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OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Voraussetzungen für die Annahme eines Vertrages zu Gunsten Dritter; Auslegung eines Schiedsgutachtenvertrages
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Schiedsgutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 317 § 328
Erwerb eines Forderungsrechts eines Dritten aus einem Vertrag; Bindung der Vertragsparteien an ein Schiedsgutachten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98
- LG Stade, 08.10.1999 - 6 O 55/99
- OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
- BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86
Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach …
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
Wenn deshalb feststeht, dass es sich um eine reine Schadensersatzleistung gehandelt hat, der keine Leistung des Vertragspartners im Austauschverhältnis gegenüberstand, dann liegt auch kein steuerbarer Umsatz vor (BGH NJW 1987, 1690;… Bunjes, Geist, Zäuner, Umsatzsteuergesetz, 3. Auflage Rn. 14 zu § 1). - BGH, 21.03.1983 - II ZR 139/82
Möglichkeit der Geltendmachung einer gezahlten Einlage eines Gesellschafters im …
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
An eine solche durch ein Schiedsgutachten getroffene Bestimmung sind die Parteien bis an die Grenze der offenbaren Unrichtigkeit gebunden (BGH NJW 1983, 1855). - OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 7 U 146/92
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
Diese haben mindestens die rechtliche Wirkung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1455). - BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90
Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten …
Auszug aus OLG Celle, 26.07.2000 - 20 U 131/99
Eine Schiedsgutachtenabrede im weiteren Sinne würde dann vorliegen, wenn der Schiedsgutachter nicht nur bestimmte Tatsachen oder Tatbestandsmerkmale festzustellen hätte, sondern auch rechtsgestaltend die Bestimmung der Leistung vornehmen sollte (BGH NJW 1991, 2761).