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   OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14   

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https://dejure.org/2015,2534
OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14 (https://dejure.org/2015,2534)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.01.2015 - 13 U 58/14 (https://dejure.org/2015,2534)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 13 U 58/14 (https://dejure.org/2015,2534)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Prüfung des Google-Cache - Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch eine Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Website nicht mehr im Internet aufgerufen werden können

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 315 Abs. 3; BGB § 339 S. 2
    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten im Internet; Grenzen der Bestimmung der Höhe der Vertragsstrafe

  • webshoprecht.de

    Unterlassungsverpflichtung und Löschung der Seiten im Google Cache

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterlassungsschuldner muss Google-Trefferliste prüfen und Löschungen veranlassen

  • JurPC

    Verpflichtung zur Überprüfung der Auffindbarkeit gelöschter Webseiten bei Google

  • aufrecht.de

    Nach Unterlassungserklärung muss auch der Cache gelöscht werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten im Internet; Grenzen der Bestimmung der Höhe der Vertragsstrafe

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Schuldner einer Unterlassungserklärung muss notfalls bei Google Löschung des Caches beantragen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 315, 339 BGB

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Schuldner eines Unterlassungsanspruch ist verpflichtet die Google-Cache der betroffenen Website zu entfernen

  • rechtsportal.de

    BGB § 315 Abs. 3 ; BGB § 339 S. 2
    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten im Internet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Überprüfung der Auffindbarkeit gelöschter Webseiten bei Google

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungspflicht beinhaltet auch Pflicht zur Löschung aus dem Google-Cache

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Löschung von Inhalten aus Google-Cache bei strafbewehrter Unterlassungserklärung durch Webseitenbetreiber

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Reichweite des vertraglichen Unterlassungsgebotes

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Löschungspflicht bei Google nach Unterlassungserklärung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Löschung von Content nach Unterlassungserklärung - Google Cache nicht vergessen!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schuldner eines Unterlassungsgebots kann gegenüber Google Antrag auf Löschung zu stellen haben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Weitgehende Maßnahmen nach abgegebener Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schuldner eines Unterlassungsgebots kann gegenüber Google Antrag auf Löschung zu stellen haben

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Welche Massnahmen müssen ergriffen werden bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung?

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Unterlassungserklärung - Unterlassungserklärung -Vertragsstrafe wegen fehlender Löschung von Google Cache

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Webseiten-Betreiber muss bei Unterlassungserklärung auch Google Cache löschen lassen

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Pflichten nach Abgabe eines Unterlassungsgebotes

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Bestimmung Reichweite einer Unterlassungserklärung und Höhe einer Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite von Unterlassungsverpflichtungen

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Achtung Vertragsstrafe: Auch Google Cache muss gelöscht werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Google Cache als Vertragsstrafenfalle?

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Verantwortung von Website-Betreibern für veraltete Google-Suchergebnisse

  • aid24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kann man wegen Nichtlöschung des Googlecache beispielsweise wegen Urheberrechtsverletzung (zusätzlich) abgemahnt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung = Auf Löschung des Google-Cache achten

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Vertragsstrafeversprechen nach Abmahnung besteht auch Verpflichtung zur Überprüfung der Auffindbarkeit gelöschter Webseiten bei Google

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsversprechen verpflichtet auch in Hinblick auf die gängigsten Suchmaschinen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Überprüfung der Auffindbarkeit gelöschter Inhalte bei Google

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzende Inhalte müssen auch bei Google gelöscht werden

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzende Inhalte müssen auch bei Google gelöscht werden

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsverpflichtung und Löschung der Seiten im Google Cache

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Unterlassungspflicht umfasst auch Google-Cache

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Löschung des Google-Caches bei Unterlassungserklärungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Webseitenbetreiber müssen mit Abgabe der Unterlassungserklärung auch für Löschung des Google Caches sorgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 315 Abs. 3; BGB § 339 S. 2
    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten im Internet

Besprechungen u.ä. (5)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebots

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafenrisiko: Unterlassungsanspruch umfasst auch den Google-Cache

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe wegen fehlender Löschung des Google-Cache

  • bbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassungsschuldner muss Cache-Entfernung veranlassen

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafenrisiko: Unterlassungsanspruch umfasst auch den Google Cache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 326
  • MMR 2015, 408
  • MIR 2015, Dok. 030
  • K&R 2015, 331
  • ZUM 2015, 575
  • afp 2015, 251
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09

    Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
    Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11, juris Rn. 22 ff.; KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - 9 U 27/09, juris Rn. 29 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 6 W 61/99, juris Rn. 4; in Bezug auf den Provider: Köhler in Köhler/Bornkamm, a. a. O, § 12 Rn. 6.7).

