Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - I-3 Wx 212/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 51; BNotO § 15
Keine allgemeine Auskunftspflicht des Notars
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung von Ablichtungen aller Urkunden zwecks Vervollständigung der Unterlagen; Verpflichtung des Notars hinsichtlich der Beteiligung der Antragsteller an den Urkunden
- Judicialis
BeurkG § 51; ; BeurkG § 51 Abs. 1; ; BeurkG § 51 Abs. 3; ; BeurkG § 54; ; FGG § 12; ; FGG § 27; ; DONot § 13; ; BNotO § 15; ; BNotO § 15 Abs. 2; ; ZPO § 546
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 6 T 417/05
- OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - I-3 Wx 212/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 20.06.1995 - 6 W 5/95
Auskunftsanspruch bzw. Zahlungsanspruch des Gesamtvollstreckungsverwalters gegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - 3 Wx 212/05
Denn im Gesetz sei eine allgemeine Auskunftspflicht des Notars gegenüber den Beteiligten eines Urkundsgeschäfts nicht vorgesehen (vgl. OLG Hamm FGPrax 1998, 159), insbesondere treffe den Notar nach den einschlägigen Vorschriften der BNotO keine generelle Bescheidungspflicht (vgl. Brandenburgisches OLG Anwaltsblatt 1996, 474). - BGH, 13.02.2003 - IX ZR 76/99
Verpflichtung des Urkundsnotars zur Beurkundung des Parteiwillens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - 3 Wx 212/05
Auch wenn sich aus § 51 BeurkG nicht unmittelbar ergibt, dass Ausfertigungen und Abschriften nur bezüglich bestimmter vom Antragsteller zu bezeichnender Urkunden verlangt werden können, so folgt dies doch aus der Stellung des Notars, den, wie das Landgericht zutreffend dargelegt hat, eine allgemeine Auskunftspflicht gegenüber den Beteiligten bei der Beurkundung nicht trifft (vgl. hierzu auch BGH MDR 2003, 719).
- OLG Schleswig, 14.05.2013 - 11 U 46/12
Insolvenz: Auskunftspflicht eines Notars gegenüber dem Insolvenzverwalter
Eine solch pauschale Ausforschung ist im Gesetz nicht vorgesehen, mit dem Amt des Notars nicht zu vereinbaren und auch nicht durch Treu und Glauben gerechtfertigt (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 zum Az. I-3 Wx 212/05, abgedruckt in RNotZ 2006, 71f). - LG Passau, 14.02.2019 - 2 T 131/18
Auskunftsbegehren von Urkunden gegenüber Notar
Einem Ausforschungsersuchen darf der Notar nicht nachkommen (BGH, Beschluss v. 31. Januar 2013, V ZB 168/12, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2005, 3 Wx 212/05, Winkler, BeurkG, § 51 Rdnr. 5). - LG Trier, 24.10.2005 - 4 T 18/05
Abrufgebühren für Nutzung des automatisiertenGrundbuchs als verauslagte …
Notarrecht - Keine allgemeine Auskunftspflicht des Notars (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 - I-3 Wx 212/05 - mitgeteilt von Notar Dr. Bodo Wolter, Wuppertal) BeurkG § 51 BNotO § 15 Ausfertigungen und Abschriften können nur bezüglich bestimmter vom Beteiligten zu bezeichnender Urkunden verlangt werden. - LG Darmstadt, 19.05.2008 - 5 T 685/07
Beurkundungen des Notars: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Erteilung von …
Einer Entscheidung über die Frage, ob nach § 51 BeurkG nur Ausfertigungen bzw. Abschriften bzgl. bestimmter vom Antragsteller zu bezeichnender Urkunden verlangt werden können oder ob es ausreicht, dass der Antragsteller generell die Aushändigung von Urkunden fordert, an denen er beteiligt war (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 - I-3 Wx 212/05 = RNotZ 2006, 71-72), bedurfte es vorliegend nicht, da der Antrag des Beschwerdeführers dahin auszulegen war, dass er allein Abschriften der Kaufverträge über die im Tenor genannten Wohnungseigentumseinheiten begehrt.