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   OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - VII-Verg 1/18   

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OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - VII-Verg 1/18 (https://dejure.org/2018,19560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2018 - VII-Verg 1/18 (https://dejure.org/2018,19560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18 (https://dejure.org/2018,19560)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend die Betreuung von Flüchtlingen in einer Flüchtlingsunterkunft in einer kommunalen Gebietskörperschaft durch die örtlichen Wohlfahrtsverbände

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend die Betreuung von Flüchtlingen in einer Flüchtlingsunterkunft in einer kommunalen Gebietskörperschaft durch die örtlichen Wohlfahrtsverbände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuwendungen sind keine öffentlichen Aufträge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vergabesenat: Stadt Düsseldorf muss die soziale Betreuung von Flüchtlingen nicht europaweit ausschreiben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Finanzierung von Tätigkeiten mittels einer Zuwendung nicht als öffentlicher Auftrag zu werten

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Düsseldorf muss die soziale Betreuung von Flüchtlingen nicht europaweit ausschreiben

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Finanzierung von Tätigkeiten mittels einer Zuwendung ist kein öffentlicher Auftrag

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung öffentlicher Aufträge von Zuwendungen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zuwendung führt nicht zu einem öffentlichen Auftrag

  • bundesanzeiger-verlag.de (Pressemitteilung)

    Düsseldorf muss die soziale Betreuung von Flüchtlingen nicht europaweit ausschreiben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuwendung ist kein öffentlicher Auftrag! (VPR 2018, 172)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 628
  • VergabeR 2018, 661
  • ZfBR 2019, 289
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 01.11.2017 - 1 Verg 2/17

    Spielbank - Vergabenachprüfungsverfahren: Nichtdurchführung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 1/18
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin weicht der Senat mit seiner Entscheidung nicht vom Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 01.11.2017, 1 Verg 2/17, ab.

    Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Hamburg ist in seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass eine Konzessionierung durch einen Vertrag im Sinne des Vergaberechts erfolgt, wenn sich die Konzessionierung nicht in der Erteilung einer Erlaubnis erschöpft, sondern ein Verhalten des Konzessionsnehmers betrifft, zu dessen Ausführung dieser verpflichtet ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 01.11.2017 - 1 Verg 2/17, zitiert nach juris, Tz. 32, 36, 38).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 1/18
    Erst wenn eine Entscheidung zugunsten der Erteilung eines öffentlichen Auftrags getroffen ist, ist der Anwendungsbereich des Vergaberechts eröffnet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - VII-Verg 59/17).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 1/18
    Nachdem sich schon der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04, zitiert nach juris, Tz. 23) sowie der Senat in diese Richtung geäußert hatten (vgl. Senatsbeschluss vom 22.11.2006 - VII-Verg 38/06, zitiert nach juris, Tz. 18; siehe auch Senatsbeschluss vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11, zitiert nach juris, Tz. 55), hat der Europäische Gerichtshof ein entsprechendes Verständnis des öffentlichen Auftrags für das europäische Richtlinienrecht ausdrücklich bestätigt (EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08 [Müller], zitiert nach juris, Tz. 62, 84).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 1/18
    Nachdem sich schon der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04, zitiert nach juris, Tz. 23) sowie der Senat in diese Richtung geäußert hatten (vgl. Senatsbeschluss vom 22.11.2006 - VII-Verg 38/06, zitiert nach juris, Tz. 18; siehe auch Senatsbeschluss vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11, zitiert nach juris, Tz. 55), hat der Europäische Gerichtshof ein entsprechendes Verständnis des öffentlichen Auftrags für das europäische Richtlinienrecht ausdrücklich bestätigt (EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08 [Müller], zitiert nach juris, Tz. 62, 84).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 1/18
    Nachdem sich schon der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04, zitiert nach juris, Tz. 23) sowie der Senat in diese Richtung geäußert hatten (vgl. Senatsbeschluss vom 22.11.2006 - VII-Verg 38/06, zitiert nach juris, Tz. 18; siehe auch Senatsbeschluss vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11, zitiert nach juris, Tz. 55), hat der Europäische Gerichtshof ein entsprechendes Verständnis des öffentlichen Auftrags für das europäische Richtlinienrecht ausdrücklich bestätigt (EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08 [Müller], zitiert nach juris, Tz. 62, 84).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2006 - Verg 38/06

    Kooperation zwischen Auswärtigem Amt und e.V.: Öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 1/18
    Nachdem sich schon der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04, zitiert nach juris, Tz. 23) sowie der Senat in diese Richtung geäußert hatten (vgl. Senatsbeschluss vom 22.11.2006 - VII-Verg 38/06, zitiert nach juris, Tz. 18; siehe auch Senatsbeschluss vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11, zitiert nach juris, Tz. 55), hat der Europäische Gerichtshof ein entsprechendes Verständnis des öffentlichen Auftrags für das europäische Richtlinienrecht ausdrücklich bestätigt (EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08 [Müller], zitiert nach juris, Tz. 62, 84).
  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 327/18

    Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter - Begriff der Zuwendung iSv. § 7

    Bei einer Zuwendung kommt es vorrangig darauf an, dass die Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt werden, ohne dass eine einklagbare Leistungspflicht besteht (vgl. OLG Düsseldorf 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18 - zu II 2 a der Gründe) .
  • OLG Jena, 09.04.2021 - Verg 2/20

    Betrieb eines Kindergartens ist öffentlicher Auftrag!

    Die Übertragung dieser Verpflichtung auf diesen Betreiber und deren Durchsetzbarkeit ist unabdingbare Voraussetzung für ein "Freiwerden" der Gemeinde von der Notwendigkeit des eigenen Betriebs dem Bedarf entsprechender, vgl. § 2 Abs. 1 ThürKigaG, Kindertageseinrichtungen, so dass zugleich eine einklagbare Erfüllungsverpflichtung des Auftragnehmers als notwendiges Erfordernis für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.7.2018 - VII-Verg 1/18, NZBau 2018, 628 Rn. 24) begründet wird.
  • OLG Bremen, 14.12.2021 - 2 Verg 1/21

    Anforderungen an mehrfache Dringlichkeitsvergaben von Corona-Schnelltests -

    (2) Das Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB entfällt aber auch dann, wenn der dem Auftrag zu Grunde liegende Beschaffungsbedarf unumkehrbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18 -, Rn. 33, juris), wenn auch nicht vollständig, so doch in einem solchen Umfang gedeckt ist, dass eine anderweitige Vergabe nicht mehr in Betracht kommt (vgl. VK Bund, Beschluss vom 24. Juli 2007 - VK 2 - 69/07, Rn. 57, juris).

    Wenn also der Auftraggeber die Leistung erhalten hat und sie auch nicht mehr herausgeben kann, sondern allenfalls Wertersatz schuldete, der Beschaffungsbedarf deshalb unumkehrbar erfüllt ist, so ist ein primärer Rechtsschutz, der aus Sicht des unterlegenen Bieters vor allem auf die erneute Ausschreibung gerichtet ist, nicht mehr erreichbar, so dass sich der ursprüngliche Nachprüfungsantrag in sonstiger Weise im Sinne des § 168 Abs. 2 S. 2 GWB erledigt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18 -, Rn. 33, juris; Beschluss vom 30. Juni 2021 - VII-Verg 43/20, juris Rn. 23; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 1 Verg 3/15 -, Rn. 119, juris; VK Bund, Beschluss vom 24. Juli 2007 - VK 2 - 69/07, juris Rn. 57; MüKoVergabeR I/Fett, 2. Aufl. 2018, GWB § 168 Rn. 60; Ziekow/Völlink/Steck, 4. Aufl. 2020, GWB § 168 Rn. 34).

    ff) Auch in diesem Fall ist jedoch die Fortsetzung des Verfahrens gemäß §§ 178 S. 4, 168 Abs. 2 S. 2 GWB als Feststellungsantrag statthaft (vgl. vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18 -, Rn. 33, juris; Beschluss vom 30. Juni 2021 - VII-Verg 43/20, juris Rn. 23; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 1 Verg 3/15 -, Rn. 123, juris).