    Dazu gehört es, nicht nur die betroffenen Inhalte durch Änderung oder Löschung der Webseite zu entfernen, sondern auch die Abrufbarkeit wenigstens über Google als die am häufigsten genutzte Suchmaschine im Internet auszuschließen (so auch KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009, a. a. O., juris Rn. 31).

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
    Maßgeblich ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH, Urteile vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, juris Rn. 9; vom 10. Juni 2009 - I ZR 37/07 - Unrichtige Aufsichtsbehörde, juris Rn. 19; Senat, Urteil vom 1. Oktober 2009 - 13 U 15/09, juris Rn. 27).

    Das Verschulden wird vermutet; der Schuldner ist hinsichtlich eines mangelnden Verschuldens darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009, a. a. O., juris Rn. 26; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, a. a. O.).

  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
    Maßgeblich ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH, Urteile vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, juris Rn. 9; vom 10. Juni 2009 - I ZR 37/07 - Unrichtige Aufsichtsbehörde, juris Rn. 19; Senat, Urteil vom 1. Oktober 2009 - 13 U 15/09, juris Rn. 27).

    Denn im Gegensatz zu der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs geht es nicht nur um die Verpflichtung, es zu unterlassen, in Zukunft "erneut" im Internet mit den Daten der Klägerin zu werben, sondern vor allem darum, die erforderlichen Handlungen vorzunehmen, den bestehenden Störungszustand zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2014, a. a. O., juris Rn. 16).

  • OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07

    Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei fehlendem Nachweis schuldhafter

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
    Soweit teilweise darauf abgestellt wird, dass mangels entgegenstehender Anhaltpunkte der Schuldner nicht (sämtliche oder wenigstens die wichtigsten) Suchmaschinen daraufhin überprüfen (lassen) muss, ob dort noch die alte Seite gespeichert ist, sondern sich darauf verlassen kann, dass diese laufend ihren Datenbestand aktualisieren (OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2007 - 6 W 40/07, juris Rn. 9; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, a. a. O., Vorb. zu § 12 Rn. 308; Hess in jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 231), stellt dies eine Frage der Zumutbarkeit dar.
  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
    Dabei ist es unschädlich, dass der Gläubiger die konkrete Verletzungshandlung in sein Unterlassungsbegehren aufnimmt; damit ist im Allgemeinen kein Verzicht auf die Unterlassung kerngleicher Verletzungshandlungen verbunden (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, juris Rn. 14; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 1.102a, 1.123).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 18/96

    Verlagsverschulden II - BGB - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
    Der Schuldner einer Unterlassungsverpflichtung muss grundsätzlich für ein schuldhaftes Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen einstehen, soweit dieses zu einer Verletzung der Unterlassungspflicht geführt hat (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - I ZR 18/96, juris Rdnr. 26 m. w. N.).
  • OLG Köln, 05.05.2000 - 6 W 61/99

    Einstweilige Verfügung; Ordnungsgeld; Schuldhafter Verstoß; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
    Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11, juris Rn. 22 ff.; KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - 9 U 27/09, juris Rn. 29 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 6 W 61/99, juris Rn. 4; in Bezug auf den Provider: Köhler in Köhler/Bornkamm, a. a. O, § 12 Rn. 6.7).
  • BGH, 21.10.2010 - III ZR 17/10

    Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Datenverwendung im

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
    Diesem Auslegungsergebnis steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2010 (III ZR 17/10, juris Rn. 15) nicht entgegen, nach dem eine Unterlassungserklärung, "zukünftig keinerlei Gebrauch, in welcher Form auch immer, mehr von den Daten des Herrn ... Gebrauch zu machen, insbesondere es zu unterlassen, diese Daten ohne Autorisierung durch Herrn ... an Stellen zu veröffentlichen, die für Dritte zugänglich sind, gleichgültig in welchem Medium und gleichgültig in welcher Darstellungsform ", als eine allein in die Zukunft gerichtete Unterlassungserklärung, von den Daten des Klägers Gebrauch zu machen, zu verstehen ist.
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11

    Abgemahnte Bilder müssen komplett vom Server gelöscht werden

    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
    Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11, juris Rn. 22 ff.; KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - 9 U 27/09, juris Rn. 29 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 6 W 61/99, juris Rn. 4; in Bezug auf den Provider: Köhler in Köhler/Bornkamm, a. a. O, § 12 Rn. 6.7).
  • OLG Celle, 01.10.2009 - 13 U 15/09
    Auszug aus OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
    Maßgeblich ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH, Urteile vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, juris Rn. 9; vom 10. Juni 2009 - I ZR 37/07 - Unrichtige Aufsichtsbehörde, juris Rn. 19; Senat, Urteil vom 1. Oktober 2009 - 13 U 15/09, juris Rn. 27).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14

    Seifenblasenflüssigkeit - Wettbewerbsverstoß im Internet: Grundpreisangabepflicht

    Im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB besteht damit nur ein beschränktes Kontrollrecht und kein Nachbesserungsrecht dahingehend, die Ermessensentscheidung des primär Bestimmungsberechtigten durch eine eigene, für besser und billiger gehaltene zu ersetzen (vgl. OLG Celle MDR 2015, 326).
  • OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17

    Anforderungen an die Erfüllung einer Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der

    Bezogen auf Verstöße durch Aussagen im Internet bedeutet dies, dass der Schuldner durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen hat, dass die durch die Unterlassungsverpflichtung betroffenen Inhalte seiner Webseite - hier der Beitrag aus der Mediathek der Antragsgegnerin - nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, und zwar weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. Senat, Urteil vom 29. Januar 2015 - 13 U 58/14, juris Rn. 20 f.).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19

    Haftung für unlautere Werbung durch einen Suchmaschinenbetreiber zugunsten des

    Folglich war sie gehalten, unverzüglich eigene Recherchen über die Verwendung des Hinweises durchzuführen und jedenfalls den Betreiber der Suchmaschine Google aufzufordern, den streitgegenständlichen Eintrag zu entfernen (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2016, 114; OLG Celle, WRP 2015, 475, 476, Rnr. 18; OLG Stuttgart, WRP 2016, 773.775, Rnr. 26; Harte-Bavendamm/Hennig-Goldmann, UWG, 4. Aufl., § 8, Rnr. 16; a.A. OLG Zweibrücken, MMR 2016, 831, sowie bei einem Verstoß im nicht gewerblichen Bereich OLG Frankfurt, 11. ZS, GRUR-RR 2019.289 - Google Cache; zur Übersicht vgl. Sakowski, NJW 2016, 3623).
  • LG Baden-Baden, 02.02.2016 - 5 O 13/15

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich des Suchmaschinen-Cache

    Die Beklagte hätte bei den Suchmaschinen Anträge auf Löschung der in dem Zwischenspeicher gespeicherten Angaben bezüglich einer Vier-Sterne-Kennzeichnung ihres Hotels stellen müssen (OLG Celle, Urteil vom 29.01.2015 - 13 U 58/14, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 12.07.2018 - 6 W 45/18

    Vollstreckung einer durch Anerkenntnisurteil titulierten

    Er hat insbesondere durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch das Unterlassungsgebot betroffenen Inhalte seiner Website nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Website direkt noch über eine Internetsuchmaschine (OLG Celle WRP 2015, 475 in juris Rn. 20; OLG Karlsruhe MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] in juris Rn. 22 ff; KG NJW-RR 2010, 968 [KG Berlin 27.11.2009 - 9 U 27/09] in juris Rn. 29 ff).

