Rechtsprechung
OLG Celle, 25.08.2005 - 13 U 120/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflichten eines Krankenhausbetreibers im Zusammenhang mit Reinigungsarbeiten: Anforderungen an eine wirksame Delegation an eine Reinigungsfirma
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs 1 BGB
Ausrutschen; Delegation; Delegierung; Eindeutigkeit; Formulierung; gebotene Sicherheitsmaßnahme; gebotene Sicherungsmaßnahme; Gebäudesicherungspflicht; Gefahrausschaltung; Gefahrenabwehr; Gefahrenstelle; Gefahrstelle; Gefahrvermeidung; Haftung; klare Absprache; Klarheit; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Haftungsrecht: Übertragung der Verkehrssicherungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Delegierung von Verkehrssicherungspflichten
Verfahrensgang
- LG Verden, 16.02.2005 - 7 O 427/04
- OLG Celle, 25.08.2005 - 13 U 120/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 265
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95
Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von …
Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 13 U 120/05
Eine solche Delegation der Verkehrssicherungspflichten setzt eine klare Absprache voraus, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt (BGH, NJW 1996, 2646).Die Beklagte hat auch nicht ihre Kontroll- und Überwachungspflicht verletzt, die sich darauf erstreckte, ob die Streitverkündete der übernommenen Verkehrssicherungspflicht tatsächlich genügte (vgl. BGH, NJW 1996, 2646).
- OLG Koblenz, 30.07.2007 - 12 U 234/06
Verkehrssicherungspflicht: Absicherung einer Straßenbaustelle; Berichtigung des …
Dies begegnet keinen Bedenken (vgl. OLG Celle in MDR 2006, 265, 266). - LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06
Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle …
Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bzw. Vermieters als des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Mieter, d.h. hier der Streitverkündete, die vertraglich übernommenen Sicherungsmaßnahmen auch tatsächlich ausgeführt hat (BGH vom 04.06.1996, VersR 1996, 1151 [1152]; OLG Hamm vom 04.08.1999, VersR 2000, 862; OLG Celle vom 25.08.2005, MDR 2006, 265 f.).