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OLG Düsseldorf, 08.04.2013 - II-2 WF 69/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Rechtsmittelfrist im Familienstreitverfahren bei Berichtigung eines Beschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 319; FamFG § 42; FamFG § 63 Abs. 1
Beginn der Rechtsmittelfrist im Familienstreitverfahren bei Berichtigung eines Beschlusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Ruhrort, 06.02.2013 - 14 FH 17/12
- OLG Düsseldorf, 08.04.2013 - II-2 WF 69/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2013 - 2 WF 69/13
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof jedoch bereits durch Beschluss vom 28.05.2008 (NJW 2008, 2708) klargestellt, dass eine (sofortige) Beschwerde, die nicht auf diese Anfechtungsgründe gestützt wird, unzulässig ist und zwar auch dann, wenn diese von dem Antragsteller des Festsetzungsverfahrens erhoben wird. - BGH, 24.06.2003 - VI ZB 10/03
Beginn der Berufungsfrist bei Urteilsberichtigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2013 - 2 WF 69/13
Eine Berichtigung nach § 319 ZPO setzt jedoch keine neuen Rechtsmittelfristen in Lauf, sondern es ist nach wie vor abzustellen auf die Zustellung der unberichtigten Entscheidung (BGH NJW 2003, 2991;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Auflage, § 319 ZPO, Randnr. 25 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 2 UF 153/13
Zulässigkeit eines Abänderungsverfahrens betreffend die Festsetzung des …
Wie der Senat in seinem Beschluss vom 08.04.2013 in der Sache II-2 WF 69/13 (veröffentlicht in FamRZ 2013, 1915) ausgeführt hat, kann die Aufhebung der aufschiebenden Bedingung durch eine Beschwerde gegen den Unterhaltsfestsetzungsbeschluss selbst nicht erreicht werden, da es sich hierbei um eine nach §§ 256, 252 FamFG unzulässige Einwendung handelt.