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   OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - I-10 U 66/10   

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OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - I-10 U 66/10 (https://dejure.org/2010,2821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2010 - I-10 U 66/10 (https://dejure.org/2010,2821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - I-10 U 66/10 (https://dejure.org/2010,2821)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Pächter in einem Gaststättenpachtvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gaststättenmietvertrag - unwirksame Schönheitsreparaturenklausel

  • prewest.de PDF, S. 28

    §§ 535, 307, 538, 582 BGB
    Gaststättenpacht; Schönheitsreparaturen; Fachhandwerkerklausel; Beweislast bei Verschlechterungen der Mietsache; Erhaltung der Inventarstücke, Kostenteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Pächter in einem Gaststättenpachtvertrag

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Pächter in einem Gaststättenpachtvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Schönheitsreparaturen - Pflichten des Mieters nach Vertragsende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fachhandwerkerklausel im Gewerbemietvertrag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Fachhandwerker-Klausel in Pachtvertrag

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Strenge Klauselkontrolle auch bei Geschäftsraummietverträgen

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Gaststättenpacht: Fachhandwerkerklausel unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gaststättenpacht: Fachhandwerkerklausel unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gaststättenpacht: Fachhandwerkerklausel unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fachhandwerkerklauseln jetzt auch in Gewerbemietverträgen unwirksam! (IMR 2011, 97)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1011
  • NZM 2011, 244
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
    Unter Bezug auf diese gesetzliche Regelung hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 9.6.2010, GE 2010, 1045 - VIII ZR 294/09) nach Verkündung des angefochtenen Urteils entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Wohnraummietvertrag, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", den Mieter unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.

    Soweit Wolf/Eckert/Ball (Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10 Aufl., Rn. 420) aus der Entscheidung des BGH (RE v. 6.7.1988, BGHZ 105, 71 - VIII ZR 1/88) ableiten, dass Klauseln, die eine "fachgerechte" oder "fachmännische" Ausführung verlangen, nur etwas zur Qualitätserwartung des Vermieters besagen, ohne die fachmännische Eigenleistung auszuschließen, ist diese Auffassung jedenfalls bei einer Klausel mit dem Zusatz "ausführen zu lassen" durch die Entscheidung des VIII. Zivilsenats vom 9.6.2010 (a.a.O.) überholt.

  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 252/81

    Anfänglich subjektiv unmögliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
    Gegenteiliges lässt sich der eine abweichende Individualvereinbarung betreffenden Entscheidung BGHZ 85, 267 nicht entnehmen.
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 U 46/03

    Zur Frage, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Aufrechnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
    Aus der Regelung des § 538 BGB folgt, dass der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen muss, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind (Senat, Urt. v. 27.3.2003, GE 2003, 1080; Urt. v. 16.10.2003, DWW 2004, 19 = GE 2003, 1608 = ZMR 2003, 921 - 10 U 46/03; Urt. v. 8.12.2005, GE 2006, 327 = NJOZ 2006, 4606 - I-10 U 80/05; Urt. v. 7.10.2004, NZM 2004, 866 = OLGR 2005, 187 = WuM 2004, 603 - I-10 U 70/04).
  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 84/06

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
    Der für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat diese Auffassung auf die zugelassene Revision des Vermieters bestätigt (Urt. v. 8.10.2008, NJW 2008, 3772 - XII ZR 84/06) und die Unwirksamkeit einer starren Fristenregelung für die Übernahme der Schönheitsreparaturen zusammenfassend daraus abgeleitet, dass dies aus der gesetzlichen Wertung, die insoweit nicht zwischen Wohnungsmiete und gewerblicher Miete unterscheide, und aus den Grenzen folge, die die §§ 305 ff. BGB vertraglichen Vereinbarungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen setzten.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04

    Rechte und Pflichten des Mieters eines Einfamilienhauses - Gartepflege- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
    Aus der Regelung des § 538 BGB folgt, dass der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen muss, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind (Senat, Urt. v. 27.3.2003, GE 2003, 1080; Urt. v. 16.10.2003, DWW 2004, 19 = GE 2003, 1608 = ZMR 2003, 921 - 10 U 46/03; Urt. v. 8.12.2005, GE 2006, 327 = NJOZ 2006, 4606 - I-10 U 80/05; Urt. v. 7.10.2004, NZM 2004, 866 = OLGR 2005, 187 = WuM 2004, 603 - I-10 U 70/04).
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
    Soweit Wolf/Eckert/Ball (Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10 Aufl., Rn. 420) aus der Entscheidung des BGH (RE v. 6.7.1988, BGHZ 105, 71 - VIII ZR 1/88) ableiten, dass Klauseln, die eine "fachgerechte" oder "fachmännische" Ausführung verlangen, nur etwas zur Qualitätserwartung des Vermieters besagen, ohne die fachmännische Eigenleistung auszuschließen, ist diese Auffassung jedenfalls bei einer Klausel mit dem Zusatz "ausführen zu lassen" durch die Entscheidung des VIII. Zivilsenats vom 9.6.2010 (a.a.O.) überholt.
  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
    Wegen dieser langjährigen Übung, die nach Auffassung des BGH bereits allgemeine Verkehrssitte geworden ist, hat dieser es gebilligt, dass in Formularverträgen Schönheitsreparaturen regelmäßig auf den Mieter verlagert werden, obwohl nach § 307 BGB Bestimmungen, die vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichen, in der Regel als unangemessen und damit unwirksam anzusehen sind (BGH RE v. 30.10.1984, WuM 1985, 46 - VIII ARZ 1/84; Urt. v. 6.4.2005, NJW 2005, 2006 - XII ZR 308/02).
  • KG, 28.04.2008 - 8 U 154/07

    Wohnraummiete: Fälligkeit von Schönheitsreparaturen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
    Solange Schönheitsreparaturen wegen bauseitiger Schäden nicht sinnvoll und fachgerecht ausgeführt werden können, tritt deren Fälligkeit nicht ein (KG, Urt. v. 28.4.2008, GE 2009, 448 - 8 U 154/07).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02

    Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
    Wegen dieser langjährigen Übung, die nach Auffassung des BGH bereits allgemeine Verkehrssitte geworden ist, hat dieser es gebilligt, dass in Formularverträgen Schönheitsreparaturen regelmäßig auf den Mieter verlagert werden, obwohl nach § 307 BGB Bestimmungen, die vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichen, in der Regel als unangemessen und damit unwirksam anzusehen sind (BGH RE v. 30.10.1984, WuM 1985, 46 - VIII ARZ 1/84; Urt. v. 6.4.2005, NJW 2005, 2006 - XII ZR 308/02).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 10 U 80/05

    Ablehnung der Rücknahme der Mietsache wegen nicht ausgeführter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10
    Aus der Regelung des § 538 BGB folgt, dass der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen muss, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind (Senat, Urt. v. 27.3.2003, GE 2003, 1080; Urt. v. 16.10.2003, DWW 2004, 19 = GE 2003, 1608 = ZMR 2003, 921 - 10 U 46/03; Urt. v. 8.12.2005, GE 2006, 327 = NJOZ 2006, 4606 - I-10 U 80/05; Urt. v. 7.10.2004, NZM 2004, 866 = OLGR 2005, 187 = WuM 2004, 603 - I-10 U 70/04).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 10 U 174/05

    Zur Wirksamkeit der Renovierungsklausel in einem gewerblichen Mietvertrag

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