    Nach wohl überwiegenden Auffassung gilt dies auch für den Fall einer Erledigung eines auf § 135 Abs. 1 GWB gestützten Hauptantrages (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18 -, Rn. 34, juris; Beschluss vom 30. Juni 2021 - VII-Verg 43/20, Rn. 23 f. juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 1 Verg 3/15 -, Rn. 125, juris).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Die dem Vergaberecht vorgelagerte Entscheidung zugunsten einer auf § 127 Abs. 2 SGB V gestützten Beschaffungsweise führt vielmehr zu einer Weichenstellung zugunsten des sozialgerichtlichen Rechtsschutzes, solange - wie hier - keine Verpflichtung der Krankenkassen besteht, im Wettbewerb zu beschaffen und die Krankenkassen dies auch nicht beabsichtigen (vgl. hierzu auch Senatsbeschlüsse vom 19.12.2018 - VII-Verg 40/18 - und vom 11.07.2018 - VII-Verg 1/18).

    Ob eine Ausnahme in den Fällen gilt, in denen Krankenkassen ein Zulassungssystem nach § 127 Abs. 2 SGB V vorsätzlich so ausgestalten, dass weitere Beitritte faktisch ausgeschlossen sind und von einem "Zulassungssystem" infolgedessen nicht mehr gesprochen werden kann, das Vergaberecht mithin umgangen wird (vgl. zu dieser etwaigen Grenze bereits Senatsbeschluss vom 11.07.2018 - VII-Verg 1/18, zitiert nach juris, Tz. 42), braucht hier nicht entschieden zu werden.

  • VG München, 28.10.2021 - M 18 E 21.2712

    Zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf zweiseitige Finanzierungsvereinbarungen

    Notwendiges Erfordernis für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages ist eine einklagbare Erfüllungsverpflichtung des Auftragnehmers (vgl. OLG Jena, B.v. 9.4.2021 - Verg 2/20 - juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, B.v. 11.7.2018 - VII-Verg 1/18 - juris Rn. 36; EuGH, Urt. v. 25.3.2010 - Müller, C-451/08 - juris Rn. 62; Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 103 GWB, Rn. 23).

    Für solche Handlungsformen ist demnach kennzeichnend, dass der Finanzierungsempfänger keine selbstständig durchsetzbare Verpflichtung eingeht, einen bestimmten Erfolg zu erzielen, sondern erhaltene Gelder bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch allenfalls zurückzahlen muss (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 11.7.2018 - VII-Verg 1/18 - juris Rn. 39).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Der Senat folgt dieser letztgenannten Rechtsansicht unter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 11.07.2018 - VII-Verg 1/18 - und vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18) nicht.
  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 328/18

    Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter; Begriff der Zuwendung iSv. § 7

    Bei einer Zuwendung kommt es vorrangig darauf an, dass die Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt werden, ohne dass eine einklagbare Leistungspflicht besteht (vgl. OLG Düsseldorf 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18 - zu II 2 a der Gründe) .
  • VK Westfalen, 02.07.2019 - VK 1-17/19

    Wann ist eine Vergabe ohne Bekanntmachung zulässig?

    Darin besteht auch der Unterschied zu dem Sachverhalt in der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 1/18.
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Die Übereinkunft muss so ausgestaltet sein, dass dadurch ein durchsetzbarer Anspruch auf die primäre Leistungsverpflichtung begründet wird (siehe Senatsbeschluss vom 11.07.2018 - VII-Verg 1/18, zitiert nach juris, Tz. 36).
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