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   OLG Celle, 31.03.2009 - 7 U 77/07   

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OLG Celle, 31.03.2009 - 7 U 77/07 (https://dejure.org/2009,11111)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.03.2009 - 7 U 77/07 (https://dejure.org/2009,11111)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. März 2009 - 7 U 77/07 (https://dejure.org/2009,11111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung von Werklohnvorschuss trotz erbrachter Teilleistungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers bei Herstellung eines Sonderbaus nebst Ausführungsplanung und Statik

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers bei Herstellung eines Sonderbaus nebst Ausführungsplanung und Statik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers bei Herstellung eines Sonderbaus nebst Ausführungsplanung und Statik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung: Keine Vergütung für unbrauchbar erbrachte Teilleistung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung: Keine Vergütung für unbrauchbar erbrachte Teilleistung! (IBR 2009, 642)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1939
  • BauR 2009, 1941
  • BauR 2010, 789
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2009 - 7 U 77/07
    Dabei ist es die Sache des Auftragnehmers, hier der Beklagten, dem schlüssig dargelegten Rückzahlungsanspruch durch Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung entgegenzutreten, also die eigene, dem Rückzahlungsanspruch entgegenstehende Werklohnforderung darzutun und zu beweisen (vgl. BGH Urt. v. 24.06.1999 - VII ZR 196/98 - NJW 1999, 3554, 3556 = Rn. 39 bei Juris; BGH NJW 2002, 1567; Ingenstau/Korbion/Locher, VOB, 16. Aufl., § 16 Nr. 3 VOB/B, Rn. 39 ff., 39 lit. c, mit ausführl. Rechtsprechungsnachw.).

    So hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil betreffend einen vorzeitig gekündigten Architektenvertrag auszugsweise ausgeführt (BGH Urt. v. 24.06.1999 - VII ZR 196/98 - NJW 1999, 3554, 3556 = Rn. 39 bei Juris):.

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2009 - 7 U 77/07
    Dabei ist es die Sache des Auftragnehmers, hier der Beklagten, dem schlüssig dargelegten Rückzahlungsanspruch durch Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung entgegenzutreten, also die eigene, dem Rückzahlungsanspruch entgegenstehende Werklohnforderung darzutun und zu beweisen (vgl. BGH Urt. v. 24.06.1999 - VII ZR 196/98 - NJW 1999, 3554, 3556 = Rn. 39 bei Juris; BGH NJW 2002, 1567; Ingenstau/Korbion/Locher, VOB, 16. Aufl., § 16 Nr. 3 VOB/B, Rn. 39 ff., 39 lit. c, mit ausführl. Rechtsprechungsnachw.).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2009 - 7 U 77/07
    Vielmehr sei entscheidend, ob die Teilleistung über die Unvollständigkeit hinaus Mängel aufweise, die sie unbrauchbar mache (BGH NJW 1993, 1972).
  • OLG Hamburg, 03.02.2021 - 8 U 33/20

    Formularmäßiger Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung mit

    Ein Auftragnehmer, der sich vorab keine hinreichende Klarheit über die relevanten Konstruktionsmerkmale verschafft und deshalb ohne hinreichende eigene Kalkulation ein Angebot "ins Blaue hinein" abgibt, kann nicht nachträglich Mehrkosten geltend machen mit der Begründung, diese seien aufgrund der Ausschreibung nicht vorhersehbar gewesen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 31. März 2009 - 7 U 77/07 -, Rn. 53, juris).
  • OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Eine bestimmte technische Lösung zur Mangelbeseitigung kann auch dann ordnungsgemäß sein, wenn eine entsprechende DIN-Norm nicht existiert und eine behördliche Zustimmung im Einzelfall beantragt werden muss (vgl. zur Zustimmung im Einzelfall beispielsweise BGH, NZBau 2009, 707; OLG Celle, Urteil vom 31.03.2009 - 7 U 77/07 -, zitiert nach Juris).
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