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   OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17   

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https://dejure.org/2017,45934
OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17 (https://dejure.org/2017,45934)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.10.2017 - 1 Ss 49/17 (https://dejure.org/2017,45934)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 (https://dejure.org/2017,45934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Volksverhetzung, Refugess no welcome, Auslegung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 130 StGB; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1
    Ermittlung des objektiven Sinns einer Äußerung bei Anwendung des Tatbestands der Volksverhetzung; Beachtung der äußeren Begleitumstände im Rahmen einer Gesamtbetrachtung; Mehrdeutige Äußerung als Vorlksverhetzung (hier: T-Shirt-Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" mit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des objektiven Sinns einer Äußerung bei Anwendung des Tatbestands der Volksverhetzung; Beachtung der äußeren Begleitumstände im Rahmen einer Gesamtbetrachtung; Mehrdeutige Äußerung als Vorlksverhetzung (hier: T-Shirt-Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Volksverhetzung durch Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" mit gleichzeitigem eine stilisierte Enthauptung wiedergebendem Piktogramm

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung unter Nutzung des Aufdrucks "Refugees not welcome" nebst Piktogramm einer stilisierten Enthauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Refugees not welcome" auf dem T-Shirt: Volksverhetzung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Volksverhetzung durch T-Shirt-Aufdruck über Flüchtlinge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung aufgrund T-Shirts mit Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" und Piktogramm mit stilisierter Enthauptung - Gestaltung des T-Shirts ist mehrdeutig

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 9
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
    Die Norm verlangt dabei in der hier in Betracht kommenden und vom Landgericht angenommenen Variante einen in besonderer Weise qualifizierten Angriff gegen Teile der Bevölkerung mit einem im Vergleich zu den Beleidigungsdelikten gesteigerten Unrechtsgehalt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17 -, Rn. 29, juris).

    Als Taten werden hierbei sowohl von besonderer Feindseligkeit gekennzeichnete Taten als auch schwerwiegende Formen der Missachtung erfasst, die durch ein besonderes Maß an Gehässigkeit und Rohheit geprägt sind und die Angegriffenen als insgesamt minderwertig und ohne Existenzrecht in der Gemeinschaft abqualifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, a. a. O., LK-Krauß, 12. Aufl. 2009, § 130 StGB, Rn. 34).

    Ein Verhalten ist nach diesen Maßstäben dann als Aufstacheln zum Hass zu qualifizieren, wenn dadurch auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen eingewirkt wird und dies objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen den betroffenen Bevölkerungsteil zu erzeugen oder zu verstärken (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17 -, Rn. 29, juris).

    Vielmehr bedarf es hierfür einer feindseligen Handlung nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte wie etwa die Ehre, sondern den Menschen im Kern seiner Persönlichkeit, indem er unter Missachtung des Gleichheitssatzes als minderwertig dargestellt und ihm das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17 -, Rn. 31, juris).

  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

    Auszug aus OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
    Der Senat kann vorliegend offenlassen, ob jedenfalls in Deutschland lebende Flüchtlinge - wie vom Landgericht angenommen - ein von § 130 Abs. 1 StGB geschütztes Angriffsobjekt darstellen (so Fischer StGB, 64. Auflage, § 130 StGB Rn. 5; BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 4 StR 129/11 -, Rn. 18, juris).

    Maßgeblich hierfür ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 4 StR 129/11 -, Rn. 23, juris).

  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
    Ein Freispruch durch das Revisionsgericht erfolgt, wenn die fehlerfrei und erkennbar vollständig getroffenen Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat und weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und erschöpfender Beweiswürdigung nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208 m.w.N.; KK-StPO- Gericke , 7. Aufl. 2013, § 354 Rn. 3).
  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

    Auszug aus OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
    Dies umfasst auch in überspitzter und polemischer Form zum Ausdruck gebrachte Kritik (BVerfG NJW 1992, 2750).
  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind bei der Deutung von Äußerungen neben dem Wortlaut und dem sprachlichen Kontext auch die äußeren Begleitumstände zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, Rn. 32, juris).
  • BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97

    Volksverhetzung durch diskreditierende Äußerungen gegenüber "Türken"

    Auszug aus OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
    So können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrdeutige Aussagen nur dann unter einen Straftatbestand subsumiert werden, wenn strafrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten, die nicht völlig fernliegen, mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden können (BVerfG, NJW 2001, 61, 62; NJW 2003, 660, 661; NJW 2008, 2907, 2908 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (BVerfGE 93, 266, 289).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
    Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1, 7; 85, 1, 14 f.; 90, 241, 247).
  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
    So können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrdeutige Aussagen nur dann unter einen Straftatbestand subsumiert werden, wenn strafrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten, die nicht völlig fernliegen, mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden können (BVerfG, NJW 2001, 61, 62; NJW 2003, 660, 661; NJW 2008, 2907, 2908 m. w. N.).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
    Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1, 7; 85, 1, 14 f.; 90, 241, 247).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19

    Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen

    1.) Die Auslegung und Anwendung des § 130 StGB als allgemeines, die Meinungsfreiheit beschränkendes Gesetz i. S. v. Art. 5 Abs. 2 GG hat stets im Lichte der Meinungsfreiheit zu erfolgen (OLG Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19

    Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von

    Maßgeblich hierfür ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

    Mehrdeutige Aussagen können nur dann unter den Straftatbestand der Volksverhetzung subsumiert werden, wenn strafrechtlich nicht relevante Auslegungsvarianten, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - und vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

  • OLG Celle, 15.07.2021 - 2 Ss 40/21
    Die Auslegung und Anwendung des § 130 StGB als allgemeines, die Meinungsfreiheit beschränkendes Gesetz i. S. v. Art. 5 Abs. 2 GG hat stets im Lichte der Meinungsfreiheit zu erfolgen ( OLG Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 -, juris).

    Dabei haben die Gerichte insbesondere ausgehend vom Wortlaut auch den Kontext und die sonstigen Begleitumstände der Äußerung zu beachten ( BVerfG vom 6.9.2000 - 1 BvR 1056/95 ; BVerfG, Beschluss vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, Rn. 32, juris, OLG Celle, Beschluss vom - 1 Ss 49/17).

  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 6295/19
    Maßgeblich hierfür ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 - OLG Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

    Mehrdeutige Aussagen können nur dann unter den Straftatbestand der Volksverhetzung subsumiert werden, wenn strafrechtlich nicht relevante Auslegungsvarianten, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - und vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - OLG Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

  • VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17

    Kein Grabmal in Form eines ausgestreckten Fingers

    Bei einer strafrechtlichen Bewertung ist bei mehreren Möglichkeiten der Interpretation eines Werkes nicht ein denkbares fernliegendes Verständnis entscheidend, das es von vornherein dem Geltungsbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG entzieht und allein strafrechtlich relevant ist (vgl. zu Abbildungen: BVerfG, Beschl. v. 03.04.1990 - 1 BvR 680/86 -, juris Rn. 16; OLG Celle, Beschl. v. 27.10.2017 - 1 Ss 49/17 -, juris Rn. 16).
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