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   OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 24 U 20/01   

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https://dejure.org/2003,23194
OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 24 U 20/01 (https://dejure.org/2003,23194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.2003 - 24 U 20/01 (https://dejure.org/2003,23194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 24 U 20/01 (https://dejure.org/2003,23194)
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  • BGH, 04.04.1977 - VIII ZR 143/75

    Verletzung der Anzeigepflicht des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 24 U 20/01
    Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige, so wird er nach Absatz 2 dieser Vorschrift einerseits dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig, andererseits verliert er etwaige Minderungs- und Schadeneratzansprüche aus §§ 537 und 538 BGB a.F. ( BGH NJW 1977, 1236 =BGHZ 68, 281).
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 175/92

    Aufwendungsersatz für Vorbereitungen zum Betrieb einer Gaststätte; Ablehnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 24 U 20/01
    Die in § 1 a) am Ende der Mietverträge getroffene formularmäßige Abrede, "der Mieter hat behördliche Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen", beseitigte die Einstandspflicht des Klägers als Vermieter für öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Gebrauchsbeschränkungen jedenfalls insoweit nicht, als sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhingen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursachen hatten (vgl. BGH ZMR 1994, 253).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 24 U 20/01
    Der Anspruch auf Zahlung von Nebenkosten ist auch nicht verwirkt, da hierzu neben dem Zeitablauf besondere Umstände vorliegen müssten, die die Feststellung rechtfertigen können, der Vermieter habe die Forderung nicht mehr geltend machen wollen (vgl. Sternel, a.a.O.; BGHZ 91, 62,71).
  • BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 232/87

    Formularmäßige Vereinbarung der Beibringung behördlicher Erlaubnisse durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 24 U 20/01
    Denn ein formularmäßiger Ausschluss jeglicher Mieterrechte für den Fall des Bestehens öffentlich-rechtlicher Gebrauchshindernisse ist, weil er die Kardinalpflicht des Vermieters zur Gebrauchsgewährung betrifft, nach § 9 AGBG unwirksam (vgl. Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kapitel III B, Rn. 1348; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn. 384; BGH NJW 1988, 2664).
  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZR 116/89

    Fortbestehen vertraglich vereinbarter Mietminderung für die Zeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 24 U 20/01
    zu beanspruchender Nutzungsentschädigung (vgl. BGH NJW-RR 1990, 884).
  • BGH, 17.12.1986 - VIII ZR 279/85

    Rechte von Leasingnehmer und -geber bei Mängeln des Leasingobjekts;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 24 U 20/01
    Der Verlust dieser Rechte tritt aber nur ein, wenn der Vermieter gerade wegen der unterbliebenen Mitteilung außerstande ist, Abhilfe zu schaffen (vgl. BGH NJW 1987, 1072, 1074).
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