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   OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03   

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OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03 (https://dejure.org/2004,44115)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.02.2004 - 20 U 46/03 (https://dejure.org/2004,44115)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 20 U 46/03 (https://dejure.org/2004,44115)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 03.12.2003 - 3 U 181/03

    Zur Verfügungstellen des eigenen Stromnetzes an andere Energielieferanten ;

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03
    Insoweit wird zum Teil in der Rechtsprechung (vgl. LG Kiel NJW-RR 2001, 1625; OLG Celle, 3. Zivilsenat , Urteil vom 3. Dezember 2003 in 3 U 181/03 ) die Meinung vertreten, in Fällen der vorliegenden Art könne man von einem Zugang nur reden, wenn der Adressat die Bedeutung der Stromlieferung als konkludente Willenserklärung (Realofferte) habe erkennen können.

    Insoweit folgt der Senat nicht der zum Teil in der Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg RdE 2002, 20 [OLG Brandenburg 07.03.2001 - 13 U 202/00] ; OLG Celle, 3. Zivilsenat , Urteil vom 3. Dezember 2003 in 3 U 181/03 ) vertretenen Auffassung, die Annahme eines Vertragsschlusses scheitere in Fällen der vorliegenden Art am fehlenden Erklärungsbewusstsein bzw. daran, dass der Kunde des Stromlieferanten das Realangebot bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht als solches habe erkennen können und dementsprechend der Stromlieferant die Stromentnahme auch nicht als Annahme des Angebots habe verstehen dürfen.

    Der Senat teilt nicht die Meinung des hiesigen 3. Zivilsenats ( Urteil vom 3. Dezember 2003 in 3 U 181/03 ), wonach die in dieser Entscheidung entwickelten Grundsätze auf Fälle der vorliegenden Art deshalb nicht zu übertragen seien, weil Vertragspartner des Abwasserbeseitigers grundsätzlich derjenige sei, der die Anlage betreibe, während im Bereich der Stromversorgung nach Aufhebung des Monopols nicht nur der Betreiber der Leitungen, sondern auch Dritte Stromlieferer sein könnten.

  • LAG Hamm, 04.01.1979 - 8 Ta 105/78

    Zeitpunkt des Zugangs einer schriftlichen Kündigung; Übergabe eines in deutscher

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03
    - ggf. unter Hinzuziehung eines Dolmetschers - über den Inhalt der Erklärung hätte informieren können (bejahend etwa LAG Hamm, NJW 1979, 2488 [LAG Hamm 04.01.1979 - 8 Ta 105/78] ; verneinend LAG Köln NJW 1988, 1870; s. a. BAG NJW 1985, 823).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf das Vorliegen des Erklärungsbewusstseins regelmäßig nur verzichtet werden, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. nur BGHZ 91, 324 ).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03
    Die vorstehenden allgemeinen Grundsätze können jedoch nach Auffassung des Senats unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1991 ( BGHZ 115, 311 ) nicht für Realofferten und deren Annahme im Bereich der Massenleistungen der modernen Daseinsvorsorge gelten.
  • LAG Köln, 24.03.1988 - 8 Ta 46/88

    Kündigungsschutzprozess; Kündigungsschutzklage; Sorgfaltspflicht; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03
    - ggf. unter Hinzuziehung eines Dolmetschers - über den Inhalt der Erklärung hätte informieren können (bejahend etwa LAG Hamm, NJW 1979, 2488 [LAG Hamm 04.01.1979 - 8 Ta 105/78] ; verneinend LAG Köln NJW 1988, 1870; s. a. BAG NJW 1985, 823).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03
    - ggf. unter Hinzuziehung eines Dolmetschers - über den Inhalt der Erklärung hätte informieren können (bejahend etwa LAG Hamm, NJW 1979, 2488 [LAG Hamm 04.01.1979 - 8 Ta 105/78] ; verneinend LAG Köln NJW 1988, 1870; s. a. BAG NJW 1985, 823).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03
    Diese Grundsätze gelten auch für Willenserklärungen durch schlüssiges Verhalten (vgl. BGH NJW 1990, 454 [BGH 02.11.1989 - IX ZR 197/88] ).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2001 - 13 U 202/00

    Zustandekommen eines Stromversorgungsvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2004 - 20 U 46/03
    Insoweit folgt der Senat nicht der zum Teil in der Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg RdE 2002, 20 [OLG Brandenburg 07.03.2001 - 13 U 202/00] ; OLG Celle, 3. Zivilsenat , Urteil vom 3. Dezember 2003 in 3 U 181/03 ) vertretenen Auffassung, die Annahme eines Vertragsschlusses scheitere in Fällen der vorliegenden Art am fehlenden Erklärungsbewusstsein bzw. daran, dass der Kunde des Stromlieferanten das Realangebot bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht als solches habe erkennen können und dementsprechend der Stromlieferant die Stromentnahme auch nicht als Annahme des Angebots habe verstehen dürfen.
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