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   OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03   

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https://dejure.org/2003,3281
OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03 (https://dejure.org/2003,3281)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.06.2003 - 15 UF 30/03 (https://dejure.org/2003,3281)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 15 UF 30/03 (https://dejure.org/2003,3281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen: Zustimmungserfordernis des anderen Ehegatten bei Vermögensverfügung während der Anhängigkeit eines vom Scheidungsverbund abgetrennten Zugewinnausgleichsverfahrens und Voraussetzungen eines Anspruchs auf ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Verfügung über das gesamte Vermögen eines Ehegatten; Erfordernis der Zustimmung ; Beendigung des Güterstandes durch Eintritt der Scheidungsrechtskraft ; Gefährdung des Zugewinnausgleichs ; Eintragung eines Wohnungsrechts ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1365; ZPO § 628
    Zur entsprechenden Anwendung des

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Verfügung über das gesamte Vermögen eines Ehegatten; Erfordernis der Zustimmung ; Beendigung des Güterstandes durch Eintritt der Scheidungsrechtskraft ; Gefährdung des Zugewinnausgleichs ; Eintragung eines Wohnungsrechts ...

  • Judicialis

    BGB § 1365; ; BGB § 1366; ; BGB § 1368

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365; BGB § 1366; BGB § 1368; BGB § 1389
    Entsprechende Anwendung des § 1365 BGB auch nach Eintritt der Scheidungsrechtskraft - Zeitdauer des Anspruchs auf Sicherheitsleistung gemäß § 1389 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1365; ZPO § 628
    Zur entsprechenden Anwendung des § 1365 BGB nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor rechtskräftiger Entscheidung über die Folgesache "Zugewinnausgleich"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1661
  • FamRZ 2003, 625
  • FamRZ 2004, 625
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Mit dem angefochtenen Urteil ist antragsgemäß erkannt; dass dort die diesbezüglichen Entscheidungsgründe missverständlich sind, ist unerheblich, weil die Urteilsformel maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1997, 3447, 3448).
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Zwar besteht bei wirksamem Verpflichtungsgeschäft für das Erfüllungsgeschäft kein Erfordernis der Zustimmung des anderen Ehegatten (vgl. BGH FamRZ 1989, 475; 1990, 971).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Das Amtsgericht hat zutreffend festgestellt, dass die übertragenen Grundstücke am 16. August 2002 i. S. d. § 1365 Abs. 1 BGB zumindest im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Beklagten zu 2 darstellten und dass - was ausreicht (vgl. BGH NJW 1980, 2350; 1984, 609, 610) - der Beklagte zu 1 wenigstens die Verhältnisse kannte, aus denen sich dies ergab.
  • OLG Köln, 22.05.2000 - 26 WF 69/00

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Anfechtung; Anfechtbarkeit von

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Deshalb ist in einem solchen Fall die entsprechende Anwendung von § 1365 BGB geboten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1984, 53; OLG Köln FamRZ 2001, 176; Münchener Kommentar zum BGB/Koch, 4. Aufl., § 1365 Rn. 6; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl. § 1365 Rn. 2).
  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 14/90

    Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag im Verbundverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Das ergibt sich daraus, dass der Scheidungsverbund, auch soweit er gemäß § 623 Abs. 1 S. 1 ZPO erst durch entsprechenden Parteiantrag herbeigeführt wurde, nicht zur Disposition der Parteien steht und diese deshalb nicht wirksam auf die Schutz- und Warnfunktion des Verbundverfahrens verzichten können (vgl. BGH FamRZ 1991, 687, 688).
  • OLG Hamm, 02.12.1986 - 1 WF 548/86

    Zustimmungserfordernis für Verfügungen; Rechtskräftige Scheidung; Antrag auf

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Nach Beendigung des Güterstandes durch Eintritt der Scheidungsrechtskraft (§ 1372 BGB) kann grundsätzlich jeder Ehegatte frei, d. h. ohne Zustimmung des anderen über sein Vermögen verfügen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1987, 591).
  • OLG Celle, 20.10.2000 - 15 UF 81/00

