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   OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10   

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https://dejure.org/2010,7507
OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10 (https://dejure.org/2010,7507)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.2010 - 9 W 93/10 (https://dejure.org/2010,7507)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 9 W 93/10 (https://dejure.org/2010,7507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Androhung sitzungspolizeilicher Maßnahmen gegenüber einem Prozessbevollmächtigten; Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel nach Ausscheiden aus dem Spruchkörper; Erledigungserklärung des Beschwerdeverfahrens; Erhebung ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 ZPO; § 91a ZPO; § 567 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Androhung der Verweisung des Prozessbevollmächtigten einer Partei aus dem Sitzungssaal; Erledigung der Beschwerde gegen die Ablehnung des Ablehnungsantrags durch Ausscheiden des abgelehnten Richters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Androhung der Verweisung des Prozessbevollmächtigten einer Partei aus dem Sitzungssaal; Erledigung der Beschwerde gegen die Ablehnung des Ablehnungsantrags durch Ausscheiden des abgelehnten Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 91a; ZPO § 567
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Androhung der Verweisung des Prozessbevollmächtigten einer Partei aus dem Sitzungssaal; Erledigung der Beschwerde gegen die Ablehnung des Ablehnungsantrags durch Ausscheiden des abgelehnten Richters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Saalverweis begründet Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Richter muss Befangenheitsantrag zu Protokoll nehmen! (IBR 2011, 1463)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 721
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07

    Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10
    Auch wenn der Gegner sich aus seiner Sicht gegen die Ablehnung des Richters wendet, "unterliegt" er nicht in diesem selbstständigen Zwischenverfahren (vgl. OLG Frankfurt MDR 2007, 1399).

    Unabhängig davon, dass sich § 21 GKG wegen § 1 Abs. 1 S. 1 GKG nur auf die Gerichtskosten bezieht, also Gebühren und Auslagen (Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 21 GKG Rn. 1), ist der Fall einer erfolgreichen Richterablehnung mit einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne dieser Vorschrift nicht vergleichbar; eine analoge Anwendung der Norm kommt nicht in Betracht (dazu OLG Frankfurt MDR 2007, 1399; ebenso Stollenwerk, NJW 2007, 3751, 3753 l. Sp. mit Note 15).

  • OLG Celle, 03.01.2008 - 9 W 136/07

    Zuständigkeit eines Kollegialgerichts über gegen den Einzelrichter gerichtete

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10
    Das Abhilfeverfahren ist aber keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung durch das Beschwerdegericht (Senatsentscheidung vom 03.01.2008 - 9 W 138/07 -, OLGR 2008, 216; s. a. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 572 Rn. 11).

    In diesem Fall besteht kein rechtlich anerkennenswertes Bedürfnis für eine Entscheidung über die Ablehnung (BayObLG, MDR 2000, 52 [zum Ausscheiden wegen Einstritts in den Ruhestand]; Senat OLGR 2008, 216; OLG Karlsruhe OLGR 2008, 726 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 W 59/97
    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10
    Indem er ein Recht missachtet hat, das der Sicherung richterlicher Unparteilichkeit dient, hat er den Eindruck erweckt, selbst nicht unparteiisch zu sein (vgl. OLG Köln MDR 1998, 797).
  • OLG Rostock, 29.05.2006 - 7 W 97/05

    Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigterklärung

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10
    Mit der überwiegenden Rechtsprechung und weiten Teilen der Literatur (BGH NJW 2001, 1007; zum Beschwerdeverfahren bei Richterablehnung OLG Rostock NJW-RR 2007, 429, 430 m. w. N.; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 46 Rn. 20; Stollenwerk, NJW 2007, 3751, 3753 r. Sp.) befürwortet der Senat die Möglichkeit, auch ein Rechtsmittel in einer Ablehnungssache für erledigt zu erklären, sodass auch in einem solchen Verfahren eine Entscheidung entsprechend § 91 a ZPO zu ergehen hat.
  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10
    Auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens über eine Richterablehnung können Gegenstand einer Kostenentscheidung sein (BGH NJW 2005, 2233, 2234 r. Sp.; OLG Düsseldorf MDR 2009, 955, 956), wobei für deren Inhalt nach der Wertung des § 91 a ZPO der voraussichtliche Erfolg des Rechtsmittels maßgeblich ist.
  • BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10
    Das Ziel einer Richterablehnung ist es nämlich, den abgelehnten Richter an der weiteren Mitwirkung an dem Verfahren zu hindern (BGH NJW-RR 2007, 411, 441 r. Sp. [für den Fall, dass bereits eine die Instanz abschließende Entscheidung vorliegt]).
  • BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99

    Kostenentscheidung im Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des Richter

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10
    In diesem Fall besteht kein rechtlich anerkennenswertes Bedürfnis für eine Entscheidung über die Ablehnung (BayObLG, MDR 2000, 52 [zum Ausscheiden wegen Einstritts in den Ruhestand]; Senat OLGR 2008, 216; OLG Karlsruhe OLGR 2008, 726 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 06.09.2005 - 16 W 76/05

    Richterablehnung: Umfang der ordnungsgemäßen richterlichen Verhandlungsführung

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10
    Zur Protokollierung des Antrags war der Richter nämlich gemäß § 160 Abs. 2, 4 ZPO verpflichtet (zur Pflicht der Protokollierung von Befangenheitsanträgen vgl. OLG Schleswig OLGR 2006, 67).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 136/08

    Erstattung von Anwaltskosten im Ablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10
    Auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens über eine Richterablehnung können Gegenstand einer Kostenentscheidung sein (BGH NJW 2005, 2233, 2234 r. Sp.; OLG Düsseldorf MDR 2009, 955, 956), wobei für deren Inhalt nach der Wertung des § 91 a ZPO der voraussichtliche Erfolg des Rechtsmittels maßgeblich ist.
  • OLG Celle, 18.05.2005 - 9 W 44/05

    Anzeichen einer Befangenheit des Richters; Voraussetzungen der Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10
    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Senat OLGR 2005, 451).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2008 - 2 WF 206/07

    Zulässigkeit einer wiederholten Terminsverschiebung durch die Parteien im Rahmen

  • OLG Köln, 29.04.2013 - 20 W 30/13

    Umgang mit Ablehungsgesuch kann Befangenheit begründen!

    Denn das Recht zur Richterablehnung ist ein nicht im Ermessen des Gerichts stehendes Verfahrensrecht, das seinen Grund in der verfassungsrechtlich verankerten richterlichen Neutralitätspflicht hat (OLG Celle BauR 2011, 721 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2016 - 8 W 18/16

    Kostentragungspflicht bezüglich eines Beschwerdeverfahrens über die Ablehnung

    Selbst wenn er sich gegen die Ablehnung des Sachverständigen wendet, unterliegt er aber nicht in diesem selbständigen Zwischenverfahren (vgl. für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.05.2007 - 1 W 23/07, MDR 2007, 1399; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2010 - 9 W 93/10, [...]).
  • OLG Celle, 29.04.2013 - 20 W 30/13
    Denn das Recht zur Richterablehnung ist ein nicht im Ermessen des Gerichts stehendes Verfahrensrecht, das seinen Grund in der verfassungsrechtlich verankerten richterlichen Neutralitätspflicht hat (OLG Celle BauR 2011, 721 ff.).
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