Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6677
OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03 (https://dejure.org/2003,6677)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2003 - 9 U 23/03 (https://dejure.org/2003,6677)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 9 U 23/03 (https://dejure.org/2003,6677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Verkehrssicherungspflicht bei in das Luftraumprofil der Straße hineinragendem Astwerk

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 BGB; Art. 34 GG; § 10 StrG,NI; § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO
    Beschädigung eines LKW-Aufbaus durch in den Straßenraum ragende Baumteile; Schadensersatzpflicht aus Amtspflichtverletzung; Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenunterhaltsverpflichteten; Sorgfaltsmaßstab bei Erkennbarkeit der Gefahrenstelle; Abwägung zwischen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschädigung eines LKW-Aufbaus durch in den Straßenraum ragende Baumteile; Schadensersatzpflicht aus Amtspflichtverletzung; Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenunterhaltsverpflichteten; Sorgfaltsmaßstab bei Erkennbarkeit der Gefahrenstelle; Abwägung zwischen ...

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; StVZO § 32; NStrG § 10
    Umfang der Sicherungspflichten für in den Straßenraum hineinragende Baumäste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei in Straßenbereich hinein ragenden Baumteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1702
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 84/91

    Zulässige Beschränkung des Warenangebots durch Mineralölunternehmen - Verwertung

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03
    Der Einzelrichter hat zwar ihm offenbar privat bekannt gewordene Tatsachen zu den örtlichen Verhältnissen im Hainbuchenweg zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht, die von keiner Partei vorgetragen waren, sodass - weil er den Parteien hierzu kein rechtliches Gehör gewährt hat, wozu er ungeachtet einer Beweisbedürftigkeit (vgl. § 291 ZPO) verpflichtet gewesen wäre (vgl. etwa BGH NJW-RR 1993, 1122; Zöller-Greger, ZPO, 23. Aufl., § 291 Rn. 3) - ein Verstoß gegen das Verfahrensrecht vorliegt.
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03
    Gegenstand der Verkehrssicherungspflicht sind diejenigen Gefahren, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. etwa BGH VersR 1967, 281; VersR 1979, 1055; VersR 1985, 336).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03
    Gegenstand der Verkehrssicherungspflicht sind diejenigen Gefahren, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. etwa BGH VersR 1967, 281; VersR 1979, 1055; VersR 1985, 336).
  • OLG Brandenburg, 16.05.1995 - 2 U 114/94

    Verkehrssicherungspflicht; Ast; Fahrbahn; Straße; Geschwindigkeit; Amtspflicht;

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03
    b) Das Maß der vom Verkehrssicherungspflichtigen einzuhaltenden Sorgfalt zum Schutz vor einem in das Luftraumprofil der Straße hinein ragenden Baumteil ist im Einzelfall und vor allem anhand folgender Kriterien (OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051 f; Senat a. a. O.) zu bestimmen: .
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 18 U 145/88

    Straßenbaulast; Verkehrssicherungspflicht; Baum; Fahrbahn

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03
    Insoweit ist lediglich gefestigte Rechtsprechung, dass es die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, den Luftraum über den Straßen generell in der nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO für Fahrzeuge maximal zulässige Höhe von 4 m freizuhalten (BGH VersR 1968, 72 f; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273; OLG Köln VersR 1991, 1265; Senat OLGR Celle 1998, 63 f).
  • BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67

    Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03
    Insoweit ist lediglich gefestigte Rechtsprechung, dass es die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, den Luftraum über den Straßen generell in der nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO für Fahrzeuge maximal zulässige Höhe von 4 m freizuhalten (BGH VersR 1968, 72 f; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273; OLG Köln VersR 1991, 1265; Senat OLGR Celle 1998, 63 f).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03
    Hingegen muss der Pflichtige in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich deshalb nicht einzurichten vermag (BGH VersR 1989, 927).
  • BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03
    Gegenstand der Verkehrssicherungspflicht sind diejenigen Gefahren, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. etwa BGH VersR 1967, 281; VersR 1979, 1055; VersR 1985, 336).
  • OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 53/91

    Haftungsrecht Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03
    Insoweit ist lediglich gefestigte Rechtsprechung, dass es die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, den Luftraum über den Straßen generell in der nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO für Fahrzeuge maximal zulässige Höhe von 4 m freizuhalten (BGH VersR 1968, 72 f; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273; OLG Köln VersR 1991, 1265; Senat OLGR Celle 1998, 63 f).
  • OLG Schleswig, 22.10.2020 - 7 U 100/20

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde im Hinblick auf den Luftraum

    Nach ganz herrschender Auffassung ist das Maß der vom Verkehrssicherungspflichtigen einzuhaltenden Sorgfalt zum Schutz vor einem in den Straßenraum hineinragenden Baumteil insbesondere anhand folgender Kriterien zu bestimmen: Verkehrsbedeutung der Straße (unter Berücksichtigung des Verkehrs von Fahrzeugen mit höheren Aufbauten), Fahrbahnbreite, Erkennbarkeit der Gefahrenstellen, Höhe des hineinragenden Astes sowie Abwägung zwischen den Belangen der Verkehrssicherheit einerseits und dem ökologischen Interesse an der Erhaltung des Baumbestands andererseits (OLG Celle, Urteil vom 28.05.2003, 9 U 23/03, VersR 2005, 1702 - 1703; Röttger, Amtshaftung bei Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein, SchlHA 2018, S. 82 ff.).
  • LG Gießen, 03.11.2011 - 1 S 277/11

    Unerlaubte Handlung: Schadenersatzanspruch wegen einer Fahrzeugbeschädigung durch

    Des Weiteren ist eine Abwägung zwischen den Belangen der Verkehrssicherheit einerseits und dem ökologischen Interesse an der Erhaltung des Baumbestandes andererseits vorzunehmen (OLG Brandenburg v. 28.05.2003, Az. 9 U 23/03, Juris Rdnr. 8).
  • AG Wetzlar, 30.06.2005 - 39 C 2089/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnmobils mit einem Verkaufsschirm auf

    Das Gericht schließt sich insoweit der wohl herrschenden Rechtsprechung an, dass auf einer Straße von untergeordneter Bedeutung, die nur von wenigen Fahrzeugen mit geringer Geschwindigkeit befahren wird keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht _ und damit auch sonst kein schuldhafte; Handeln - zu bejahen ist, wenn an einer gut einsehbaren Straßenstelle Sachen (insbesondere Baumäste) in das Luftraumprofil der Fahrbahn hineinragen (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 03.02.2003 - 1 O 3106/02; OLG Celle, OLGR 2003, 427 ff.; OLG Hamm, VersR 1995, 1206 ; jeweils zit. n. juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht