juris Rn. 5).
  • LG Essen, 21.10.2020 - 18 O 167/20

    Betriebsschließungsversicherung, COVID-19, Corona

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
    Selbst die 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat die Veröffentlichung eines vergleichbaren Fotos durch eine andere Verlagsgesellschaft nicht als rechtswidrig eingeordnet (Urteil vom 21. Dezember 2020 - 18 O 167/20, vorgelegt als Anlage zum Schriftsatz vom 17. August 2021, Bl. 390 ff. d. A.).
  • OLG Hamm, 02.07.2009 - 4 U 39/09

    Streitwert und Anwaltsgebühren für ein wettbewerbsrechtliches Abschlussschreiben

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
    Die erforderlichen und erstattungsfähigen Kosten einer Abschlusserklärung bemessen sich nach dem Streitwert der Hauptsacheklage, welche vermieden werden soll, und nicht nach dem Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens (OLG Hamm, Urteil vom 02. Juli 2009 - 4 U 39/09, juris Rn. 7; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 12 UWG (Stand: 09.04.2018), Rn. 184), hier mithin nach einem Streitwert von 25.000 EUR, der im Hinblick auf den Unterlassungsantrag anzusetzen ist.
  • OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11

    Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
    Sie ist daher der Streitwertfestsetzung regelmäßig zu Grunde legen, es sei denn, dass sich aus den Umständen ihre Fehlerhaftigkeit ergibt (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011, 13 U 50/11, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 9.04.2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06

    Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

    Auszug aus OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20
    d) Die Verwendung dieses unter anderem als Anlage K1 vorgelegten Bildes ist nicht in jeglichem Zusammenhang, sondern nur im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den fraglichen Polizeieinsatz zu untersagen (vgl. dazu allg. BGH, Urteil vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06, juris Rn. 10).
  • BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

  • OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10

    Verbotene Mitteilung von Gerichtsverhandlungen im Internet; Veröffentlichung

  • OLG Celle, 20.04.2000 - 13 U 160/99

    Presseberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren:

  • OLG Karlsruhe, 02.10.1979 - 4 Ss 200/79
  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

  • BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12

    Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 504/18

    Anspruch auf Unterlassung einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein

  • OLG Dresden, 14.07.2022 - 4 U 1090/22

    1. Die Veröffentlichung des Bildnisses eines Beamten des gemeindlichen

    Insofern ist einerseits von Bedeutung, ob der Polizist an besonderen Handlungen oder Ereignissen teilnimmt, insbesondere, wenn er sich dabei pflichtwidrig verhält (vgl. Engels in: BeckOK UrhR, KUG § 23 Rn. 17; OLG Celle, Urteil vom 23. September 2021 - 13 U 55/20 -, Rn. 28, juris; Urteil vom 25. August 2010 - 31 Ss 30/10, juris Rn. 21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Oktober 1979 - 4 Ss 200/79, juris).
  • KG, 20.06.2023 - 5 W 6/23

    Wettbewerbsrecht

    bb) Soweit der Kläger ferner gegenüber den Beklagten zu 1 bis 5 Ansprüche auf Erstattung der Kosten der vorprozessualen Rechtsverfolgung und von Abschlussschreiben geltend gemacht hat, bleiben diese als Nebenforderungen gemäß § 43 Abs. 1 GKG, § 4 ZPO, § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG für die Wertfestsetzung außer Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - | ZR 77/21, Rn. 19, juris; OLG Celle, Urteil vom 23. September 2021 - 13 U 55/20, Rn. 65, juris; Spoenle in: Seichter, jurisPK-UWG, 5. Aufl., 8 13 UWG (Stand: 10.01.2023), Rn. 64).
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