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   OLG Düsseldorf, 15.11.2018 - I-3 Wx 175/18   

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https://dejure.org/2018,47304
OLG Düsseldorf, 15.11.2018 - I-3 Wx 175/18 (https://dejure.org/2018,47304)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2018 - I-3 Wx 175/18 (https://dejure.org/2018,47304)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2018 - I-3 Wx 175/18 (https://dejure.org/2018,47304)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1981 Abs. 2
    Voraussetzungen einer Anordnung der Nachlassverwaltung bei drohender Veräußerung des wertvollsten Nachlassgegenstands

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Nachlassverwaltung wegen der Gefährdung von Pflichtteilsansprüchen durch Veräußerung des einzig werthaltigen Nachlassgegenstandes

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Anordnung Nachlassverwaltung wegen Gefährdung der Gläubigerbefriedigung durch Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1981 Abs. 2 ; ZPO § 919 ; FamFG § 65 Abs. 3
    Anordnung der Nachlassverwaltung wegen der Gefährdung von Pflichtteilsansprüchen durch Veräußerung des einzig werthaltigen Nachlassgegenstandes

  • rechtsportal.de

    BGB § 1981 Abs. 2 ; ZPO § 919 ; FamFG § 65 Abs. 3
    Anordnung der Nachlassverwaltung wegen der Gefährdung von Pflichtteilsansprüchen durch Veräußerung des einzig werthaltigen Nachlassgegenstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umzug ins Ausland und die Anordnung einer Nachlassverwaltung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung der Nachlassverwaltung bei Gefährdung von Pflichtteilsansprüchen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nachlassverwaltung wegen Gefährdung der Pflichtteilsansprüche durch Umzug ins Ausland

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung der Nachlassverwaltung - Gefährdung des Pflichtteils

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Anordnung der Nachlassverwaltung bei Gefährdung von Pflichtteilsansprüchen

Verfahrensgang

  • AG Ratingen - 14 VI 323/18
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2018 - I-3 Wx 175/18

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 917
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 13.03.2002 - 1Z BR 57/01

    Nachlassverwaltung auf Antrag eines Nachlassgläubigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2018 - 3 Wx 175/18
    b)Was die vorstehend beschriebene Annahme anbelangt (zum Folgenden: BayObLG NJW-RR 2002, 871 ff; KG NJW-RR 2005, 378 ff; Senat, NJW-RR 2012, 843; BeckOK BGB - Lohmann, Stand: 01.05.2018, § 1981 Rdnr. 6; MK-Küpper, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1981 Rdnr. 6; Staudinger-Dobler, BGB, Neubearb.
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2018 - 3 Wx 175/18
    Demgegenüber ist mindestens fraglich, ob das zuständige Amtsgericht auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Arrestgesuch überhaupt als zulässig behandelt hätte, dies aus zwei Gründen: Zum einen wären die Beteiligten zu 1. und 2. außerstande gewesen, eine Anschrift der dortigen Antragsgegnerin anzugeben oder auch nur vorzutragen, es gebe jedenfalls eine inländische Anschrift, allenfalls hätten sie einen Zustellungsbevollmächtigten benennen können (vgl. BGHZ 102, 332 ff; Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 253 Rdnr. 8 m.w. Nachw.); zum anderen hätte das Amtsgericht der Auffassung sein können, dem Gesuch fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil es auf einen mangels hinreichender Identifizierung der Antragsgegnerin - eben durch ihre Anschrift - nicht vollstreckungsfähigen Titel gerichtet sei (vgl. zuletzt BGH NJW 2018, 399 ff).
  • BGH, 27.03.2008 - IX ZB 144/07

    Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2018 - 3 Wx 175/18
    Nicht erforderlich ist, dass diese erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung zur Verfügung standen oder erst nach diesem Zeitpunkt dem Beschwerdeführer bekannt geworden sind, mit anderen Worten nicht früher geltend gemacht werden konnten (BGH MDR 2008, 764 f [zur ZPO]; Keidel-Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 65 Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2012 - 3 Wx 24/12

    Anordnung der Nachlassverwaltung wegen fehlender Mitwirkung einzelner Miterben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2018 - 3 Wx 175/18
    b)Was die vorstehend beschriebene Annahme anbelangt (zum Folgenden: BayObLG NJW-RR 2002, 871 ff; KG NJW-RR 2005, 378 ff; Senat, NJW-RR 2012, 843; BeckOK BGB - Lohmann, Stand: 01.05.2018, § 1981 Rdnr. 6; MK-Küpper, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1981 Rdnr. 6; Staudinger-Dobler, BGB, Neubearb.
  • BGH, 13.07.2017 - I ZB 103/16

    Räumungsvollstreckung: Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung des Schuldners im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2018 - 3 Wx 175/18
    Demgegenüber ist mindestens fraglich, ob das zuständige Amtsgericht auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Arrestgesuch überhaupt als zulässig behandelt hätte, dies aus zwei Gründen: Zum einen wären die Beteiligten zu 1. und 2. außerstande gewesen, eine Anschrift der dortigen Antragsgegnerin anzugeben oder auch nur vorzutragen, es gebe jedenfalls eine inländische Anschrift, allenfalls hätten sie einen Zustellungsbevollmächtigten benennen können (vgl. BGHZ 102, 332 ff; Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 253 Rdnr. 8 m.w. Nachw.); zum anderen hätte das Amtsgericht der Auffassung sein können, dem Gesuch fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil es auf einen mangels hinreichender Identifizierung der Antragsgegnerin - eben durch ihre Anschrift - nicht vollstreckungsfähigen Titel gerichtet sei (vgl. zuletzt BGH NJW 2018, 399 ff).
  • KG, 28.09.2004 - 1 W 99/04

    Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung und Bestimmung einer Inventarfrist:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2018 - 3 Wx 175/18
    b)Was die vorstehend beschriebene Annahme anbelangt (zum Folgenden: BayObLG NJW-RR 2002, 871 ff; KG NJW-RR 2005, 378 ff; Senat, NJW-RR 2012, 843; BeckOK BGB - Lohmann, Stand: 01.05.2018, § 1981 Rdnr. 6; MK-Küpper, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1981 Rdnr. 6; Staudinger-Dobler, BGB, Neubearb.
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