Rechtsprechung
OLG Celle, 26.06.2000 - 4 U 26/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Nachbarrecht: Haftung für wild abfließendes Wasser nach Vornahme von Erdaufschüttungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 906; NachbG Nds § 39 Abs. 2, 1, 2 § 26
Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegen einen auf dem Nachbargrundstück tätigen Bauunternehmer wegen des wilden Abflusses von Wasser - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wasserschutz?
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 14.12.1999 - 5 O 359/99
- OLG Celle, 26.06.2000 - 4 U 26/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/78
Nachbargrundstück - Vorkehrungen - Schädigungen
Auszug aus OLG Celle, 26.06.2000 - 4 U 26/00
Auch nach dem Nachbarrecht besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, den Nachbarn vor wild abfließendem Wasser zu schützen (BGH MDR 1980, 654 f.).Diese Vorschrift regelt die möglichen Schädigungen, die bei der Erhöhung eines Grundstücks zu vermeiden sind, abschließend in der Weise, dass Schädigungen durch wild abfließendes Wasser nicht darunter fallen (BGH MDR 1980, 654, 655).
- BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …
Auszug aus OLG Celle, 26.06.2000 - 4 U 26/00
Die Art der Gefälligkeit, ihr Grund und Zweck, ihre wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung, insbesondere für den Empfänger, die Umstände, unter denen sie erwiesen wird, und die dabei bestehende Interessenlage der Parteien können die Gefälligkeit über den Bereich rein tatsächlicher Vorgänge hinausheben (BGHZ 21, 102, 106 f.). - BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82
Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen
Auszug aus OLG Celle, 26.06.2000 - 4 U 26/00
Innerhalb der Grenzen eines Grundstückes darf jedermann mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren, er bedarf hierbei keiner gesetzlichen Rechtfertigung (BGH NJW 1984, 729, 729).
- LG Verden, 18.03.2015 - 2 S 34/13
Nachbarrecht: Pflicht des Eigentümers eines tieferliegenden Grundstücks zur …
Es kann dahingestellt bleiben, ob insoweit bereits § 26 des Nds. Nachbarrechtsgesetzes die möglichen Schädigungen, die bei der Erhöhung eines Grundstücks zu vermeiden sind, abschließend in der Weise regelt, dass Schädigungen durch wild abfließendes Wasser nicht darunterfallen (vgl. OLG Celle vom 26. Juni 2000 - 4 U 26/00 - zitiert nach Juris; BGH vom 21. Februar 1980 - III ZR 185/78, zitiert nach Juris; KG Berlin 25 vom 22. April 2004 - 25 U 49/04 -, zitiert nach Juris).