Rechtsprechung
OLG Celle, 26.05.2011 - 5 U 87/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; § 5 AGBG
Schadensersatz für Planungsfehler und Aufsichtsfehler aufgrund eines Architektenvertrages über die Planung und Bauüberwachung eines Bauvorhabens mit 80 Wohneinheiten; Herleitung des rechtsgeschäftlichen Willens zu einer Teilabnahme aus der Bezahlung einer Honorarrechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz für Planungsfehler und Aufsichtsfehler aufgrund eines Architektenvertrages über die Planung und Bauüberwachung eines Bauvorhabens mit 80 Wohneinheiten; Herleitung des rechtsgeschäftlichen Willens zu einer Teilabnahme aus der Bezahlung einer Honorarrechnung
- baurechtsiegen.de
Architektenhaftung - Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vollarchitektur: Wann beginnt die Mängelverjährung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vollarchitektur beauftragt: Wann beginnt die Mängelverjährung? (IBR 2012, 91)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 13.04.2010 - 3 O 373/09
- OLG Celle, 26.05.2011 - 5 U 87/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 673
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.2006 - VII ZR 300/04
Formularmäßige Vereinbarung über die Abnahme von Architektenleistungen
Auszug aus OLG Celle, 26.05.2011 - 5 U 87/10
Soweit in § 6 "Gewährleistungs- und Haftungsdauer" der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Einheitsarchitektenvertrag (AVA) unter Absatz 6.2 der Beginn der Verjährung spätestens auf die Abnahme der in Leistungsphase 8 zu erbringenden Leistungen festgelegt worden ist, ist die Bestimmung unwirksam (vgl. BGH BauR 2006, 1332 [BGH 11.05.2006 - VII ZR 300/04] ).
- OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
Architektenhaftung im Altfall: Verjährung eines schon vor Abnahme bestehenden …
Auch eine konkludente Teilabnahme der Leistungen bis Leistungsphase 8 ist in der Zahlung nicht zu sehen, weil eine Teilabnahme vereinbart gewesen sein müsste, was hier nicht ersichtlich ist, und zudem der Bauherr das Bewusstsein haben muss, trotz ausstehender Leistungen die bisherigen Leistungen mit der Folge des Verjährungsbeginns anzuerkennen (vgl. BGH, NZBau 2006, 122, 123; OLG Celle, Urteil vom 26.05.2011, 5 U 87/10), was hier ebenfalls nicht anzunehmen ist.Haben Bauherr und Architekt die Objektbetreuung nach Leistungsphase 9 vereinbart, so kommen in diesem Sinne keine weiteren Leistungen des Architekten mehr in Betracht, wenn die Gewährleistungsfristen der beteiligten Handwerker abgelaufen sind, weil dann etwa die Objektbegehung, die Feststellung von Mängeln und deren Anzeige an die Handwerker sinnlos geworden sind (OLG Celle, Urteil vom 26. Mai 2011, 5 U 87/10, Rn. 23 bei juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 10. Januar 2012, 11 U 50/10, Rn. 22 bei juris; OLG München…, Urteil vom 17. Juli 2012, 13 U 4106/11 Bau, Rn. 27 f. bei juris).
- OLG Schleswig, 24.11.2017 - 1 U 49/15
Sachverständigenbeweis im Bauprozess: Gerichtliche Anweisung des Sachverständigen …
Eine Teilabnahme ist grundsätzlich auch konkludent möglich, wenn deutlich wird, dass dies dem Willen des Auftraggebers entspricht und er sich der Folgen bewusst ist (BGH NZBau 2006, 122, 123; OLG Celle, Urteil vom 26.05.2011, 5 U 87/10, Rn. 20 f. bei juris). - OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
Architektenvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Übergangsfall; …
Dem ist auch die obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt (OLG Brandenburg, BauR 2012, 983, 984; OLG Celle, BauR 2012, 673).