Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01   

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https://dejure.org/2002,9548
OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01 (https://dejure.org/2002,9548)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.05.2002 - 9 U 310/01 (https://dejure.org/2002,9548)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 9 U 310/01 (https://dejure.org/2002,9548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 738 Abs. 1 S. 2
    Bewertung des Patientenstamms bei Auseinandersetzung einer Zahnärzte-GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • aerztehaus-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtiges Wettbewerbsverbot im Gemeinschaftspraxisvertrag - Was passiert mit der Abfindung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2002, 862
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 217/78

    Anspruch auf Vorlage einer Abschichtungsbilanz und eines Vermögensverzeichnisses

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01
    Denn eine Abfindungsregelung, die einen Freiberufler auf die Mitnahme seiner Klientel beschränkt, ist nicht zu beanstanden (BGH, WM 1979, 1064 f.); vielmehr ist es im Regelfall als angemessene Art der Auseinandersetzung der in Form einer BGB -Gesellschaft betriebenen Gemeinschaftspraxis von Ärzten anzusehen, wenn die Sachwerte geteilt werden und die Mitnahme von Patienten rechtlich nicht beschränkt wird (BGH, aaO.).
  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Konkurrenzschutzklausein unwirksam, wenn die räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Grenzen des berechtigten Schutzinteresses des verbleibenden Gesellschafters überschreiten und deshalb den Ausscheidenden unbillig benachteiligen, insbesondere ihn als potentiellen Wettbewerber ausscheiden (vgl. etwa BGH, NJW 1997, 3089 f.).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01
    Mangels vertraglicher Modifizierung sind Abfindungen ausscheidender Gesellschafter nach dem Verkehrswert der gesellschaftsrechtlichen Unternehmensbeteiligung zu bemessen, der die stillen Reserven und den Goodwill des lebenden Unternehmens umfasst (BGH, NJW 1986, 192 f.; BGH, NJW 1999, 784 f.).
  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01
    Vorliegend ist nicht nur die zeitliche Grenze, die jedenfalls bei Freiberuflern regelmäßig bei zwei Jahren zu ziehen ist (BGH, NJW 2000, 2584 überschritten; auch die räumlichen Grenzen eines angemessenen Konkurrenzschutzes sind nicht gewahrt. Die Erstreckung auf ganz L. und noch dazu auf einen Umkreis von 20 km um L. herum (der praktisch die gesamte Landeshauptstadt H. einschließt) ist vorliegend nicht erforderlich, um dem Schutzbedürfnis des verbleibenden Gesellschafters Rechnung zu tragen.
  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01
    Die starke Personengebundenheit der Patientenbetreuung lässt keinen nachhaltig wirkenden Goodwill entstehen (vgl. etwa BGH, NJW 1994, 796, 797) für den Fall einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97

    Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2002 - 9 U 310/01
    Mangels vertraglicher Modifizierung sind Abfindungen ausscheidender Gesellschafter nach dem Verkehrswert der gesellschaftsrechtlichen Unternehmensbeteiligung zu bemessen, der die stillen Reserven und den Goodwill des lebenden Unternehmens umfasst (BGH, NJW 1986, 192 f.; BGH, NJW 1999, 784 f.).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09

    Auseinandersetzung einer Sozietät von Rechtsanwälten hinsichtlich des

    Grundsätzlich ist beim Fehlen abweichender vertraglicher Vereinbarungen bei Berechnung des Auseinandersetzungsanspruchs auch der Verkehrswert der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung zu berücksichtigen, der die stillen Reserven und den Goodwill des lebenden Unternehmens umfasst (BGH NJW 1999, 784 ff. Rn 21; BGHZ 75, 195 ff. Rn. 18; OLG Celle NZG 2002, 862 ff. Rn. 34; OLG Schleswig aaO. Rn. 51 f., jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 46/97

    Bewertung des "Good-will" bei Auseinandersetzung einer ärztlichen

    Weiterhin stellt es gegen die diesseits befürwortete Auslegung des Gesellschaftsvertrages keinen Einwand dar, dass die Rechtsprechung bei Freiberuflerpraxen eine "Realteilung" im Sinne nicht zuletzt der Mitnahme eines jeweiligen Teils des Patientenstammes grundsätzlich als zur Ausgleichung des "Goodwill" geeignet angesehen hat (BGH NJW 1994, 796, 797; NJW 1995, 1551 f.; NJW 2000, 2584 f.; OLG Karlsruhe NZG 2001, 654, 655; OLG Celle NZG 2002, 862, 864).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 15 U 64/07

    Geltendmachung von Pensionsansprüchen gegenüber einer Gesellschaft im

    Die starke Personengebundenheit der Betreuung lässt keinen nachhaltigen Goodwill entstehen (OLG Celle, NZG 2002, 862, 864 in Bezug auf eine Arztpraxis, vgl. dazu auch BGH Urt. v. 06. Dezember 1993, II ZR 242/92, juris Rz. 10 = NJW 1994, 796).
  • OLG Oldenburg, 16.12.2014 - 9 U 22/10

    Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB-Gesellschafters

    Ein immaterieller Wert einer Praxis kann abzulehnen sein, wenn die Praxis durch den ausscheidenden Arzt unmittelbar ohne Veränderungen in naher räumlicher Distanz fortgesetzt wird (vgl. OLG Celle, Teilurteil vom 29.05.2002, Az.: 9 U 310/01).
  • OLG Celle, 03.01.2007 - 9 U 84/06

    Fehlende ausdrückliche Vereinbarung über den Abschluss eines

    Damit korrespondiert, dass die Unwirksamkeit eines Wettbewerbsverbots mit dadurch eröffnetem freiem Wettbewerb dazu führen kann, einem am immateriellen Praxiswert ("good will") orientierten vertraglichen Abfindungsanspruch die Grundlage zu entziehen (OLG Celle, NZG 2002, 862, 863).
  • LG Dortmund, 30.05.2008 - 3 O 50/07

    Voraussetzungen des Ausscheidens aus einer freiberuflichen Sozietät;

    Wenn das Wettbewerbsverbot unwirksam sein sollte, ist der ideelle Wert der Praxis entgegen dem Gutachten des Sachverständigen E denknotwendig mit Null anzusetzen (BGH NJW 1994, 796, NJW 2000, 2584, OLG Celle NZG 2002, 862).
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