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   OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95   

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OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95 (https://dejure.org/1995,18862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.1995 - 9 U 74/95 (https://dejure.org/1995,18862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 1995 - 9 U 74/95 (https://dejure.org/1995,18862)
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  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrages mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlaß einer Zwischenverfügung in Betracht (i3GHZ 27, 310, 313; BayObLG NJW-RR 1991, 465 ).

    Daher kann durch Zwischenverfügung nicht verlangt werden, eine nicht ausreichende Auflassung erneut zu erklären (BayObLG DNotZ 1989, 373, 374; BayObLG NJW-RR 1991, 465 ; KEHE/Herrmann, a.a.O., § 18 GBO , Rn. 16 und 27).

    2. Da Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens nur die Zwischenverfügung ist und nicht die Eintragungsanträge selbst sind, kann über diese Anträge vom Rechtsbeschwerdegericht nicht entschieden werden (Senat, Beschluß vom 14.1. 1991 15 W 494/89; BayObLG DNotZ 1982, 438, 440; BayObLG NJW-RR 1991, 465 ).

  • OLG Hamm, 30.05.1983 - 15 W 101/83

    Belastung von noch nicht gebildetem Wohnungseigentum mit einem Grundpfandrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
    Eine Zwischenverfügung kann jedoch nur erlassen werden, wenn ein bestimmtes Hindernis nicht zwingend zur Zurückweisung des Antrages nötigt (Senat Rpfleger 1983, 395 ; KEHE/ Herrmann, 4. Aufl., § 18 GBO , Rn. 16).

    So verhält es sich beispielsweise, wenn die Eintragung eines nicht eintragungsfähigen Rechts oder eines eintragungsfähigen Rechts mit unzulässigem Inhalt begehrt wird (Senat Rpfleger 1983, 395 ; KEHE/Herrmann, a.a.O., § 18 GBO , Rn. 20; Demharter, 21. Aufl., § 18 GBO , Rn. 6; Melkel/Böttcher, 7. Aufl., § 18 GBO , Rn. 41).

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 45/81

    Zur Abgrenzung zwischen Nießbrauch und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
    2. Da Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens nur die Zwischenverfügung ist und nicht die Eintragungsanträge selbst sind, kann über diese Anträge vom Rechtsbeschwerdegericht nicht entschieden werden (Senat, Beschluß vom 14.1. 1991 15 W 494/89; BayObLG DNotZ 1982, 438, 440; BayObLG NJW-RR 1991, 465 ).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1988 - 9 U 106/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
    Im Gegensatz zum heutigen BGB war nach diesem linksrheinischen Recht zur Begründung einer Grunddienstbarkeit als dinglichen Rechtes eine Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf OLGZ 1989, 118, 120).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1977 - 14 U 71/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
    b) Die Wirksamkeit der Entstehung einer Grunddienstbarkeit richtet sich gem. Art. 189 Abs. 1 B. 1 EGBGB vorbehaltlich der Art. 192 bis 195 EGBGB nach früherem Recht (vgl. BGH LM 2 zu Art. 184 EGBGB ; BayObLGZ 1970, 226, 229; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 81, 83; Soergel/Stürner, 12. Aufl., § 1018 BGB, Rn. 51 a).
  • BayObLG, 05.01.1989 - BReg. 2 Z 96/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
    Daher kann durch Zwischenverfügung nicht verlangt werden, eine nicht ausreichende Auflassung erneut zu erklären (BayObLG DNotZ 1989, 373, 374; BayObLG NJW-RR 1991, 465 ; KEHE/Herrmann, a.a.O., § 18 GBO , Rn. 16 und 27).
  • BGH, 29.10.1971 - V ZR 122/68

    Eigentum an zwei Begräbnisplätzen auf dem Gemeindefriedhof - Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
    Ihnen obliegt die volle Darlegungs- und Heft Nr. 718. MittRhNotK - Juli/August 1996 (vgl. BGH JZ 1972, 128 ; Staudinger/Gursky, 12. Aufl., § 900 BGB, Rn. 12; SoergeVStürner, 12. Aufl., § 900 BGB , Rn. 2).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
    Hierfür genügt gerade bei einem Wegerecht, das auf einem schon angelegten Weg ausgeübt werden soll, wenn die Ausübungsstelle im Zeitpunkt der Bestellung der Grunddienstbarkeit durch Bezugnahme auf die bereits bestehende Anlage oder auf andere Merkmale, die für jedermann in der Natur ohne weiteres erkennbar sind, für alle Beteiligten in einer alle Zweifel ausschließenden Weise beschrieben wird (vgl. BayObLGZ 1988, 102, 106 m.w.N. = DNotZ 1989, 164 ).
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83

    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
    nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich auf einen bestimmten Bereich beschränkt ist (Art. 184 EGBGB, § 1023 Abs. 1 BGB), müssen hinsichtlich ihrer Ausübungsstelle hinreichend bestimmt bezeichnet sein (vgl. BGHZ 90, 181, 183 = DNotZ 1985, 37 ).
  • RG, 11.11.1903 - V 205/03

    1. Betrifft der Art. 184 Einf.-Ges. zum B.G.B. auch solche dinglichen Rechte, zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 9 U 74/95
    a) Nach Art. 184 EGBGB gelten die bei Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 bestehenden beschränkt dinglichen Rechte mit ihren bisherigen Inhalten selbst dann fort, wenn sie, ohne eingetragen zu sein, entstanden sind (vgl. RGZ 56, 9, 13).
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