Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - I-2 U 40/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20121
OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - I-2 U 40/18 (https://dejure.org/2019,20121)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.2019 - I-2 U 40/18 (https://dejure.org/2019,20121)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - I-2 U 40/18 (https://dejure.org/2019,20121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,20121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit nicht objektiven Testergebnissen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Stuttgart, 05.04.2018 - 2 U 99/17

    Verblindung von Warentests - Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei der Werbung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
    bb) Eine unlautere Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG kann hierbei beispielsweise auch darin liegen, dass ein Unternehmen Werbung mit dem Ergebnis einer vergleichenden Warenuntersuchung eines Testveranstalters macht und dieser Test unter erheblichen Fehlern leidet (OLG Stuttgart, GRUR 2018, 1066 Rn. 69 ff. - Verblindung von Warentests).

    Eine solche Werbung mit Testergebnissen ist irreführend i.S.v. § UWG § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG, wenn der fälschliche Eindruck erweckt wird, der Test sei in dem Bemühen um Objektivität sachkundig und neutral durchgeführt worden (OLG Stuttgart, GRUR 2018, 1066 Rn. 73 m. w. N.).

    Ein durch die Werbung angesprochener durchschnittlicher Verbraucher geht nämlich davon aus, dass der Test unter Einhaltung dieser Anforderungen zustande gekommen ist (OLG Stuttgart, GRUR 2018, 1066 Rn. 73 m. w. N.).

    So darf z.B. nicht der Eindruck erzeugt werden, der Test stamme von einem neutralen Institut, obwohl der Testveranstalter vom Anbieter des Produkts wirtschaftlich abhängig ist oder von diesem vor Durchführung des Vergleichstests Zuwendungen erhalten hat (OLG Stuttgart, GRUR 2018, 1066 Rn. 73 m. w. N.).

    Die Untersuchung muss ferner sachkundig und nach vertretbaren Prüfungsmethoden in dem Bemühen um Richtigkeit durchgeführt worden sein (OLG Stuttgart, GRUR 2018, 1066 Rn. 78).

    Es ist sicherzustellen, dass die im Test getroffenen Wertungen auf nachprüfbaren Tatsachen basieren (OLG Stuttgart, GRUR 2018, 1066 Rn. 79 m. w. N.).

    Außerdem sollen die Prüfmethoden den Maßstäben entsprechen, die der Verkehr üblicherweise an Waren der fraglichen Art stellt (OLG Stuttgart, GRUR 2018, 1066 Rn. 84).

    Zur sachkundigen Durchführung eines Vergleichstests gehört auch die Beachtung einschlägiger DIN-Normen (OLG Stuttgart, GRUR 2018, 1066 Rn. 84).

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
    Diese zu § 5 Abs. 2 UWG 2004 entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a Abs. 1 UWG übertragbar (vgl. BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig; GRUR 2018, 541 Rn. 38 - Knochenzement II).

    Eine Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5a Abs. 1 UWG setzt die Verletzung einer Aufklärungspflicht voraus (vgl. BGH, GRUR 2013, 945 Rn. 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; GRUR 2018, 541 Rn. 38 - Knochenzement II).

    Er ist nicht generell verpflichtet, auch auf weniger vorteilhafte oder gar negative Eigenschaften des eigenen Angebots hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; GRUR 2007, 247 Rn. 23 f. - Regenwaldprojekt I; GRUR 2013, 945 Rn. 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; GRUR 2018, 541 Rn. 38 - Knochenzement II; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 5a Rn. 2.7).

    Maßgebend für die Frage einer Informationspflicht ist, inwieweit der angesprochene Verkehr auf die Mitteilung der Tatsache angewiesen und dem Unternehmer eine Aufklärung zumutbar ist (BGH, GRUR 2018, 541 Rn. 38 - Knochenzement II; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 5a, Rn. 2.10).

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 5 Abs. 2 UWG 2004 ist eine Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen (vgl. BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21- Kein Telekom-Anschluss nötig; GRUR 2013, 945 Rn. 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).

    Eine Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5a Abs. 1 UWG setzt die Verletzung einer Aufklärungspflicht voraus (vgl. BGH, GRUR 2013, 945 Rn. 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; GRUR 2018, 541 Rn. 38 - Knochenzement II).

    Er ist nicht generell verpflichtet, auch auf weniger vorteilhafte oder gar negative Eigenschaften des eigenen Angebots hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 1996, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; GRUR 2007, 247 Rn. 23 f. - Regenwaldprojekt I; GRUR 2013, 945 Rn. 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; GRUR 2018, 541 Rn. 38 - Knochenzement II; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 5a Rn. 2.7).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
    Dementsprechend ist die Frage, ob diese Annahme zutrifft, grundsätzlich nach denselben Regeln zu beurteilen, die auch ansonsten für die Beantwortung der Frage gelten, ob ein Gericht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichten und stattdessen auf Grund eigener Sachkunde entscheiden kann (BGHZ 156, 250, 254 = GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 29 - Einkaufswagen III).

    Die Beurteilung, ob die Feststellung der Verkehrsauffassung kraft eigener richterlicher Sachkunde möglich ist oder eine Beweisaufnahme erfordert, ist dabei vorrangig tatrichterlicher Natur (BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 29 - Einkaufswagen III).

    Eine verfahrensfehlerfreie Feststellung der Verkehrsauffassung setzt allerdings die Darlegung voraus, dass die Mitglieder des Instanzgerichts über ein zur Feststellung der hier maßgebenden Verkehrsauffassung hinreichendes Erfahrungswissen verfügen (BGHZ 156, 250, 254 = GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 50 - Femur-Teil, m. w. Nachw.; GRUR 2013, 649 Rn. 50 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2013, 1052 Rn. 29 - Einkaufswagen III).

