Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - I-3 VA 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3493
OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - I-3 VA 1/09 (https://dejure.org/2010,3493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.08.2010 - I-3 VA 1/09 (https://dejure.org/2010,3493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. August 2010 - I-3 VA 1/09 (https://dejure.org/2010,3493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungszuständigkeit eines Insolvenzrichters für den Antrag eines Insolvenzverwalters auf Aufnahme in die Vorauswahlliste; Kriterien für die Vorauswahl von Insolvenzverwaltern und die Eintragung in eine Auswahlliste

  • Betriebs-Berater

    Zum Eignungsaspekt der persönlichen Aufgabenwahrnehmung des Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 56; EGGVG § 23
    Kriterien für die Vorauswahl von Insolvenzverwaltern und die Eintragung in eine Auswahlliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1705
  • NZI 2010, 818
  • BB 2010, 2446
  • NZG 2010, 1221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 03.08.2009 - 1 BvR 369/08

    Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (Art 3 Abs 1 GG) oder der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - 3 VA 1/09
    Eine Liste ist demnach so zu führen und die Aufnahmekriterien sind so festzulegen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (so BVerfG NJW-RR 2009, 1502; NJW 2006, 2613, 2616; BGH ZIP 2008, 515; Senat NJW-RR 2007, 630; OLG Hamburg NZI 2009, 487).

    Dem ist durch Erhebung der maßgeblichen Daten und durch entsprechende Strukturierung der Listen Rechnung zu tragen (so BVerfG NJW-RR 2009, 1502, Nr. 12 f.).

    Dass der Landgerichtsbezirk nicht die Grenze für die örtliche Nähe darstellt, hat der Senat bereits ausgeführt (NZI 2009, 248; auch OLG Hamm ZIP 2008, 1189 und zu den Bedenken gegen das Erfordernis der örtlichen Erreichbarkeit als Kriterium BVerfG, NJW-RR 2009, 1502 Nr. 15 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg NZI 2009, 723).

    Das BVerfG (NJW-RR 2009, 1502 Nr. 23) hat hierzu ausgeführt, angesichts des Umstands, dass § 56 Abs. 1 InsO ausdrücklich nur die Beauftragung einer natürlichen Person vorsehe, sei es nicht völlig sachfremd, die Auswahlentscheidung daran zu knüpfen, dass der ausgewählte Bewerber, dessen Eignung gerade Grundlage der Bestellung ist, selbst substanziell bei der Verwaltung mitwirkt und sich nicht bloß darauf beschränkt, im Außenverhältnis die Verantwortung zu übernehmen und die tatsächliche Abwicklung größtenteils auf Mitarbeiter zu delegieren.

  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 27 VA 7/07

    Auswahlkriterien für die beim Gericht geführte Vorauswahlliste der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - 3 VA 1/09
    Für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potentieller Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. BVerfG NJW 2004, 2725; BGH ZIP 2007, 1379; OLG Hamm ZIP 2008, 1189, ZIP 2007, 1722; Senat NZI 2008, 614, 615; NJW-RR 2007, 630; KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283).

    b) Durch die Ablehnung der Aufnahme in die Vorauswahlliste ist der Antragsteller in seinen Rechten betroffen (§ 24 EGGVG), weil jeder Bewerber um das Insolvenzverwalteramt eine faire Chance erhalten muss, unter Beachtung seiner Grundrechte entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden und insofern über ein subjektives Recht verfügt, für das Rechtsschutz zu gewähren ist (BVerfG NJW 2006, 2613, 2614; OLG Hamm ZIP 2008, 1189; Senat, NZI 2008, 615).

    Materiell richtiger Antragsgegner und demnach entscheidungszuständig für den Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter in Nordrhein-Westfalen sind der oder die Insolvenzrichter (vgl. Senat a.a.O. S. 615; OLG Hamm NJW-RR 2008, 722; ZIP 2008, 1189; MK-Graeber InsO 2007 § 56 Rdz. 93; HambKomm-Fried 1. Auflage § 56 Rdz. 4).

    Dass der Landgerichtsbezirk nicht die Grenze für die örtliche Nähe darstellt, hat der Senat bereits ausgeführt (NZI 2009, 248; auch OLG Hamm ZIP 2008, 1189 und zu den Bedenken gegen das Erfordernis der örtlichen Erreichbarkeit als Kriterium BVerfG, NJW-RR 2009, 1502 Nr. 15 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg NZI 2009, 723).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - 3 VA 1/09
    b) Durch die Ablehnung der Aufnahme in die Vorauswahlliste ist der Antragsteller in seinen Rechten betroffen (§ 24 EGGVG), weil jeder Bewerber um das Insolvenzverwalteramt eine faire Chance erhalten muss, unter Beachtung seiner Grundrechte entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden und insofern über ein subjektives Recht verfügt, für das Rechtsschutz zu gewähren ist (BVerfG NJW 2006, 2613, 2614; OLG Hamm ZIP 2008, 1189; Senat, NZI 2008, 615).

    Denn die zu treffende Entscheidung ist zwar kein Rechtsprechungsakt, erfolgt aber in richterlicher Unabhängigkeit (BVerfG NJW 2004, 2725, 2727; NJW 2006, 2613; vgl. auch Lüke ZIP 2007, 701, 704).

    Eine Liste ist demnach so zu führen und die Aufnahmekriterien sind so festzulegen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (so BVerfG NJW-RR 2009, 1502; NJW 2006, 2613, 2616; BGH ZIP 2008, 515; Senat NJW-RR 2007, 630; OLG Hamburg NZI 2009, 487).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 VA 2/10

    Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste der

    Richtiger Antragsgegner und demnach entscheidungszuständig für den Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter in Nordrhein-Westfalen sind der oder die Insolvenzrichter (vgl. Senat NZI 2010, 818 und NZI 2008, 614; OLG Hamm NJW-RR 2008, 722; ZIP 2008, 1189; MK-Graeber InsO 2007 § 56 Rdz. 93; HambKomm-Fried 1. Auflage § 56 Rdz. 4).

    Dass der Landgerichtsbezirk nicht die Grenze für die örtliche Nähe darstellt, hat der Senat bereits ausgeführt (NZI 2010, 818 und NZI 2009, 248; auch OLG Hamm ZIP 2008, 1189 und zu den Bedenken gegen das Erfordernis der örtlichen Erreichbarkeit als Kriterium BVerfG, NJW-RR 2009, 1502 Nr. 15 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg NZI 2009, 723).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht