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OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - I-20 U 160/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verteilung der Beweislast hinsichtlich der Verwirkung der Vertragsstrafe bei einer Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsverpflichtungen nach §§ 339, 345 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Judicialis
BGB § 339 Satz 2; ; BGB § 345 letzter Halbsatz; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 521 Abs. 2; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur sekundären Darlegungslast des Schuldners bei Unterlassungsverpflichtungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MMR 2009, 200
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 10.11.2005 - 7 U 172/03
Vertragsstrafebewehrtes Abwerbeverbot im Unternehmenskaufvertrag: Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 20 U 160/07
Die Beweislast bei Unterlassungsverpflichtungen liegt gemäß § 345 letzter Halbsatz BGB beim Gläubiger, hier dem Kläger, der die Zuwiderhandlung zu beweisen hat (vgl. OLG Schleswig OLGR Schleswig 2007, 6; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2002, 412).Dieser Grundsatz der Beweislastverteilung bedarf allerdings der Ergänzung, wenn es um interne Vorgänge im Bereich des Schuldners - hier der Beklagten - geht, in die der Gläubiger keinerlei Einblick hat (OLG Schleswig OLGR Schleswig 2007, 6).