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   OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - I-3 Wx 125/20   

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https://dejure.org/2020,24915
OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - I-3 Wx 125/20 (https://dejure.org/2020,24915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.08.2020 - I-3 Wx 125/20 (https://dejure.org/2020,24915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. August 2020 - I-3 Wx 125/20 (https://dejure.org/2020,24915)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 13, 19, 53 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 133, 140; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 Satz 1; FamFG § 28 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2
    Keine Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten erloschener Gesellschaft bei fehlender Rechtssicherheit über Gläubigereigenschaft des übernehmenden Rechtsträgers

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung - nicht mehr existierende Gesellschaft in Eintragungsbewilligung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Buchgrundschuld nach Umwandlung: Auslegung des Eintragungsantrags im Falle der Umwandlung des Gläubigers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten eines infolge Verschmelzung erloschenen Rechtsträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur Bewilligung einer Grundschuld zugunsten eines infolge Verschmelzung erloschenen Rechtsträgers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Eintragung einer Grundschuld zugunsten eines infolge Verschmelzung erloschenen Rechtsträgers

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - IH-8937
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - I-3 Wx 125/20

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1915
  • MDR 2020, 1312
  • NZG 2021, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Wx 125/20
    Denn jedenfalls muss eine Auslegung im Grundbuchrecht zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führen (BGHZ 129, 1 ff - juris-Version Tz. 9; BeckOK GBO - Holzer, Stand: 01.06.2020, § 19 Rdnr. 49 m.w.Nachw.).
  • KG, 24.03.2022 - 1 W 2/22

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes; Fehlendes

    Bewilligt der Erwerber eines Grundstücks bzw. Wohnungseigentums in Vollmacht des Veräußerers die Eintragung einer Grundschuld und wird die dort benannte Gläubigerin in der Folgezeit auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen, kann die Bewilligung dahin ausgelegt werden, dass der aufnehmende Rechtsträger als Gläubiger der Grundschuld im Grundbuch einzutragen ist (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2021 - 3 W 233/20, juris; Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2020 - I-3 Wx 125/20, ZIP 2020, 1915 = FGPrax 2021, 7 = MittBayNot 2021, 153).

    (3) Etwas Anderes ergibt sich aus der von dem Grundbuchamt herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. August 2020 (I-3 Wx 125/20 - ZIP 2020, 1915) nicht, auch wenn es sich bei den dort beteiligten Kreditinstituten um dieselben wie vorliegend gehandelt haben dürfte.

    Es sei nicht auszuschließen und nicht einmal fernliegend, dass die Kaufvertragsparteien oder der übernehmende Rechtsträger bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage die Bestellung und Eintragung der Grundschuld für eines der vorbezeichneten Kreditinstitute gewünscht hätten (OLG Düsseldorf, a.a.O., 1916; dies anzweifelnd Brock, EWiR 2021, 73, 74).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 Wx 233/20

    Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung einer Grundschuld; Erinnerung gegen

    Insofern unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall von der dem Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - I-3 Wx 125/20 (MDR 2020, 1312) zugrunde liegenden Sachlage.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 W 233/20

    Eintragung einer Grundschuld nebst Zwangsvollstreckungsunterwerfung Erinnerung

    Insofern unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall von der dem Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - I-3 Wx 125/20 (MDR 2020, 1312) zugrunde liegenden Sachlage.
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