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   OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05   

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https://dejure.org/2005,4999
OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05 (https://dejure.org/2005,4999)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.2005 - 3 U 137/05 (https://dejure.org/2005,4999)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 3 U 137/05 (https://dejure.org/2005,4999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Darlehen: Hinweispflichten einer kreditgebenden Bank bei Aktienspekulation; Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO; § 138 Abs. 1 BGB; § 31 Abs. 2 WpHG
    Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen, insbesondere dem Kauf von Aktien dienenden; Nichterfolgen einer Belehrung über die Gefahr des Totalverlustes des Darlehens; Krasse finanzielle Überforderung; Fehlen ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit als Grund für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen, insbesondere dem Kauf von Aktien dienenden; Nichterfolgen einer Belehrung über die Gefahr des Totalverlustes des Darlehens; Krasse finanzielle Überforderung; Fehlen ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit als Grund für die ...

  • Judicialis

    BGB § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Sittenwidriger Darlehensvertrag bei dem Kauf von Aktien

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kreditfinanzierte Aktiengeschäfte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05
    Das Wertpapierhandelsgesetz hat daran nichts geändert; § 31 Abs. 2 WpHG hat nicht den Sinn, den Anleger vor sich selbst zu schützen (vgl. BGH, ZIP 2004, 111, 113 m. w. N.).

    Auch § 31 Abs. 2 WpHG steht der Wirksamkeit eines solchen Verzichts nicht entgegen (vgl. BGH, ZIP 2004, 111).

  • BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88

    Wirksamkeit eines Konsumentenratenkreditvertrages im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05
    Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2005 zu dem genannten Beschluss Stellung genommen und unter Hinweis auf BGH, WM 1989, 595, die Auffassung vertreten, dass auf Grund der Gesamtumstände die finanzielle Überforderung der Beklagten zur Nichtigkeit des Darlehensvertrages geführt habe.

    Aus dem von der Beklagten in Bezug genommenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. März 1989 (III ZR 37/88) ergibt sich als Grundsatz, dass ein (Konsumentenraten)Kreditvertrag gerade nicht allein deswegen nichtig ist, weil der Darlehensnehmer die übernommenen Verpflichtungen voraussichtlich nicht oder allenfalls unter Einsatz seines gesamten pfändbaren Arbeitseinkommens erfüllen kann.

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05
    Der Senat sieht sich daher an einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht gehindert, er ist in Ermangelung eines Ermessens insoweit sogar verpflichtet, im Beschlusswege zu entscheiden (vgl. BVerfG, NJW 2003, 281).
  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05
    "Dass mit einer Spekulation auf Kredit erhebliche Risiken verbunden sind, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht eines aufklärenden Hinweises der kreditgebenden Bank" (BGHZ 114, 177, 182, dort findet sich auch der Hinweis des Bundesgerichtshofs, dass die Gewährung eines Kredits - wie hier ausweislich des Depoteröffnungsvertrages vom Juni 1999 - zum Zwecke der Spekulation mit Wertpapieren für sich allein genommen nicht gegen die guten Sitten verstößt).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05
    Nur wenn eine Finanzierungsbank erkennbar Funktionen übernimmt, die typischerweise vom Veräußerer oder Vertreiber wahrgenommen werden, muss sie auch den im jeweiligen Funktionsbereich geltenden Prüfungs- und Aufklärungspflichten nachkommen (vgl. grundlegend BGH, WM 1992, 901, 905 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 29.06.2004 - L 3 U 45/03

    Anspruch auf Wiedergewährung von Rente aufgrund von Unfallfolgen; Ermittlung der

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05
    Davon unabhängig wird ergänzend auf das Ergebnis der Beweisaufnahme in dem "Parallelverfahren" 3 U 45/03 OLG Celle verwiesen.
  • OLG Celle, 28.01.2004 - 3 U 185/03

    5 Tage; Akteneinsichtsgewährung; Anspruchsbegründungsschrift; Darlehensnehmer;

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05
    Es hat folglich damit sein Bewenden, dass es jedem voll Geschäftsfähigen unbenommen bleibt, sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell überfordern (vgl. Senat, 3 U 185/03, OLGR 2004, 275).
  • OLG Hamm, 05.12.1990 - 11 U 76/90
    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05
    Etwas anderes kann nur ausnahmsweise gelten, und zwar namentlich dann, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Kreditnehmers besteht bzw. nach Treu und Glauben ein Hinweis der Bank geboten ist, z. B. weil diese selbst einen zusätzlichen Gefährdungstatbestand gesetzt hat oder über einen relevanten Wissensvorsprung verfügt (vgl. BGH, NJW 1991, 1361, 1362).
  • OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05

    Zuständigkeit des Schifffarhtsgerichts, Aufwendungsersatz für

    Das ist aber nach dem bisherigen Beweisergebnis in den noch beim Senat anhängigen Parallelverfahren 3 U 131/05 und 3 U 137/05, in denen über die Ursachen der Explosion noch weiter Beweis zu erheben ist, offensichtlich nicht der Fall.

    Nachdem in den vor dem Senat weiter anhängigen Verfahren 3 U 137/05 und 3 U 131/05 noch weiter Beweis über die Unglücksursache zu erheben sein wird, wäre die Erledigung des hiesigen Rechtsstreits im Falle summenmäßiger Berücksichtigung der Ansprüche im Übrigen offensichtlich nicht unwesentlich erschwert, so dass der Senat von der Möglichkeit eines Urteils unter Vorbehalt der Beschränkung der Haftung gem. § 305a ZPO für zweckmäßig erachtet hat.

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2012 - 8 U 376/11

    Bankkreditvertrag: Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmer und Mithaftender bei

    Aufgrund der Vertragsfreiheit ist es grundsätzlich jedem Volljährigen unbenommen, in eigener Verantwortung Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell überfordern und von ihm notfalls nur unter dauernder Inanspruchnahme auch des pfändungsfreien Einkommens erbracht werden können (vgl. BGH NJW 1989, 1665 ff. Rdnr. 12; NJW 2001, 1414 ff. Rdnr. 9; NJW-RR 2004, 924 f. Rdnr. 19; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2002, 578 ff. Rdnr. 7 f.; OLG Celle OLGR Celle 2006, 14 ff. Rdnr. 10 ff.; jeweils zit. nach juris; Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 138 Rdnr. 36; Pamp in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 82 Rdnr. 92).
  • LG Wiesbaden, 05.12.2013 - 9 O 108/13

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens als Ratenkredit durch Kündigung bei

    Aufgrund der Vertragsfreiheit ist es nämlich grundsätzlich jedem Volljährigen unbenommen, in eigener Verantwortung Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell überfordern und von ihm notfalls nur unter dauernder Inanspruchnahme auch des pfändungsfreien Einkommens erbracht werden können (vgl. BGH NJW 1989, 1665 ff. [BGH 16.03.1989 - III ZR 37/88] Rdnr. 12; NJW 2001, 1414 ff. [BGH 02.02.2001 - V ZR 429/99] Rdnr. 9; NJW-RR 2004, 924 f. [BGH 23.03.2004 - XI ZR 114/03] Rdnr. 19; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2002, 578 ff. [OLG Brandenburg 09.08.2001 - 9 UF 238/00] Rdnr. 7 f.; OLG Celle OLGR Celle 2006, 14 ff. Rdnr. 10 ff.; jeweils zit. nach [...]; Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 138 Rdnr. 36; Pamp in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 82 Rdnr. 92).
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