    Scheidung; Ehegattenverfügungsmacht; Verfügungsbeschränkung; Zugewinnausgleich;

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Ausnahmsweise wirkt aber der (zweite, vgl. Senat FamRZ 2001, 1613 = NJW-RR 2001, 866) Normzweck des § 1365 BGB, nämlich den anderen Ehegatten vor einer Gefährdung seines Zugewinnausgleichs bei Beendigung des Güterstandes zu schützen, fort, wenn - wie hier gemäß § 628 S. 1 Nr. 4 ZPO - vorab die Scheidung ausgesprochen wird.
  • OLG Celle, 08.09.1993 - 21 UF 118/93

    Sicherheitsleistung nach § 1389 BGB; Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs im

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Da die Klägerin deshalb keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung mehr hat, kommt auch dessen Sicherung durch dinglichen Arrest gemäß § 916 ZPO (vgl. OLG Hamm FamRZ 1985, 71; OLG Celle FamRZ 1996, 1429; Münchener Kommentar zur ZPO/Heinze, 2. Aufl., Rn. 7, Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., Rn. 5, jeweils zu § 916) nicht in Betracht.
  • OLG Hamm, 14.10.1983 - 15 W 325/83

    Anspruch auf Verschaffung eines Erbbaurechts; Anspruch auf Zustimmungserteilung

    Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03
    Deshalb ist in einem solchen Fall die entsprechende Anwendung von § 1365 BGB geboten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1984, 53; OLG Köln FamRZ 2001, 176; Münchener Kommentar zum BGB/Koch, 4. Aufl., § 1365 Rn. 6; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl. § 1365 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05

    Keine Fortdauer des Einwilligungserfordernisses nach § 1365 BGB

    Der Schutzzweck des § 1365, den anderen Ehegatten vor der Gefährdung seiner Anwartschaft auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes zu bewahren (BGH NJW 78, S. 1380), soll zwar fortwirken, wenn der im Scheidungsverfahren geltend gemachte Anspruch auf Zugewinnausgleich in Folge der Abtrennung der Folgesache aus dem Verbund bei Eintritt der Teil-Rechtskraft hinsichtlich der Scheidung noch nicht entschieden ist (OLG Hamm, FamRZ 1984, S. 53; OLG Köln, FamRZ 2001, S. 176; OLG Celle, FamRZ 2004, S. 625), anderes muss aber gelten, wenn der den Schutz des § 1365 BGB begehrende Ehegatte versäumt hat, seinen vermeintlichen Anspruch auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren als Folgesache anhängig zu machen, um seinen Anspruch vor dem Verlust des Schutzes aus § 1365 BGB titulieren zu lassen:.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

    Ob eine analoge Anwendung des § 1365 BGB auch bei vorzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft geboten ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 25. Juni 2003 - 15 UF 30/03, OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 11 WF 406/05), ist für die Frage der Auslegung des § 1386 BGB unerheblich.
  • OLG München, 12.07.2006 - 33 Wx 238/05

    Ersetzung der Zustimmung des Ehegatten zur Vermögensverfügung; Erledigung der

    Zwar kann nach Auffassung der Oberlandesgerichte Celle und Köln die Zustimmungspflicht nach § 1365 BGB auch nach Eintritt der Scheidungsrechtskraft fortbestehen, wenn die Scheidungsfolgesache Zugewinnausgleich zunächst im Scheidungsverbund anhängig gemacht worden und später abgetrennt worden ist und die Verfügung eines Ehegatten über sein (zumindest im Wesentlichen) ganzes Vermögen noch vor rechtskräftigem Abschluss des Zugewinnausgleichsverfahrens getroffen wird (OLG Celle FamRZ 2004, 625/626; OLG Köln FamRZ 2001, 176).
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