    Da eine Zuwiderhandlung regelmäßig in einem Verhalten des Schuldners liegt und damit seiner Sphäre zuzuordnen ist, hat er darzulegen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um einen Verstoß gegen das titulierte Unterlassungsgebot zu verhindern (OLG Celle MD 2012, 287 in juris Rn. 18) und von ihm alles Erforderliche veranlasst wurde, um einen Verstoß auszuschließen (OLG Celle WRP 2015, 475 [OLG Celle 29.01.2015 - 13 U 58/14] in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Unter den gegebenen Umständen oblag es dem Schuldner insbesondere, die Präsenz nur der Neufassung im Internet zu überprüfen (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24 in juris Rn. 4; OLG Celle WRP 2015, 475 [OLG Celle 29.01.2015 - 13 U 58/14] in juris Rn. 20).

  • OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21

    Auslegung einer Unterwerfungsvereinbarung

    Diese Grundsätze können auch bei einer nach billigem Ermessen des Gläubigers vorzunehmenden Bestimmung der Höhe einer durch die Zuwiderhandlung gegen eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung verwirkten Vertragsstrafe zugrunde gelegt werden (vgl. OLG Celle, WRP 2015, 475, Rn. 25).
  • OLG Dresden, 24.04.2018 - 14 U 50/18

    Suchmaschineneinträge von Dritten: Auch dafür hat der Unterlassungsschuldner

    In diesem Fall muss der Schuldner gegenüber Google den Antrag auf Löschung im Google-Cache (z.B. über das Webmaster-Tool) bzw. auf Entfernung der von der Webseite bereits gelöschten Inhalte stellen (vgl. OLG Celle WRP 2015, 475 m.w.N.).
  • LG Köln, 24.11.2022 - 14 O 404/21

    Zur direkten Aufrufbarkeit eines Fotos im Rahmen der thematischen Suche /

    Im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB besteht damit nur ein beschränktes Kontrollrecht und kein Nachbesserungsrecht dahingehend, die Ermessensentscheidung des primär Bestimmungsberechtigten durch eine eigene, für besser und billiger gehaltene zu ersetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2019, Az.: I-15 U 65/18; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2016, 92 - Seifenblasenflüssigkeit; OLG Celle, MMR 2015, 408).

    Basis für die Überprüfung ist vielmehr die angemessene Vertragsstrafe, die sodann nicht um einen gewissen (Prozent-)Satz überschritten werden darf (Senat, Urteil vom 12.09.2019, Az.: I-15 U 65/18; ebenso für die Billigkeitskontrolle von Rechtsanwaltsgebühren: KG Beschluss, BeckRS 2011, 02651; im Ergebnis ebenso OLG Celle, MMR 2015, 408).

  • OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 11 U 156/17

    Vertragsstrafeversprechen wegen urheberrechtswidriger Handlungen eines nicht

    Diese Vertragsstrafe konnte bei verständiger Würdigung der Vertragsparteien zwar für eine der Erstverletzung vergleichbare Handlung als angemessen angesehen werden, nicht aber für die nunmehr noch streitgegenständliche Verletzungsform (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.1.2015, 13 U 58/14, wo bei unterlassener Sicherstellung der Löschung von - im Unterschied zum vorliegenden Fall gewerblich genutzten - Seiten im Google-Cache eine Vertragsstrafe von maximal 2.500 Euro als angemessen angesehen war).
  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2018 - 3 O 140/18

    Zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbildes über eine URL

    Dies kann auch die Pflicht umfassen, auf Dritte einzuwirken, um eine Perpetuierung der Rechtsverletzung dort abzustellen, z.B. im Google Cache (BGH GRUR 2018, 1183 [BGH 12.07.2018 - I ZB 86/17] - "Wirbel um Bauschutt"; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2016, 259; OLG Celle MMR 2015, 408 [OLG Celle 29.01.2015 - 13 U 58/14] ; KG Berlin MMR 2010, 715 [KG Berlin 27.11.2009 - 9 U 27/09] ) oder Google Maps, Gelbe Seiten etc. (vgl. LG Kaiserslautern, Urt. v. 08.07.2014 - HK O 33/13, BeckRS 2014, 18134).
  • OLG Stuttgart, 08.10.2015 - 2 U 40/15

    Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung: Grenzen der

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 72/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

  • LG Landshut, 05.12.2019 - 41 O 2337/19

    Verwirkung einer Vertragsstrafe nach Verstoß gegen eine

  • LG Hannover, 20.08.2018 - 21 O 4/12

    Löschungsantrag gegenüber Google wegen Unterlassungspflicht

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