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   OLG Celle, 26.05.2003 - Not 6/03   

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https://dejure.org/2003,8485
OLG Celle, 26.05.2003 - Not 6/03 (https://dejure.org/2003,8485)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.05.2003 - Not 6/03 (https://dejure.org/2003,8485)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - Not 6/03 (https://dejure.org/2003,8485)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars: Amtsenthebungsgrund des Vermögensverfalls; Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch die Art der Wirtschaftsführung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNotO ; § 50 Abs. 1 BNotO ; § 111 BNotO ; § 54 BNotO ; § 111 Abs. 2 S. 1 BNotO
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung ; Vorläufige Amtsenthebung eines Notars ; Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ; Art der Wirtschaftsführung; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung ; Vorläufige Amtsenthebung eines Notars ; Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ; Art der Wirtschaftsführung; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • Judicialis

    BNotO § 54 Abs. 1 Nr. 2; ; BNotO § 50 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8; BNotO § 54 Abs. 1 Nr. 2
    Vorläufige Amtsenthebung des Notars wegen wirtschaftlicher Verhältnisse und Art der Wirtschaftsführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99

    Vermögensverfall eines Notars

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.2003 - Not 6/03
    Eine solche Gefährdung aufgrund "erheblicher Zahlungsansprüche" kann einerseits dann vorliegen, wenn die Abtragung einer längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast des Notars nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten ist; in diesem Fall ist regelmäßig der Schluss zulässig, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (BGH, Beschluss vom 20. März 2000 - Not/ 19/99, NJW 2000, 2359).

    Angesichts erheblicher Verbindlichkeiten, denen jedenfalls nicht immer liquide aktive Mittel gegenüberstehen, besteht die Gefahr, dass der Notar fremde Vermögensinteressen nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahrnimmt, und Versuchen Dritter, seine Amtsführung sachwidrig zu beeinflussen, nicht mit dem erforderlichen Nachdruck entgegentreten will oder kann (BGH, Beschluss vom 20. März 2000 - NotZ 19/99, NJW 2000, 2359).

  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 17/00

    Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.2003 - Not 6/03
    Bereits für sich allein genommen berechtigt eine Wirtschaftsführung des Notars, die - was hier gegeben ist - seine Gläubiger dazu zwingt, wegen berechtigter Forderungen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, die Amtsenthebung (Beschluss des BGH vom 26. März 2001 - NotZ 23/00; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. November 2000 - NotZ 17/00).
  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 14/91

    Gerichtliche Entscheidung über ein Gesuch um vorzeitige Bestellung zum

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.2003 - Not 6/03
    Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der im Übrigen identisch ist mit dem vom Antragsteller bereits im Verfahren Not 13/01 gestellten Antrag, wird der Antragsteller auch (noch) den Anforderungen des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 9. Dezember 1991 (NotZ 14/91, Fundstelle s. o.) gerecht, nach dem er angeben muss, "inwieweit der angefochtene Bescheid oder die angefochtene Verfügung aufgehoben und zu welcher Amtshandlung die Landesjustizverwaltung verpflichtet werden soll".
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 23/00

    Wirtschaftsführung eines Notars

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.2003 - Not 6/03
    Bereits für sich allein genommen berechtigt eine Wirtschaftsführung des Notars, die - was hier gegeben ist - seine Gläubiger dazu zwingt, wegen berechtigter Forderungen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, die Amtsenthebung (Beschluss des BGH vom 26. März 2001 - NotZ 23/00; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. November 2000 - NotZ 17/00).
  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 6/79

    Endgültige Amtsenthebung eines Notars auf Grund seiner wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.2003 - Not 6/03
    Die durch eine Verstärkung der Zahlungsschwierigkeiten gekennzeichnete Situation birgt damit das Risiko in sich, dass der Notar in Widerstreit mit seinen Amtspflichten gerät, sodass er etwa Kostenvorschüsse in Notarangelegenheiten nicht auftragsgemäß verwendet oder gar zur Tilgung eigener Schulden auf ihm treuhänderisch anvertraute Gelder zurückgreift (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1979 - Not 26/79 - DNotZ 1980, 424, 425).
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