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   OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/97   

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OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/97 (https://dejure.org/1998,7571)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.1998 - 4 U 71/97 (https://dejure.org/1998,7571)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 1998 - 4 U 71/97 (https://dejure.org/1998,7571)
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    Immobilienkauf: Haftung auch bei Bagatellen? (IBR 1998, 406)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 962
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/98

    Grundstückskaufvertrag; Aufklärungspflicht; Arglistiges Verschweigen eines

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/97
    4 U 71/98 11 O 246/96 LG Hannover Verkündet am 30. Januar 1998 ####### Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/97
    Die Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und ohne weiteres erkennbar sind, kann der Käufer zudem nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH Urteil vom 16. Juni 1989 - V ZR 74/88 - und vom 8. April 1994 - V ZR 178/92 -).
  • KG, 23.02.1989 - 12 U 2500/88
    Auszug aus OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/97
    Da die Kläger das Hausgrundstück zu einem sehr günstigen Preis erworben haben, auch wenn von dem Verkehrswertgutachten des Sachverständigen als Privatgutachten noch erhebliche Abstriche gemacht werden und berücksichtigt wird , dass die Kläger den Kaufpreis auf 600.000 DM heruntergehandelt haben, ist angesichts der Relation zwischen dem Wert des Grundstückes und der Höhe des den Klägern allenfalls zustehenden Schadensersatzes davon auszugehen, dass das Verschweigen der Beklagten für den Kaufabschluss der Kläger, insbesondere für die Vereinbarung des Kaufpreises bedeutungslos gewesen ist (KG NJW-RR 1989, 972).
  • BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
    Auszug aus OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/97
    Die Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und ohne weiteres erkennbar sind, kann der Käufer zudem nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH Urteil vom 16. Juni 1989 - V ZR 74/88 - und vom 8. April 1994 - V ZR 178/92 -).
  • LG Köln, 11.03.2015 - 7 O 152/14

    Erneuerungsbedürftigkeit von Malerarbeiten und sanitären Anlagen kein Mangel bei

    Die Unterlassung einer Aufklärung über derart geringfügige (unterstellte) Mängel kann nach ständiger Rechtsprechung nicht kausal für den Kaufentschluss sein (OLG Celle, Urteil vom 30.01.1998, 4 U 71/97; KG Berlin, Urteil vom 23.02.1989, 12 U 2500/88).
  • LG Kiel, 01.12.2017 - 12 O 52/17

    Grundstückskaufvertrag: Pflicht des Verkäufers zur ungefragten Aufklärung über in

    Dass der Beklagte das Angebot einer Trocknung seitens seiner Versicherung ausgeschlagen hatte, obwohl er als Laie deren Notwendigkeit nicht beurteilen konnte, mag als fahrlässig zu werten sein, begründet aber keine Arglist im Sinne von Vorsatz (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 30. Januar 1998 - 4 U 71/97 -, Abs. 8).
  • LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10

    Rückabwicklungsverlangen für einen komplexen Grundstückskaufvertrag betreffend

    Insoweit fehlt es nämlich an der Kausalität zwischen Willenserklärung und Täuschungshandlung bereits deshalb, weil die Beanstandungen im Verhältnis zur Größe des Gesamtobjekts einen unbedeutenden Umfang haben (vgl. Palandt- Ellenberger , BGB 70. Aufl. 2011, § 123 Rn. 24 und auch MünchKomm- Kramer , BGB, 5. Aufl. 2006, § 123 Rn. 12 unter Berufung auf OLG Celle, Urteil vom 30. Januar 1998, 4 U 71/97, Rn. 9 -zitiert nach juris, der ausführt, dass bei Mängeln in einer Größenordnung von 1, 71 % des Kaufpreises davon auszugehen ist, dass eine Unterlassung der Aufklärung für die Kaufentscheidung nicht kausal war).
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