Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - I-24 U 89/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18028
OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - I-24 U 89/10 (https://dejure.org/2011,18028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.2011 - I-24 U 89/10 (https://dejure.org/2011,18028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - I-24 U 89/10 (https://dejure.org/2011,18028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Für Säumnisverfahren reicht eine allg. Säumnisbelehrung aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
    Der Beklagte verkennt den dem Landgericht im Einspruchstermin auferlegten und den dazu im Berufungsrechtszug korrelierenden beschränkten Prüfungsumfang des § 514 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 1999, 2599 sub III.2 m. w. Nachw).

    Soweit sich der Beklagte im Übrigen auf eine erweiterte Prüfungsobliegenheit des Gerichts im Einspruchsverfahren u. a. auf die Entscheidung des OLG Schleswig (MDR 2007, 906) beruft, verkennt er den dort zur Beurteilung unterbreiteten Sachverhalt, der in entscheidender Weise von dem hier zu beurteilenden abweicht: Es ging dort um einen Einspruch nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids (§ 700 Abs. 6 ZPO) und nicht, wie im Streitfall, nach Erlass eines ersten Versäumnisurteils (vgl. dazu BGH NJW 1999, 2599).

  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis liegt bei dem die Berufung führenden Beklagten (vgl. BGH NJW 1999, 2120; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 514 Rn 11), wobei der Sachverhalt, der die Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen das zweites Versäumnisurteil rechtfertigen soll, vollständig in der Rechtsmittelbegründung vorgetragen werden muss (vgl. BGH NJW 2009, 687 m. w. Nachw.).

    Da es ihm im Rahmen der Berufungsbegründung aber oblegen hat, einen Sachverhalt vorzutragen und notfalls auch zu beweisen, der sein eigenes oder ein ihm zurechenbares fremdes Verschulden (§ 85 Abs. 2 ZPO oder § 278 BGB) ausschließt (vgl. BGH NJW 1999, 2120), kann nicht festgestellt werden, dass seine Säumnis im Einspruchstermin unverschuldet gewesen ist.

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Beklagte in dem Termin zur mündlichen Verhandlung, in dem es zum Erlass des zweiten Versäumnisurteils gekommen ist (künftig: Einspruchstermin), im Rechtssinne nicht säumig gewesen ist, etwa weil seine Säumnis weder auf einem ihm zurechenbaren noch auf einem ihm zurechenbaren Verschulden Dritter beruhte oder er nicht, nicht rechtzeitig oder in sonstiger Weise nicht ordnungsgemäß zu dem Termin geladen worden ist (vgl. BGH NJW 1999, 724 und 2120; NJW 1982, 888; Senat OLGR Düsseldorf 2009, 27).
  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Beklagte in dem Termin zur mündlichen Verhandlung, in dem es zum Erlass des zweiten Versäumnisurteils gekommen ist (künftig: Einspruchstermin), im Rechtssinne nicht säumig gewesen ist, etwa weil seine Säumnis weder auf einem ihm zurechenbaren noch auf einem ihm zurechenbaren Verschulden Dritter beruhte oder er nicht, nicht rechtzeitig oder in sonstiger Weise nicht ordnungsgemäß zu dem Termin geladen worden ist (vgl. BGH NJW 1999, 724 und 2120; NJW 1982, 888; Senat OLGR Düsseldorf 2009, 27).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07

    Mangels objektiver Willkür keine Verletzung von Grundrechten durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
    Die im Schrifttum vereinzelt vertretene abweichende Rechtsauffassung, deren Argumente aber nicht neu sind, ist kein hinreichender Anlass, im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BVerfG NJW 2008, 1938; Senat ZIP 2010, 2212, 2214; Zöller/Gummer, aaO, § 543 Rn 11 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09

    Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
    (3) Der Senat schließt sich der erstgenannten Auffassung an, die jüngst auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.2010, VIII ZR 182/09, MDR 2010, 1340).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09

    Behandlung von Leasingraten in der Insolvenz des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
    Die im Schrifttum vereinzelt vertretene abweichende Rechtsauffassung, deren Argumente aber nicht neu sind, ist kein hinreichender Anlass, im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BVerfG NJW 2008, 1938; Senat ZIP 2010, 2212, 2214; Zöller/Gummer, aaO, § 543 Rn 11 m. w. Nachw.).
  • OLG Schleswig, 30.01.2007 - 6 U 55/06

    Beachtliche Rügen bei Berufung gegen 2. Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
    Soweit sich der Beklagte im Übrigen auf eine erweiterte Prüfungsobliegenheit des Gerichts im Einspruchsverfahren u. a. auf die Entscheidung des OLG Schleswig (MDR 2007, 906) beruft, verkennt er den dort zur Beurteilung unterbreiteten Sachverhalt, der in entscheidender Weise von dem hier zu beurteilenden abweicht: Es ging dort um einen Einspruch nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids (§ 700 Abs. 6 ZPO) und nicht, wie im Streitfall, nach Erlass eines ersten Versäumnisurteils (vgl. dazu BGH NJW 1999, 2599).
  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis liegt bei dem die Berufung führenden Beklagten (vgl. BGH NJW 1999, 2120; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 514 Rn 11), wobei der Sachverhalt, der die Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen das zweites Versäumnisurteil rechtfertigen soll, vollständig in der Rechtsmittelbegründung vorgetragen werden muss (vgl. BGH NJW 2009, 687 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 163/08

    Formeller Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
    Die vom Kläger eingeforderte Prüfung anderweitiger Rechtshängigkeit hatte das Landgericht demgemäß nicht hier, sondern im Zweitverfahren anzustellen (vgl. Senat MDR 2009, 1355 sub B.I.1).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 12 U 50/12

    Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Begriff der

    Die Verschuldensfrage ist nach denselben Maßstäben zu beurteilen, die bei der Beurteilung von Fristversäumnissen angelegt werden, wegen derer gemäß § 233 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 06.01.2011 -I-24 U 89/10 = BeckRS 2011, 25482 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht