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   OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22   

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https://dejure.org/2022,16552
OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22 (https://dejure.org/2022,16552)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.06.2022 - 2 Ss 58/22 (https://dejure.org/2022,16552)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juni 2022 - 2 Ss 58/22 (https://dejure.org/2022,16552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Corona, Attest, Befreiung von der Maskenpflicht, Gesundheitszeugnis

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 267 Abs. 1 StGB; aF ; § 277 Abs. 1 StGB; aF ; § 278 Abs. 1 StGB; aF ; § 279 StGB; § 32 StGB; § 349 Abs. 2 StPO
    Unrichtiges Gesundheitszeugnis bei fehlender körperlicher Untersuchung; Befreiung von der Maskenpflicht durch unrichtiges ärztliches Gesundheitszeugnis; Aussagekraft eines ärztlichen Attests; Strafbarer Gebrauch eines ärztlichen Download-Formulars zum Selbstausfüllen

  • strafrechtsiegen.de

    Corona-Attest zur Befreiung von Maskenpflicht: Unrichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Einordnung eines ärztlichen Attests zur Befreiung von der Maskenpflicht als unrichtiges Gesundheitszeugnis

  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung eines ärztlichen Attests zur Befreiung von der Maskenpflicht als unrichtiges Gesundheitszeugnis

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwendung eines im Internet bereitgestellten Blanko-Attestes zur Befreiung von der Maskenpflicht kann strafbar sein

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Befreiung von der Maskenpflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befreiung von der Maskenpflicht - per Blanko-Attest

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verwendung eines "Blanko-Maskenattests" strafbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwendung eines im Internet bereitgestellten "Blanko-Attestes zur Befreiung von ... - Corona-Virus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fake-Attest aus dem Internet - Wer ein "Blanko-Formular" benutzt, um der Maskenpflicht zu entgehen, kann sich strafbar machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3456
  • NStZ 2022, 615
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 384/06

    Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22
    Dies ist i.d.R. gegeben, wenn die für die Beurteilung des Gesundheitszustands erforderliche Untersuchung nicht durchgeführt wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 343; BGHSt 6, 90; OLG Frankfurt, StV 2006, 471).

    Die vorliegende Konstellation ist insoweit mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.11.2006 (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 343) zugrunde lag.

  • LG Frankfurt/Main, 06.04.2021 - 26 Qs 2/21

    Masken-Attest als Gesundheitszeugnis

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22
    Dieses war ausweislich der Beschlussgründe jedoch von dem Arzt, der es im Internet zum Download bereitgestellt hatte, vorunterzeichnet worden (vgl. LG Frankfurt, Beschl. v. 06.04.2021, Az. 5/26 Qs 2/21 - juris).

    So werden insbesondere auch ärztliche Bestätigungen, ausweislich derer das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für eine bestimmte Person " aus medizinischen Gründen nicht ratsam sei ", vom Begriff des Gesundheitszeugnisses erfasst (vgl. LG Freiburg, Beschl. v. 05.08.2021 - 2 Qs 36/11 -, juris; LG Frankfurt, NStZ-RR 2021, 282).

  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 2 Ss 24/05
    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22
    Dies ist i.d.R. gegeben, wenn die für die Beurteilung des Gesundheitszustands erforderliche Untersuchung nicht durchgeführt wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 343; BGHSt 6, 90; OLG Frankfurt, StV 2006, 471).
  • StGH Niedersachsen, 27.09.2021 - StGH 6/20

    Freies Mandat; Landtagspräsidentin; Landtagsgebäude; Maskenpflicht;

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22
    Ergänzend merkt der Senat an, dass es sicherlich richtig ist, dass ohne eine Pandemie, die auf einem Virus beruht, das überwiegend über Aerosole verbreitet wird, das generelle Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes "medizinisch nicht ratsam ist", dass aber ebenso überhaupt nicht zweifelhaft sein kann, dass bei einer auf einem solchen Virus beruhenden Pandemielage das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - entsprechend den allgemeinen Empfehlungen - medizinisch sinnvoll ist (vgl. Nds. Staatsgerichthof, Beschluss vom 27.9.2021, StGH 6/20, Rn 33).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2013 - 2 Ss 519/13

    Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Vorlage einer gefälschten

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22
    Nach der Rechtsprechung ist es nicht erforderlich, dass die Bescheinigung eine Diagnose enthält (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2014, 482 mwN).
  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 120/53
    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22
    Dies ist i.d.R. gegeben, wenn die für die Beurteilung des Gesundheitszustands erforderliche Untersuchung nicht durchgeführt wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 343; BGHSt 6, 90; OLG Frankfurt, StV 2006, 471).
  • BayObLG, 05.06.2023 - 206 StRR 76/23

