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   OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - I-6 U 273/11   

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https://dejure.org/2012,48272
OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - I-6 U 273/11 (https://dejure.org/2012,48272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2012 - I-6 U 273/11 (https://dejure.org/2012,48272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - I-6 U 273/11 (https://dejure.org/2012,48272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine formularmäßige Vereinbarung der Möglichkeit unterjähriger Zahlungen i.R. einer kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Möglichkeit unterjähriger Zahlungen im Rahmen einer kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel ohne Information über die Höhe des effektiven Jahreszinses benachteiligt Versicherungsnehmer nicht unangemessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
    Eine Vertragsbedingung in diesem Sinne liegt schon dann vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines (vor-) vertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (BGH, Urt. v. 03. Juli 1996 - VIII ZR 221/95, BGHZ 133, 184 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat im Gegenteil bereits in dem soeben zitierten Urteil vom 03. Juli 1996 (BGHZ 133, 184 ff.) die in der Entscheidung BGHZ 124, 39 ff. vertretene Auffassung, wonach ein bloßer Hinweis den Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht ausfülle, ausdrücklich aufgegeben (BGH, Urt. v. 03. Juli 1996 - VIII ZR 221/95, BGHZ 133, 184 ff./juris Tz 17).

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
    Der Begriff des Anbietens im Sinne der vorzitierten Norm umfasst zwar nicht nur Vertragsangebote i.S.d. § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dies auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage 2012, § 1 PAngV Rn 5 unter Hinweis u.a. auf BGH GRUR 1980, 304).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93

    Voraussetzung der Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
    Zahlungsaufschub ist das Hinausschieben der Fälligkeit gegenüber der sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Leistungszeit (BGH, Urteil vom 16.11.1995 - I ZR 177/93; Urteil vom 11.07.1996 - III ZR 242/95).
  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 242/95

    Geltendmachung eines Anspruchs Zahlung der Studiengebühren für einen Kurs zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
    Zahlungsaufschub ist das Hinausschieben der Fälligkeit gegenüber der sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Leistungszeit (BGH, Urteil vom 16.11.1995 - I ZR 177/93; Urteil vom 11.07.1996 - III ZR 242/95).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
    Zu dieser Ordnung gehören nicht nur verfassungsmäßige Rechtsvorschriften, sondern auch deren Auslegung durch Gerichte und richterliche Rechtsfortbildung (BVerfGE 74, 129 [152] = NZA 1987, 347 = NJW 1987, 1689 L).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
    Das BVerfG hat zur rückwirkenden Änderung einer Rechtsprechung mit Beschl. v. 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10 ausgeführt: " Art. 2 I GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinn.
  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 103/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
    Entgegen OLG Hamburg, Urteil vom 18.11.2011 - 9 U 103/11 richtet sich die Frage, ob die Vertragsparteien eines Lebensversicherungsvertrags die Fälligkeit gegenüber der sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Leistungszeit hinausgeschoben haben, sehr wohl nach § 271 Abs. 1 BGB, auch wenn diese Regelung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer anderweitigen rechtsgeschäftlichen Regelung steht.
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
    Da Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 BGB ebenso gelten wie individuelle vertragliche Vereinbarungen kraft rechtsgeschäftlicher empfangsbedürftiger Erklärungen, ist für die Unterscheidung von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder tatsächlichen Hinweisen wie für die Abgrenzung zwischen einer auf die Herbeiführung individueller Rechtsfolgen gerichteten Willenserklärung von einem rein gesellschaftlichen oder tatsächlichen Verhalten (BGHZ 91, 324, 328 ff; 109, 171, 177) auf den Empfängerhorizont abzustellen (BGHZ 101, 271, 273).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
    Der Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt demnach eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll (BGHZ 99, 374, 376).
  • BGH, 02.07.1987 - III ZR 219/86

    Verwendung einer unwirksamen Gerichtsstandsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
    Da Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 BGB ebenso gelten wie individuelle vertragliche Vereinbarungen kraft rechtsgeschäftlicher empfangsbedürftiger Erklärungen, ist für die Unterscheidung von allgemeinen (verbindlichen) Vertragsbedingungen und (unverbindlichen) Bitten, Empfehlungen oder tatsächlichen Hinweisen wie für die Abgrenzung zwischen einer auf die Herbeiführung individueller Rechtsfolgen gerichteten Willenserklärung von einem rein gesellschaftlichen oder tatsächlichen Verhalten (BGHZ 91, 324, 328 ff; 109, 171, 177) auf den Empfängerhorizont abzustellen (BGHZ 101, 271, 273).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

  • LG Düsseldorf, 07.12.2011 - 12 O 193/10

    Versicherungsgesellschaft darf ihren Kunden keine Zuschläge im Falle einer

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2001 - 6 U 29/01

    Reisebedingungen ; Pauschalreisen; Nachträgliche Reisepreiserhöhungen;

  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 2 U 50/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Kontrollfähigkeit

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