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   OLG Celle, 27.06.2007 - 3 U 273/06   

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https://dejure.org/2007,15452
OLG Celle, 27.06.2007 - 3 U 273/06 (https://dejure.org/2007,15452)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.06.2007 - 3 U 273/06 (https://dejure.org/2007,15452)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 3 U 273/06 (https://dejure.org/2007,15452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verjährung: Kenntnis des Gläubigers von den einen Schadensersatzanspruch gegen eine beratende Bank begründenden Umständen; Hausfinanzierung mit Erträgen aus einer Fondsbeteiligung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einer Beratungspflichtverletzung im Rahmen einer Geldanlage; Voraussetzungen für die Annahme einer Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einer Beratungspflichtverletzung im Rahmen einer Geldanlage; Voraussetzungen für die Annahme einer Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195 § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Verjährungsbeginn bei Flop des Anlagekonzepts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2007 - 3 U 273/06
    Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung des Klägers, der, nunmehr gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach in sogenannten Überleitungsfällen der Beginn der Verjährung von den subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB abhängig ist (BGH XI ZR 44/06), sich gegen die Abweisung der Klage durch das Landgericht als verjährt wendet.

    a) Richtig ist zwar, wie der Kläger unter Hinweis auf die zwischenzeitlich ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH XI ZR 44/06) vorträgt, dass es für die Berechnung der Verjährungsfrist in den Fällen, in denen die Verjährung vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 1. Januar 2002 zu laufen begonnen hat, für den Ablauf der Verjährung, der binnen drei Jahren eintritt, auf subjektive Elemente ankommt, mithin darauf, ob und gegebenenfalls wann der Kläger Kenntnis von den den Anspruch begründenden tatsächlichen Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat.

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