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   OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - I-1 U 125/16   

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OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - I-1 U 125/16 (https://dejure.org/2017,11080)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2017 - I-1 U 125/16 (https://dejure.org/2017,11080)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2017 - I-1 U 125/16 (https://dejure.org/2017,11080)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Mithaftung beim Überholen einer Kehrmaschine mit gelbem Blinklicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO §§ 38 Abs. 3 S. 1, 9 Abs. 5, 5 Abs. 3 Ziff. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einer Kehrmaschine

  • rechtsportal.de

    StVO §§ 38 Abs. 3 S. 1, 9 Abs. 5, 5 Abs. 3 Ziff. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einer Kehrmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gelbes Blinklicht hat eine reine Warnfunktion!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Sorgfaltspflicht des Fahrers eines Straßenreinigungsfahrzeuges

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hindernis Kehrmaschine: Wer haftet bei einem Unfall?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt haftet für Kollision zwischen plötzlich wendendem Reinigungsfahrzeug und einem zur gleichen Zeit überholenden Pkw - Keine unklare Verkehrslage aufgrund gelben Blinklichts auf Reinigungsfahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1240
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 1 U 131/12

    Beurteilung des Verursachungs- und Verschuldensanteils an der Entstehung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
    Eine unklare Verkehrslage ist dann gegeben, wenn nach allen Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf, etwa wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun werde, wenn er sich unklar verhält, in seiner Fahrweise unsicher erscheint oder wenn es den Anschein hat, er wolle abbiegen, ohne dass dies deutlich wird, z.B. bei einem linken Blinkzeichen des Vorausfahrenden ohne Linkseinordnen (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 10. Mai 2016, Az.: I-1 U 112/15; Urteil vom 30. April 2013, Az.: I-1 U 131/12; ebenso König a.a.O., § 5 StVO, Rdnr. 34).

    Eine das Überholen verbietende Verkehrslage entsteht nur dann, wenn Umstände hinzu treten, die für ein unmittelbar folgendes Linksabbiegen sprechen können, wie etwa eine Fahrtrichtungsanzeige (Senat, Urteil vom 30. April 2013, Az.: I-1 U 131/12 sowie Urteil vom 19. Juni 2012, Az.: I-1 U 167/11 mit weiteren Nachweisen; so auch König a.a.O.).

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus welchen er die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, 231).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
    Bei einer Kollision des Wendenden mit einem im fließenden Verkehr befindlichen Kraftfahrzeug spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ersteren (Senat, Urteil vom 27. Oktober 2015, Az.: I-1 U 46/15 mit Hinweis auf Burmann a.a.O., § 9 StVO, Rdnr. 59 - dort mit Hinweis auf BGH DAR 1985, 316).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
    In jedem Fall sind bei der Abwägung nur unstreitige oder zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506).
  • KG, 21.02.2007 - 12 U 124/06

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: erforderlicher Seitenabstand zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
    Dies gilt auch für den Abstand zu einem Reinigungsfahrzeug (König a.a.O., § 5 StVO, Rdnr. 54 mit Hinweis auf KG NZV 2007, 626).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 141/08

    Beurteilung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
    Anderenfalls wäre ein Überholen langsam fahrender Fahrzeuge in der üblichen Fahrweise überhaupt nicht mehr möglich (Senat, Urteil vom 25. Mai 2009, Az.: I-1 U 141/08).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 1 U 46/15

    Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
    Bei einer Kollision des Wendenden mit einem im fließenden Verkehr befindlichen Kraftfahrzeug spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ersteren (Senat, Urteil vom 27. Oktober 2015, Az.: I-1 U 46/15 mit Hinweis auf Burmann a.a.O., § 9 StVO, Rdnr. 59 - dort mit Hinweis auf BGH DAR 1985, 316).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 1 U 167/11

    Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall aufgrund eines Wendemanövers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
    Eine das Überholen verbietende Verkehrslage entsteht nur dann, wenn Umstände hinzu treten, die für ein unmittelbar folgendes Linksabbiegen sprechen können, wie etwa eine Fahrtrichtungsanzeige (Senat, Urteil vom 30. April 2013, Az.: I-1 U 131/12 sowie Urteil vom 19. Juni 2012, Az.: I-1 U 167/11 mit weiteren Nachweisen; so auch König a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1990 - 15 U 173/88

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines hinter einem Reinigungsfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Warnung durch ein gelbes Blinklicht an einem Reinigungsfahrzeug sich nur auf Gefahren bezieht, die von dem Fahrzeug bzw. von den damit ausgeführten Arbeiten ausgehen (OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat -, Urteil vom 29. Dezember 1990, Az.: 15 U 173/88; VRS 82, 94).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16
    Es geht den allgemeinen Verkehrsregeln nicht vor, sondern ermahnt gerade zu deren genauer Einhaltung (Burmann/Heß/Jahnke/Janker a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 2005, 1940 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 26/53

    Rückübereignung nach Enteignung

  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 177/14
  • BGH, 20.12.1966 - VI ZR 3/65

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes gegenüber nicht sichtbaren wartepflichtigen

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 112/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes

  • OLG Hamm, 14.06.2018 - 4 RBs 174/18

    Überholen bei unklarer Verkehrslage in Verbindung mit Langsamfahren des

    Allein die theoretische Möglichkeit eines verkehrswidrigen Linksabbiegens schafft noch keine unklare Verkehrslage, die ein Überholen unzulässig macht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.04.2017 - I-1 U 125/16 - juris).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 3 U 8/18

    Schadensersatzansprüche wegen der Beißattacke eines Hundes

    Bei den Bemessungsfaktoren stehen diejenigen Umstände im Vordergrund, die den Verletzten betreffen (Ausmaß, Schwere und Dauer der Verletzung und der Schmerzen, Behandlungsdauer, Verbleiben ggf. dauernder Behinderungen und Entstellungen, Lebensalter des Verletzten, Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und des Erscheinungsbildes, etwaige besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten und eine unangemessene Erlebnisverarbeitung); aber auch Umstände aus der Sphäre des Schädigers können eine Rolle spielen (Grad dessen Verschuldens, ggf. dessen Lebensalter - Kind, Jugendlicher - oder wirtschaftliche Verhältnisse insbesondere bei Vorsatztaten - vgl. BGH r + s 2017, 101 - sowie eine ungebührliche Verzögerung der Schadensregulierung - KG NZV 2007, 301; OLG Dresden DAR 2017, 463; OLG Saarbrücken VersR 2017, 698; OLG München WM 1989, 1481).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 2 O 8806/16

    Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des

    Eine solche i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO liegt vor, wenn nach allen Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf, etwa wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun werde, wenn er sich unklar verhält, in seiner Fahrweise unsicher erscheint oder wenn es den Anschein hat, er wolle abbiegen, ohne dass dies deutlich wird (st. Rspr. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2017 - I-1 U 125/16, juris).
  • LG Flensburg, 05.02.2021 - 7 O 9/19

    Schadensersatz aus sittenwidriger Schädigung wegen des Kaufs eines Pkws der Marke

    ((OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2018, 10 U 1561/17, Rn. 28, juris; OLG München, Urteil vom 03.07.2017, 21 U 4818/16, NJW-RR 2017, 1240,Rn. 25, juris; a.A.: OlG München, Hinweisverfügung vom 20.06.2017, 8 U 1710/17, Juris).
  • OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22

    Haftungsverteilung bei Überholungsunfall

    Anderenfalls wäre ein Überholen langsam fahrender Fahrzeuge in der üblichen Fahrweise überhaupt nicht mehr möglich (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2017 - I-1 U 125/16 -, Rn. 35, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2009 - I-1 U 1 41/08 -, Rn. 33, juris).
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