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
    Um eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung in Form eines Eingriffs in die Intimsphäre, bei der auch nach einem solchen Zeitraum noch keine "Deaktualisierung" eingetreten sein muss (BGH, NJW 2004, 1034, 1035), geht es im Streitfall nicht.

    Außerdem stand in der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 1034) eine Veröffentlichung auf der Titelseite einer bekannten Tageszeitung mit großem Verbreitungsgrad in Rede.

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 141/07

    Paketpreisvergleich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
    Er geht deshalb nicht davon aus, dass ein von einem Wettbewerber angestellter Werbevergleich ebenso wie ein von einem unabhängigen Testveranstalter vorgenommener Waren- oder Dienstleistungsvergleich auf einer neutral durchgeführten Untersuchung beruht (BGH, GRUR 2010, 658 Rn. 15 - Paketpreisvergleich; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 6 Rn. 119).

    Denn damit wird implizit die Behauptung aufgestellt, die betreffenden Waren seien gleichwertig (vgl. EuGH, GRUR 2011, 159, Rn. 51, 52, 56 - LIDL/Vierzon; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 6 Rn. 24a; vgl. auch BGH, GRUR 2010, 658 Rn. 16 - Paketpreisvergleich).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
    Es stellt bereits eine eigene geschäftliche Handlung des Werbenden dar, wenn dieser Vergleichstests Dritter an seine Kunden versendet und sich dadurch die Prüf- und Testergebnisse zu eigen macht (vgl. BGH, GRUR 2002, 633, 635 - Hormonersatztherapie).

    Der Bundesgerichtshof hat es zwar - was das Landgericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat - als unbedenklich angesehen hat, wenn eine Vergleichsstudie zwei Produkte nur unter einem Gesichtspunkt untersucht, ohne andere Eigenschaften anzuführen (BGH, GRUR 2002, 633, 635 - Hormonersatztherapie).

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
    Dementsprechend ist die Frage, ob diese Annahme zutrifft, grundsätzlich nach denselben Regeln zu beurteilen, die auch ansonsten für die Beantwortung der Frage gelten, ob ein Gericht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichten und stattdessen auf Grund eigener Sachkunde entscheiden kann (BGHZ 156, 250, 254 = GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 29 - Einkaufswagen III).

    Eine verfahrensfehlerfreie Feststellung der Verkehrsauffassung setzt allerdings die Darlegung voraus, dass die Mitglieder des Instanzgerichts über ein zur Feststellung der hier maßgebenden Verkehrsauffassung hinreichendes Erfahrungswissen verfügen (BGHZ 156, 250, 254 = GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 50 - Femur-Teil, m. w. Nachw.; GRUR 2013, 649 Rn. 50 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR 2013, 1052 Rn. 29 - Einkaufswagen III).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09

    Kein Telekom-Anschluss nötig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 5 Abs. 2 UWG 2004 ist eine Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen anzunehmen, wenn der verschwiegenen Tatsache nach der Auffassung des Verkehrs eine besondere Bedeutung zukommt, so dass das Verschweigen geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irrezuführen, also seine Entschließung zu beeinflussen (vgl. BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21- Kein Telekom-Anschluss nötig; GRUR 2013, 945 Rn. 34 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).

    Diese zu § 5 Abs. 2 UWG 2004 entwickelte Rechtsprechung ist auf den nunmehr geltenden § 5a Abs. 1 UWG übertragbar (vgl. BGH, GRUR 2011, 846 Rn. 21 - Kein Telekom-Anschluss nötig; GRUR 2018, 541 Rn. 38 - Knochenzement II).

  • EuGH, 18.11.2010 - C-159/09

    Lidl - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Zulässigkeitsvoraussetzungen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
    Denn damit wird implizit die Behauptung aufgestellt, die betreffenden Waren seien gleichwertig (vgl. EuGH, GRUR 2011, 159, Rn. 51, 52, 56 - LIDL/Vierzon; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 6 Rn. 24a; vgl. auch BGH, GRUR 2010, 658 Rn. 16 - Paketpreisvergleich).
  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

  • OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 73/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Vertragsdaten ausgeschiedener

  • OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03

    Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Berechnung des

  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 6 U 106/13

    Befugnis zur Urteilsveröffentlichung nach Markenverletzung

  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 98/00

    "Stadtbahnfahrzeug"; Umfang des Unterlassungsanspruchs; Berechtigtes Interesse

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04

    Regenwaldprojekt I

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

  • BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20

    Vorsicht Falle

    Den von der Revision weiter angeführten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 8. Mai 2002 - I ZR 98/00, BGHZ 151, 15, 23 [juris Rn. 42] - Stadtbahnfahrzeug; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2019 - 2 U 40/18, juris Rn. 152 und 154) lässt sich nicht entnehmen, dass ein überwiegendes berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit stets zu verneinen ist, wenn der Wettbewerbsverstoß bereits länger zurückliegt.
  • OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19

    Affiliate-Link - Irreführende Werbung: Nichtkenntlichmachen eines

    So darf z.B. nicht der Eindruck erzeugt werden, der Test stamme von einem neutralen Institut, obwohl der Testveranstalter vom Anbieter des Produkts wirtschaftlich abhängig ist oder von diesem vor Durchführung des Vergleichstests Zuwendungen erhalten hat (OLG Stuttgart, GRUR 2018, 1066 Rn. 69 ff., 73 m. w. N. ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2019 - 2 U 40/18 -, Rn. 78, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht