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   OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - III-2 Ss 91/03 - 44/03 II   

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https://dejure.org/2003,6959
OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - III-2 Ss 91/03 - 44/03 II (https://dejure.org/2003,6959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2003 - III-2 Ss 91/03 - 44/03 II (https://dejure.org/2003,6959)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - III-2 Ss 91/03 - 44/03 II (https://dejure.org/2003,6959)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen einer Waffe außerhalb des befriedeten Besitztums; Vorsätzliches unerlaubtes Führen einer Schusswaffe ; Berechtigter Inhaber des befriedeten Besitztums ; Hausrecht

  • Judicialis

    WaffG § 4 Abs. 4 a.F.; ; WaffG § ... 35 Abs. 1 a.F.; ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 1 b a.F.; ; WaffG § 1 Abs. 4 n.F.; ; WaffG § 2 Abs. 2 n.F.; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 b n.F.; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 b Anlage 1 n.F.; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 b Abschnitt 2 n.F.; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 b Ziffer 4 n.F.; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 b Anlage 2 n.F.

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.07.1990 - 2 Ss 202/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 2 Ss 91/03
    Darüber hinaus ist die Ermessensentscheidung unter Abwägung der Gründe, die für oder gegen die jeweilige Möglichkeit gesprochen haben, im Einzelnen zu begründen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 1990, VRS 80, 23, 24).
  • RG, 12.12.1884 - 2994/84

    Kann ein Besitztum nur dann als befriedet im Sinne des §. 123 St.G.B.'s angesehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 2 Ss 91/03
    Besitztum ist dann befriedet, wenn es von seinem berechtigten Inhaber in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert (RGSt 11, 293, 294; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 123 Rn. 6; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 123 Rn. 8).
  • RG, 10.12.1879 - 562/79

    Kann auch durch widerrechtliches Verweilen auf Flur, Treppe oder Vorplatz einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 2 Ss 91/03
    Unter den Begriff der Wohnung i.S. des § 123 StGB sind auch die sogenannten Nebenräume, wie Treppen, Flure, Keller etc. zu fassen (RGSt 1, 121; Schönke/Schröder/Lenckner, a.a.O., § 123 Rn. 17).
  • KG, 20.08.2015 - 121 Ss 126/15

    Führen einer Waffe; Wohnungsbegriff

    Ebenso wie im Falle eines Treppenhauses, an dem eine bloße Mitberechtigung zum Betreten besteht und das ansonsten auch von weiteren Personen berechtigt genutzt wird (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2004, 68), wäre hier jedenfalls ein eigenes befriedetes Besitztum des Angeklagten anzunehmen.
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