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   OLG Celle, 30.08.2000 - 9 U 19/00   

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https://dejure.org/2000,5615
OLG Celle, 30.08.2000 - 9 U 19/00 (https://dejure.org/2000,5615)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.08.2000 - 9 U 19/00 (https://dejure.org/2000,5615)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. August 2000 - 9 U 19/00 (https://dejure.org/2000,5615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Voraussetzungen eines groben Behandlungsfehlers bei Operationsverzögerung und Beweislastumkehr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beweiserleichterung im Arzthaftungsrecht; Grober ärztlicher Behandlungsfehler; Schadensersatz wegen einer fehlerhaft therapierten Entzündung; Verstoss gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserleichterung im Arzthaftungsrecht; Grober ärztlicher Behandlungsfehler; Schadensersatz wegen einer fehlerhaft therapierten Entzündung; Verstoss gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2000 - 9 U 19/00
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass es bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler als 'grob' anzusehen ist, um eine juristische Wertung geht, die nicht der Sachverständige, sondern das Gericht aufgrund der ihm unterbreiteten Fakten zu treffen hat (BGHZ 72, 132, 135; NJW 1988, 1513, 1514; 1993, 2375, 2377).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2000 - 9 U 19/00
    Das kann etwa der Fall sein, wenn auf eindeutige Befunde nicht nach den gefestigten Regeln der ärztlichen Kunst reagiert wird, oder wenn grundlos Standardmethoden zur Bekämpfung möglicher, bekannter Risiken nicht angewandt werden und wenn besondere Umstände fehlen, die den Vorwurf des Behandlungsfehlers mildern können (BGH NJW 1983, 2080, 2081).
  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2000 - 9 U 19/00
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass es bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler als 'grob' anzusehen ist, um eine juristische Wertung geht, die nicht der Sachverständige, sondern das Gericht aufgrund der ihm unterbreiteten Fakten zu treffen hat (BGHZ 72, 132, 135; NJW 1988, 1513, 1514; 1993, 2375, 2377).
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