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   OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - III-6 StS 3/18   

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https://dejure.org/2018,51266
OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - III-6 StS 3/18 (https://dejure.org/2018,51266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2018 - III-6 StS 3/18 (https://dejure.org/2018,51266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - III-6 StS 3/18 (https://dejure.org/2018,51266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • transatlantic-journal.com (Pressebericht)

    Justizirrsinn in Reinform: Schlimmer geht’s nimmer!

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.09.2018)

    Angeblicher Verrat: Warum dieser Rüstungsmanager sechs Monate in Isolationshaft saß

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 6 StS 3/18
    Hieran hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Mai 1965 (6 StE 4/64; NJW 1965, 1187, 1190) sowie mit Urteil vom 8. November 1965 (8 StE 1/65; BGHSt 20, 342, 348) festgehalten.
  • BGH, 13.05.1965 - 6 StE 4/64

    Spiegel-Affäre

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 6 StS 3/18
    Hieran hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Mai 1965 (6 StE 4/64; NJW 1965, 1187, 1190) sowie mit Urteil vom 8. November 1965 (8 StE 1/65; BGHSt 20, 342, 348) festgehalten.
  • BGH, 20.12.1962 - 7 StE 3/62

    Gelangenlassen von Staatsgeheimnissen an einen Unbefugten - Fahrlässige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 6 StS 3/18
    bb) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20. Dezember 1962 (7 StE 3/62) auf der Grundlage des damaligen § 100c Abs. 1 StGB die Anforderungen an eine Gefährdung des Wohls der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder in Übereinstimmung mit sonstigen konkreten Gefährdungsdelikten indes wie folgt klargestellt: "Nach der insoweit eindeutigen Entstehungsgeschichte des § 100c Abs. 1 StGB (...) genügt (...) noch nicht (...) die Tatsache, daß der Täter das Staatsgeheimnis an einen Unbefugten hat gelangen lassen und daß er den Kreis der Geheimnisträger dadurch unzulässig erweitert hat.
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