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   OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03   

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OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03 (https://dejure.org/2003,7057)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2003 - 9 U 114/03 (https://dejure.org/2003,7057)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2003 - 9 U 114/03 (https://dejure.org/2003,7057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII; § 106 Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB VII; § 106 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII; § 531 Abs. 2 ZPO
    Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB wegen einer schulbezogenen Verletzung; Ausschluss des Schadensersatzanspruches wegen der Enthaftungsregelung im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorliegen der spezifischen Vorsatzerfordernisse der Haftung für eine ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB wegen einer schulbezogenen Verletzung; Ausschluss des Schadensersatzanspruches wegen der Enthaftungsregelung im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorliegen der spezifischen Vorsatzerfordernisse der Haftung für eine ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8; ; SGB VII § 2 Abs. 2 Nr. 8; ; SGB VII § 8 Abs. 1; ; SGB VII § 105 Abs. 1 S. 1; ; SGB VII § 106 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch nach einer körperlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01

    Ansprüche aus den Folgen einer Schulrauferei

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03
    Er muss sich aber nicht nur auf die bloße Schädigungshandlung erstrecken, sondern Eintritt und Umfang des konkret eingetretenen Schadens umfassen (BGH NJW 2003, 1605 = VersR 2003, 595; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 160; Senat VersR 1999, 1550; für den eigentlichen Arbeitsunfall ebenso BAG NJW 2003, 1890, 1891; Wussow/Schneider Kap. 80 Rdnr. 87).

    Es sind keinerlei konkrete Anhaltspunkte (zu diesem Erfordernis OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 160, 161) dafür ersichtlich, dass der Beklagte die schweren und eventuell dauerhaften Folgen der Knieverletzung des Klägers vorhergesehen hat.

  • BGH, 22.02.1989 - III ZR 234/88

    Schadenersatzanspruch eines Schülers, der sich beim Spielen während der

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03
    Es ist zwischen den Parteien nicht streitig, dass die Verletzung einen Versicherungsfall i.S.d. § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII darstellt, nämlich einen Unfall bei einer versicherten schulbezogenen Tätigkeit nach §§ 8 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 8 SGB VII. Raufereien zwischen Schülern vor oder nach dem Schulunterricht auf dem Schulgelände und daraus hervorgehende Verletzungen sind unabhängig vom Ausmaß der Aggressivität dem versicherten Schulbesuch zuzurechnen (vgl. dazu BGHZ 67, 279, 283; VersR 1990, 404; NJW 1992, 2032, 2033; Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. 2002, Kap. 80 Rdnr. 135, 139).
  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 284/91

    Keine Haftungsfreistellung des Schädigers bei tätlicher Auseinandersetzung nach

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03
    Es ist zwischen den Parteien nicht streitig, dass die Verletzung einen Versicherungsfall i.S.d. § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII darstellt, nämlich einen Unfall bei einer versicherten schulbezogenen Tätigkeit nach §§ 8 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 8 SGB VII. Raufereien zwischen Schülern vor oder nach dem Schulunterricht auf dem Schulgelände und daraus hervorgehende Verletzungen sind unabhängig vom Ausmaß der Aggressivität dem versicherten Schulbesuch zuzurechnen (vgl. dazu BGHZ 67, 279, 283; VersR 1990, 404; NJW 1992, 2032, 2033; Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. 2002, Kap. 80 Rdnr. 135, 139).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03
    Insoweit weicht die Regelung von den zu § 823 Abs. 1 BGB aufgestellten Anforderungen ab, wonach das Verschulden nicht auf den Haftungsumfang zu beziehen ist (für privilegierte Arbeitnehmerhaftungen zur Verminderung voller Risikozurechnung ebenfalls abweichend BAG NJW 2003, 377, 380).
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03
    Er muss sich aber nicht nur auf die bloße Schädigungshandlung erstrecken, sondern Eintritt und Umfang des konkret eingetretenen Schadens umfassen (BGH NJW 2003, 1605 = VersR 2003, 595; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 160; Senat VersR 1999, 1550; für den eigentlichen Arbeitsunfall ebenso BAG NJW 2003, 1890, 1891; Wussow/Schneider Kap. 80 Rdnr. 87).
  • OLG Celle, 06.10.1999 - 9 U 24/99

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Streit unter Schülern

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03
    Er muss sich aber nicht nur auf die bloße Schädigungshandlung erstrecken, sondern Eintritt und Umfang des konkret eingetretenen Schadens umfassen (BGH NJW 2003, 1605 = VersR 2003, 595; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 160; Senat VersR 1999, 1550; für den eigentlichen Arbeitsunfall ebenso BAG NJW 2003, 1890, 1891; Wussow/Schneider Kap. 80 Rdnr. 87).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02

    Zur Haftung bei Schulunfällen

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03
    Er muss sich aber nicht nur auf die bloße Schädigungshandlung erstrecken, sondern Eintritt und Umfang des konkret eingetretenen Schadens umfassen (BGH NJW 2003, 1605 = VersR 2003, 595; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 160; Senat VersR 1999, 1550; für den eigentlichen Arbeitsunfall ebenso BAG NJW 2003, 1890, 1891; Wussow/Schneider Kap. 80 Rdnr. 87).
  • BGH, 12.10.1976 - VI ZR 271/75

    Prügelei auf dem Schulhof

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03
    Es ist zwischen den Parteien nicht streitig, dass die Verletzung einen Versicherungsfall i.S.d. § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII darstellt, nämlich einen Unfall bei einer versicherten schulbezogenen Tätigkeit nach §§ 8 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 8 SGB VII. Raufereien zwischen Schülern vor oder nach dem Schulunterricht auf dem Schulgelände und daraus hervorgehende Verletzungen sind unabhängig vom Ausmaß der Aggressivität dem versicherten Schulbesuch zuzurechnen (vgl. dazu BGHZ 67, 279, 283; VersR 1990, 404; NJW 1992, 2032, 2033; Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. 2002, Kap. 80 Rdnr. 135, 139).
  • BGH, 19.01.1990 - V ZR 241/88

    Zivilprozeßrecht: Entscheidungsgrundlage bei nicht mitgetragenem Beweisergebnis

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2003 - 9 U 114/03
    An einer eigenmächtigen Verwertung der Sachdarstellung des Zeugen war das Landgericht aufgrund der Verhandlungsmaxime gehindert (vgl. dazu BGH NJW-RR 1990, 507; Musielak, ZPO, 3. Aufl. 2002, Einl. Rdnr. 37).
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