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   OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11   

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https://dejure.org/2011,32482
OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11 (https://dejure.org/2011,32482)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.09.2011 - 2 W 196/11 (https://dejure.org/2011,32482)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. September 2011 - 2 W 196/11 (https://dejure.org/2011,32482)
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    Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Thüringen, 12.06.2007 - L 6 B 131/06

    Erstattungsanspruch der Staatskasse bei Überzahlung der Sachverständigenvergütung

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
    So hat auch und gerade das vom Sachverständigen in seiner Beschwerde selbst zitierte Hamburgische OVG (DÖV 2006, 988; vgl. auch Thüringer LSG, Beschluss vom 12. Juni 2007, L 6 B 131/06 SF m. w. N.) ausdrücklich ausgeführt, dass die Berechnung und Auszahlung grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch das Gericht nach § 4 JVEG stände.

    Ganz im Gegenteil vertreten sowohl das Kammergericht (Beschluss vom 6. Mai 2006, 1 W 308/01), das Thüringer Landessozialgericht (Beschluss vom 12. Juni 2007, AZ 6 B 131/06 SF) sowie das Landgericht Münster (Beschluss vom 16. Februar 2009, 5 T 98/08) die Auffassung, dass die frühere Rechtsprechung nicht mehr eingreift und ein Vertrauensschutz allein durch die Auszahlung des Rechnungsbetrages nicht begründet werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 10 W 130/94
    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
    Wenn das Gericht die vom Sachverständigen angegebenen Stunden auf das aus seiner Sicht Erforderliche kürzt, muss die Herabsetzung stets in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht sorgfältig begründet werden; der Entscheidung muss sich im Einzelnen entnehmen lassen, welche der vom Sachverständigen angegebenen Arbeitszeiten zu lang bemessen sind sowie in welcher Zeit und vor allem aus welchen Gründen die Einzelarbeit hätte schneller verrichtet werden können (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 488 m. w. N.).

    In diesem Zusammenhang dürfte die Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (JurBüro 1995, 488) zutreffend sein, dass es zwar dem Ermessen des Gerichts überlassen ist, wie weit es die Notwendigkeit eines Zeitaufwandes aus eigener Sachkunde beurteilen kann oder ob es hierzu weitere Ermittlungen anstellen will.

  • OLG Köln, 24.08.2009 - 4 WF 88/09

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
    Das Abhilfeverfahren dient dem Zweck, Beschwerden auf möglichst einfachem Weg zu erledigen (vgl. OLG Köln MDR 2009, 1409) bzw. ein weiteres Beschwerdeverfahren durch die Vorschaltung einer Selbstkontrolle zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt MDR 2010, 344 f.).

    Dies erfordert, dass das Gericht das Vorbringen eines Beschwerdeführers zur Kenntnis nimmt, das gesamte Beschwerdevorbringen im Einzelnen prüft und darlegt, dass und aus welchen Gründen das Vorbringen eine Änderung der angegriffenen Entscheidung nicht rechtfertigt (vgl. OLG Köln MDR 2009, 1409; OLG Nürnberg MDR 2004, 169; OLG Rostock NJOZ 2006, 159).

  • OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
    Das Abhilfeverfahren dient dem Zweck, Beschwerden auf möglichst einfachem Weg zu erledigen (vgl. OLG Köln MDR 2009, 1409) bzw. ein weiteres Beschwerdeverfahren durch die Vorschaltung einer Selbstkontrolle zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt MDR 2010, 344 f.).

    Eine Nichtabhilfeentscheidung, die sich im Wesentlichen darauf reduziert, nur auf die Ausgangsentscheidung Bezug zu nehmen bzw. eine floskelhafte Begründung enthält, ist einer fehlenden Begründung grundsätzlich gleichzusetzen (vgl. OLG Frankfurt MDR 2010, 344 f.; vgl. auch OLG München MDR 2010, 588 f. zum FamFG).

  • BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85

    Verpfändung eines Eigentumsverschaffungsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
    Es ist insoweit eine Amtspflicht des erkennenden Gerichts (vgl. OLG Hamm RPfleger 1986, 48), den Inhalt der Beschwerdeschrift daraufhin zu überprüfen, ob die angefochtene Entscheidung ohne Vorlage an das Beschwerdegericht zu ändern ist.
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
    Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seiner Entscheidung vom 5. November 1968 (NJW 1969, 556) mit Recht darauf hingewiesen, dass streng zwischen dem gerichtlichen Festsetzungsverfahren nach § 16 ZSEG (heute: § 4 JVEG) und dem vorangegangenen Verwaltungsverfahren zu differenzieren ist.
  • KG, 06.05.2003 - 1 W 308/01

    Antrag auf gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenentschädigung: Verwirkung

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
    Ganz im Gegenteil vertreten sowohl das Kammergericht (Beschluss vom 6. Mai 2006, 1 W 308/01), das Thüringer Landessozialgericht (Beschluss vom 12. Juni 2007, AZ 6 B 131/06 SF) sowie das Landgericht Münster (Beschluss vom 16. Februar 2009, 5 T 98/08) die Auffassung, dass die frühere Rechtsprechung nicht mehr eingreift und ein Vertrauensschutz allein durch die Auszahlung des Rechnungsbetrages nicht begründet werden kann.
  • LG Münster, 16.02.2009 - 5 T 98/08

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen für Fotos

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
    Ganz im Gegenteil vertreten sowohl das Kammergericht (Beschluss vom 6. Mai 2006, 1 W 308/01), das Thüringer Landessozialgericht (Beschluss vom 12. Juni 2007, AZ 6 B 131/06 SF) sowie das Landgericht Münster (Beschluss vom 16. Februar 2009, 5 T 98/08) die Auffassung, dass die frühere Rechtsprechung nicht mehr eingreift und ein Vertrauensschutz allein durch die Auszahlung des Rechnungsbetrages nicht begründet werden kann.
  • OLG Celle, 26.06.2006 - 4 W 103/06

    Antragserfordernis für die Zwangsmittelfestsetzung nach § 888 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtliche von beiden Parteien vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen worden ist (vgl. OLG Celle (4. Zivilsenat) OLGR 2006, 848).
  • OLG Hamm, 23.12.1986 - 23 W 213/85
    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11
    Dabei hat ein Gericht grundsätzlich davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit zutreffend sind (vgl. OLG Hamm MDR 1987, 419).
  • OLG Köln, 27.04.1987 - 6 W 18/87

    Unterlassungspflicht des Werbens unter dem Gesichtspunkt irreführender Werbung;

  • OLG München, 02.12.1994 - 11 WF 1015/94
  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03

    Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom

  • OLG Rostock, 02.11.2005 - 8 W 97/05

    Schwerer Verfahrensfehler bei erkennbarer Nichtbefassung der Rechtspflegerin mit

  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 2 Ws 78/21

    Besonders schwieriger Obduktionsfall kein Regelfall bei Vergütung nach JVEG ;

    Ein Sachverständiger muss daher grundsätzlich mit einer späteren Änderung zu seinen Ungunsten rechnen (vgl. OLG Celle DS 2012, 168, 172 = BeckRS 2011, 24288).
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