Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - I-24 W 12/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Inhalt einer formularmäßig übernommenen Mietbürgschaft; Haftung des Bürgen für Verbindlichkeiten des Mieters aus der Ausübung einer Verlängerungsoption
- rewis.io
- blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Mietvertrag: Bürgenhaftung bei Ausübung einer Verlängerungsoption
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Inhalt einer formularmäßig übernommenen Mietbürgschaft; Haftung des Bürgen für Verbindlichkeiten des Mieters aus der Ausübung einer Verlängerungsoption
- rechtsportal.de
Anforderungen an den Inhalt einer formularmäßig übernommenen Mietbürgschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ehefrau haftet als "selbstschuldnerische Bürgin": Verbürgte Hauptschuld unklar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Bürgschaft als Mietsicherheit - risikoreich für den Vermieter
- beck-blog (Kurzinformation)
Laufzeit + Option = keine Haftung des Bürgen?
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Ehefrau als "selbstschuldnerische Bürgin" im Mietvertrag
Besprechungen u.ä. (2)
- blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Mietvertrag: Bürgenhaftung bei Ausübung einer Verlängerungsoption
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbstschuldnerische Bürgschaft der Ehefrau: Anforderungen an Bürgschaftsurkunde (IMR 2016, 328)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 11.12.2015 - 1 O 220/15
- OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - I-24 W 12/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 2015
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 15 U 35/04
Zum Haftungsbereich aus einer Mietausfallbürgschaft auf erstes Anfordern bzw. zum …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 24 W 12/16
d) Das Urteil des 15. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2005 (Az. 15 U 35/04) steht der hier vertretenen Auffassung des Senats nicht entgegen. - BGH, 03.11.2005 - IX ZR 181/04
Anrechnung des Mehrerlöses bei Übernahme eines Gegenstandes durch den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 24 W 12/16
Die Vorschrift soll auch verhindern, dass Gläubiger und Hauptschuldner durch eine nachträgliche Absprache das Haftungsrisiko des Bürgen in einer Weise verschärfen, die für ihn bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags nicht erkennbar war (BGH, Urteil vom 3. November 2005, Az. IX ZR 181/04, NJW 2006, 228, 230 m. w. Nachw.). - BGH, 02.02.1989 - IX ZR 99/88
Anforderungen an Schriftform einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 24 W 12/16
Der Bundesgerichtshof fordert deshalb in ständiger Rechtsprechung neben der Erklärung des Willens, für eine fremde Schuld einzustehen, auch die Bezeichnung des Gläubigers, der verbürgten Hauptschuld und damit des Hauptschuldners (BGH, Urteil vom 2. Februar 1989, Az. IX ZR 99/88, zitiert nach juris, Rdnr. 15-17 m. w. Nachw.). - BGH, 01.07.2003 - XI ZR 363/02
Auslegung einer Ausfallbürgschaft; Erstreckung auf zeitlich später bewilligte …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 24 W 12/16
Verbleibende Unklarheiten gehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zulasten des Gläubigers (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2003, Az. XI ZR 363/02, zitiert nach juris, Rdnr. 17).