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   OLG Celle, 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12   

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https://dejure.org/2013,55845
OLG Celle, 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12 (https://dejure.org/2013,55845)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12 (https://dejure.org/2013,55845)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juli 2013 - 322 SsBs 167/12 (https://dejure.org/2013,55845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; RdFunkStVtr ND § 2 Abs. 2 Nr. 7; RdFunkStVtr ND § 2 Abs. 2 Nr. 8 S. 2; RdFunkStVtr ND § 7 Abs. 3 S. 3; MedienG ND § 57 Abs. 1
    Voraussetzungen für den Verstoß gegen das Trennungsgebot bei Senden eines nicht ohne weiteres als Werbung erkennbaren Programmteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Trennungsgebot zwischen Werbung und Hörfunkprogramm durch einen ausgestrahlten Programmteil

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen das Trennungsgebot bei Senden eines nicht ohne weiteres als Werbung erkennbaren Programmteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellungen für einen Verstoß gegen das Trennungsgebot aus § 7 Abs. 3 Satz 3 RdFunkStVtr ND und von Werbung i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 7 RdFunkStVtr ND

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen das Trennungsgebot bei Senden eines nicht ohne weiteres als Werbung erkennbaren Programmteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2014, 456
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12
    Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), die nicht durch ein zu weit gefasstes Verständnis des Begriffes des Trennungsgebotes beeinträchtigt werden darf (vgl. BGH NJW 1990, 3199 ff.; OVG Lüneburg ZUM-RD 1999, 406 f.), ist es unzulässig, bereits aus der werbewirksamen Erwähnung als solcher auf eine entsprechende Werbeabsicht des Veranstalters zu schließen.
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92

    Bio-Tabletten - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12
    Aus diesen Umständen muss erkennbar sein, dass neben der Absicht des Rundfunkveranstalters, den Zuschauer über ein bestimmtes Geschehen zu unterrichten, auch die Absicht, fremden oder eigenen Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (vgl. BGH MDR 1995, 494 f.; BGH NJW 1997, 2679 ff.; OVG Lüneburg a. a. O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 11 N 2.07

    Beanstandung einer Fernsehsendung wegen Schleichwerbung

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12
    aaa) Es genügt nicht, dass der verantwortliche Rundfunkveranstalter eine Werbewirkung bloß in Kauf genommen hat, seine Werbeabsicht muss vielmehr positiv festgestellt werden (vgl. OVG Lüneburg ZUM 1999, 347 ff.; OVG Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2007, 681 ff.; VG Berlin ZUM-RD 2009, 292 ff.; Paschke/Berlit/Meyer a. a. O. S. 762 Rdnr. 131; Hahn/Vesting/Schulz a. a. O. Rdnr. 116 f.).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 3927/96

    Schleichwerbung; Rundfunk; Schleichwerbungsverbot

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12
    Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), die nicht durch ein zu weit gefasstes Verständnis des Begriffes des Trennungsgebotes beeinträchtigt werden darf (vgl. BGH NJW 1990, 3199 ff.; OVG Lüneburg ZUM-RD 1999, 406 f.), ist es unzulässig, bereits aus der werbewirksamen Erwähnung als solcher auf eine entsprechende Werbeabsicht des Veranstalters zu schließen.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96

    Beanstandung einer Rundfunksendung als Schleichwerbung:; Kindersendung; Rundfunk;

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12
    aaa) Es genügt nicht, dass der verantwortliche Rundfunkveranstalter eine Werbewirkung bloß in Kauf genommen hat, seine Werbeabsicht muss vielmehr positiv festgestellt werden (vgl. OVG Lüneburg ZUM 1999, 347 ff.; OVG Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2007, 681 ff.; VG Berlin ZUM-RD 2009, 292 ff.; Paschke/Berlit/Meyer a. a. O. S. 762 Rdnr. 131; Hahn/Vesting/Schulz a. a. O. Rdnr. 116 f.).
  • VG Berlin, 11.12.2008 - 27 A 132.08

    WOK WM verstößt gegen Schleichwerbungsverbot

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12
    aaa) Es genügt nicht, dass der verantwortliche Rundfunkveranstalter eine Werbewirkung bloß in Kauf genommen hat, seine Werbeabsicht muss vielmehr positiv festgestellt werden (vgl. OVG Lüneburg ZUM 1999, 347 ff.; OVG Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2007, 681 ff.; VG Berlin ZUM-RD 2009, 292 ff.; Paschke/Berlit/Meyer a. a. O. S. 762 Rdnr. 131; Hahn/Vesting/Schulz a. a. O. Rdnr. 116 f.).
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