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   OLG Celle, 25.08.2005 - 13 U 120/05   

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https://dejure.org/2005,12077
OLG Celle, 25.08.2005 - 13 U 120/05 (https://dejure.org/2005,12077)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2005 - 13 U 120/05 (https://dejure.org/2005,12077)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2005 - 13 U 120/05 (https://dejure.org/2005,12077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflichten eines Krankenhausbetreibers im Zusammenhang mit Reinigungsarbeiten: Anforderungen an eine wirksame Delegation an eine Reinigungsfirma

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs 1 BGB
    Ausrutschen; Delegation; Delegierung; Eindeutigkeit; Formulierung; gebotene Sicherheitsmaßnahme; gebotene Sicherungsmaßnahme; Gebäudesicherungspflicht; Gefahrausschaltung; Gefahrenabwehr; Gefahrenstelle; Gefahrstelle; Gefahrvermeidung; Haftung; klare Absprache; Klarheit; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftungsrecht: Übertragung der Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Delegierung von Verkehrssicherungspflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 13 U 120/05
    Eine solche Delegation der Verkehrssicherungspflichten setzt eine klare Absprache voraus, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt (BGH, NJW 1996, 2646).

    Die Beklagte hat auch nicht ihre Kontroll- und Überwachungspflicht verletzt, die sich darauf erstreckte, ob die Streitverkündete der übernommenen Verkehrssicherungspflicht tatsächlich genügte (vgl. BGH, NJW 1996, 2646).

  • OLG Koblenz, 30.07.2007 - 12 U 234/06

    Verkehrssicherungspflicht: Absicherung einer Straßenbaustelle; Berichtigung des

    Dies begegnet keinen Bedenken (vgl. OLG Celle in MDR 2006, 265, 266).
  • LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06

    Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle

    Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bzw. Vermieters als des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Mieter, d.h. hier der Streitverkündete, die vertraglich übernommenen Sicherungsmaßnahmen auch tatsächlich ausgeführt hat (BGH vom 04.06.1996, VersR 1996, 1151 [1152]; OLG Hamm vom 04.08.1999, VersR 2000, 862; OLG Celle vom 25.08.2005, MDR 2006, 265 f.).
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