    Coronavirus - Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

    (2) Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist ein Gesundheitszeugnis im Sinne des § 278 StGB (sowohl in der zur Tatzeit geltenden als auch in vorausgegangenen und nachfolgenden Fassungen) bereits dann unrichtig, wenn der Befund, wie hier für jeden Einzelfall festgestellt, ohne Vornahme einer einschlägigen Untersuchung bescheinigt wird (RG, Urteil vom 25. Juni 1940, 1 D 762/39, RGSt 74, 229, 231; BGH, Urteil vom 23. April 1954, 2 StR 120/53, BGHSt 6, 90, 92, juris Rn. 13; Urteil vom 8. November 2006, 2 StR 384/06, NStZ-RR 2007, 343, 344; BayObLG, Urteil vom 18. Juli 2022, 203 StRR 179/22, NJW 2022, 3455; OLG Celle, Beschluss vom 27. Juni 2022, 2 Ss 58/22, NStZ 2022, 615 Rn. 20; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Mai 1977, 2 Ss 146/77, NJW 1977, 2128, 2129; Beschluss vom 11. Januar 2006, 1 Ss 24/05, juris Rn. 22; OLG München, Urteil vom 15. Juni 1950, 2 Ss 37/50, NJW 1950, 796; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Dezember 1981, 1 Ss 62/80, NStZ 1982, 467, 468; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. April 2021, 5/26 Qs 2/21, NStZ-RR 2021, 282; Erb in MüKo StGB, 4. Aufl. 2022, § 278 Rn. 4; Heine/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 278 Rn. 2; Koch in HK-GS, 5. Aufl. 2022, § 278 StGB Rn. 2; BeckOK StGB/Weidemann, 57. Ed. Stand 1.5.2023, § 278 Rn. 4; Schuhr in Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl. 2022, § 278 StGB Rn. 11; Ulsenheimer in Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl. 2019, § 156 Rn. 10; Rau in Schmidt, COVID-19, 3. Aufl. 2021, § 23 Rn. 62a; Zieschang in LK-StGB, 12. Aufl. 2009, § 278 Rn. 7; a. A., soweit ersichtlich, lediglich Puppe/Schumann in NK-StGB, 5. Aufl. 2017, § 278 Rn. 2).

    Diese hatten eine uneingeschränkte Gewähr dafür zu bieten, dass für eine Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelfall ausschließlich individuelle, tatsächlich bestehende gesundheitliche bzw. medizinische Gründe sprachen, und sie nicht aufgrund lediglich individueller Unlust, Uneinsichtigkeit oder mangelnder Rücksicht vergeben wurden (vgl. auch OLG Celle NStZ 2022, 615 Rn. 20).

    Die dort vertretene Rechtsauffassung, dass eine Strafbarkeit nach § 279 StGB, der das Gebrauchen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses unter Strafe stellt, voraussetze, dass dieses eine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand als solchen enthalte und es nicht darauf ankomme, ob vor der Ausstellung des Attests auch eine körperliche Untersuchung stattgefunden habe (anders OLG Celle NStZ 2022, 615, juris), spielt für die gegenständliche Rechtsauffassung keine Rolle.

    Die vom Angeklagten ausgestellten Atteste wären mithin nur dann nicht "unrichtig" gewesen, wenn darauf ausdrücklich vermerkt gewesen wäre, dass das Zeugnis ohne Untersuchung ausgestellt wurde (vgl. OLG München NJW 1950, 796; OLG Celle NStZ 2022, 615 Rn. 20) Daran fehlt es.

  • OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23

    Corona, Befreiuung von der Maskenpflicht, Vorlage eines ärztlichen Attestes,

    Ein solches Attest enthält die konkludente Erklärung des Arztes, dass eine körperliche Untersuchung der genannten Person stattgefunden hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 2 Ss 58/22 -, juris).
  • BayObLG, 24.04.2023 - 207 StRR 89/23

    Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse - Anforderungen an den Vorsatz nach der

    Es kann daher dahinstehen, ob das verfahrensgegenständliche Attest des Dr. Z. vom 27.08.2020 bereits deshalb "unrichtig" im Sinne der §§ 278, 279 a.F. StGB war, weil es nicht auf einer Untersuchung des Angeklagten beruhte (so OLG Celle, Beschluss vom 27. Juni 2022, 2 Ss 58/22 - juris) oder ob es objektiv im Widerspruch zum tatsächlichen seinerzeitigen Gesundheitszustand des Angeklagten stehen musste, um "unrichtig" zu sein (so BayObLG, Urteil vom 18. Juli 2022, 203 StRR 179/22 - juris).
  • LG Bochum, 13.12.2022 - 1 KLs 34/21
    Im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Landgerichte bzw. Obergerichte ist auch die Kammer der Auffassung, dass bei Ausstellung eines ärztlichen Attests zur Befreiung über die Maskenpflicht stets konkludent erklärt wird, eine persönliche Untersuchung des Patienten bzw. ordnungsgemäße Informationsgewinnung habe stattgefunden (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2022 - 2 Ss 58/22; LG Freiburg, Beschluss vom 05.08.2021 - 2 Qs 36/21).
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