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   OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - I-3 Wx 80/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34674
OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - I-3 Wx 80/13 (https://dejure.org/2014,34674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2014 - I-3 Wx 80/13 (https://dejure.org/2014,34674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2014 - I-3 Wx 80/13 (https://dejure.org/2014,34674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines Testaments kann Beschwer des einrückenden Erben mit Zweckauflage ergeben

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Testament "zugunsten wohltätiger Zwecke" muss ausgelegt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines Testaments kann Beschwer des einrückenden Erben mit Zweckauflage ergeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.05.1988 - BReg. 1a Z 14/88

    Einziehung eines Erbscheins ; Auslegung eines Testaments; Anwendung deutschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 3 Wx 80/13
    Bei einer Auflage wird der Erbe zu einer Leistung verpflichtet, ohne dem Begünstigten ein Recht auf die Leistung zu gewähren; bestimmt der Erblasser den Zweck einer Auflage, braucht er gemäß § 2193 Abs. 1 BGB keine Angaben über die Person zu machen, an welche die Leistung erfolgen soll (BayObLG NJW 1988, S. 2742 f und Rpfleger 1988, S. 366 f, jeweils m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87

    Testamentsauslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 3 Wx 80/13
    Bei einer Auflage wird der Erbe zu einer Leistung verpflichtet, ohne dem Begünstigten ein Recht auf die Leistung zu gewähren; bestimmt der Erblasser den Zweck einer Auflage, braucht er gemäß § 2193 Abs. 1 BGB keine Angaben über die Person zu machen, an welche die Leistung erfolgen soll (BayObLG NJW 1988, S. 2742 f und Rpfleger 1988, S. 366 f, jeweils m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99

    Tod des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 3 Wx 80/13
    Deshalb ist die Einsetzung eines Erben mit der Auflage, den gesamten Nachlass einer näher bezeichneten, insbesondere einer sozialen, Bestimmung zuzuführen, rechtlich möglich (BayObLG FamRZ 2001, S. 317 ff).
  • BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 229/85

    Ernennung eines Sozius des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 3 Wx 80/13
    Geht es um die vorstehend beschriebene Entscheidung zwischen Erbeinsetzung und Zweckauflage, ist es dem Gericht verwehrt, zunächst im Wege der Auslegung eine Erbeinsetzung anzunehmen, diese alsdann gemäß § 2065 Abs. 2 BGB für unwirksam zu erklären und anschließend nach § 140 BGB in eine Zweckauflage umzudeuten, denn das Gericht hat eine Auslegung zu vermeiden, die eine Zuwendung unwirksam macht und deshalb nach der gesetzlichen Regel des § 2084 BGB gerade vermieden werden soll; vielmehr gebietet es § 2084 BGB in Fällen dieser Art, von vornherein im Wege der Auslegung eine Zweckauflage anzunehmen (BGH NJW-RR 1987, S. 1090 f).
  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16

    Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und

    Weil der Erblasser ohne Einsetzung eines gewillkürten Erben seine gesamte Verwandtschaft von der Erbfolge ausgeschlossen hat (§ 1938 BGB), kommt gemäß § 1936 Satz 1 BGB der Fiskus als gesetzlicher Erbe zum Zuge; er ist mit der Zweckauflage gemäß § 2193 Abs. 1 und 3 BGB sowie der angeordneten Testamentsvollstreckung gemäß § 2197 Abs. 1 BGB belastet (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2015, 30 f.).
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