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   OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - III-7 StS 3/19   

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OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - III-7 StS 3/19 (https://dejure.org/2021,17405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2021 - III-7 StS 3/19 (https://dejure.org/2021,17405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - III-7 StS 3/19 (https://dejure.org/2021,17405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge durch Versklavung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Verfolgung und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Hauptverhandlungstermine in dem Verfahren gegen Sarah O. und zwei mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (62)

  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
    Es kann dahin stehen, ob sich für die tateinheitlich mitverwirklichten Tatbestände die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bereits hieraus als Annex ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 71; ferner vom 3. Februar 2021, AK 50/20, juris Rn. 51; dagegen Gierhake NJW 2019, 2635 f.).

    Ausreichend ist vielmehr, dass gegen eine erhebliche Anzahl von Einzelpersonen vorgegangen wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018, 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 164; Beschluss vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 56; Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 32; MükoStGB/Werle, 3. Aufl. 2018, § 7 VStGB Rn. 15, 21 m.w.N.).

    Ein Angriff im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB ist unter Rückgriff auf die Legaldefinition in Art. 7 Abs. 2a des IStGH-Statuts ein Gesamtvorgang, in den sich die mehrfache Verwirklichung der Einzeltatbestände des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 VStGB einfügt, und hinter dem ein Kollektiv - ein Staat oder eine Organisation - steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 33; vom 17. Juni 2010, AK 3/10, BGHSt 55, 157, Rn. 25; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89, Rn. 57).

    Als systematisch ist er zu beurteilen, wenn die Gewaltanwendung organisiert ist und planmäßig im Sinne eines konsequenten Handelns ausgeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018, 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, Rn. 166; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 98, Rn. 57; Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 33; MüKoStGB/Werle, a.a.O. Rn. 27).

    Ob das Tatbestandsmerkmal des gegen die Bevölkerung gerichteten Angriffs im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB zudem ein sogenanntes "Politikelement" enthalten muss, wonach ein Angriff voraussetzt, dass er in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation vorgenommen wird, die einen solchen Angriff zum Ziel hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010, AK 3/10, BGHSt 55, 157, Rn. 26; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89, Rn. 61; Urteil vom 20. Dezember 2018, 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, Rn. 168 und zum Meinungsstand MüKoStGB/Werle, a. a. O., Rn. 30 ff.), kann hier dahinstehen.

    Die Einbettung der von der Angeklagten zum Nachteil der sieben jesidischen Frauen und Mädchen begangenen Versklavungen - in einem Fall mit Todesfolge - in die von § 7 Abs. 1 VStGB vorausgesetzte Gesamttat bewirkt im vorliegenden Fall trotz der Verschiedenheit der betroffenen Opfer ausnahmsweise eine tatbestandliche Bewertungseinheit, da zwischen den Einzeltaten ein diese Annahme rechtfertigender besonderer sachlicher, zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019, StB 14/19, juris Rn. 69; Beschluss vom 3. Februar 2021, AK 50/20, juris Rn. 47; vgl. mit Nachweisen aus der Rspr. der internationalen Strafgerichte Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1120; MüKoStGB/Werle, 3. Aufl 2018, § 7 VStGB Rn. 141).

    Das folgt insbesondere aus der Deliktsstruktur des Menschlichkeitsverbrechens, wonach die einzelnen tatbestandlichen Handlungen Bestandteile des Angriffs auf die Zivilbevölkerung sind (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019, StB 14/19, juris Rn. 47).

  • BGH, 09.02.2021 - AK 5/21

    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
    Ausreichend ist vielmehr, dass gegen eine erhebliche Anzahl von Einzelpersonen vorgegangen wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018, 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 164; Beschluss vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 56; Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 32; MükoStGB/Werle, 3. Aufl. 2018, § 7 VStGB Rn. 15, 21 m.w.N.).

    Ein Angriff im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB ist unter Rückgriff auf die Legaldefinition in Art. 7 Abs. 2a des IStGH-Statuts ein Gesamtvorgang, in den sich die mehrfache Verwirklichung der Einzeltatbestände des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 VStGB einfügt, und hinter dem ein Kollektiv - ein Staat oder eine Organisation - steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 33; vom 17. Juni 2010, AK 3/10, BGHSt 55, 157, Rn. 25; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89, Rn. 57).

    Ausgedehnt ist der Angriff - in Anlehnung an die Rechtsprechung der internationalen Strafgerichte (vgl. MükoStGB/Werle, a. a. O., Rn. 26) - bei einem in großem Maßstab durchgeführten Vorgehen mit einer hohen Anzahl von Opfern (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 33).

    Als systematisch ist er zu beurteilen, wenn die Gewaltanwendung organisiert ist und planmäßig im Sinne eines konsequenten Handelns ausgeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018, 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, Rn. 166; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 98, Rn. 57; Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 33; MüKoStGB/Werle, a.a.O. Rn. 27).

    Die Bündelung der vom IS gesteuerten Maßnahmen zum vollständigen Auslöschen des jesidischen Glaubens begründet den systematischen Charakter des Angriffs (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 31 ff.).

    Darunter ist die Ausübung eines angemaßten "Eigentumsrechts" an einem Menschen zu verstehen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 39 mit Verweis auf die sich an dem Übereinkommen betreffend die Sklaverei vom 25. September 1926 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 7. Dezember 1953 [BGBl. 1972 II S. 1473 ff.] orientierende Legaldefinition des Art. 7 Abs. 2 Buchst. c IStGH-Statut ["die Ausübung aller oder einzelner mit einem Eigentumsrecht an einer Person verbundenen Befugnisse"]; BT-Drucks. 14/8524 S. 20; Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1022; MüKoStGB/Werle, a.a.O., Rn. 57).

    Diese Aspekte können jedoch starke Indizien für eine Versklavung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB sein (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn 39; Werle/Jeßberger, a.a.O., Rn. 1024).

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
    Die in der Folgezeit erfolgte Umbenennung der Vereinigung in IS steht der Fortdauer der Sanktionierung nicht entgegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, 3 StR 156/20, Rn. 9 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Januar 2021, 6 StS 4/20, juris Rn. 469; Morweiser, in: Wolffgang/Simonsen/Rogmann/Pietsch, AWR-Kommentar, § 18 AWG, 56. Erg.-Lfg., Rn. 34).

    bb) Der Begriff des Bereitstellens gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 a AWG ist mit den Begriffen des Zurverfügungstellens und des Zugutekommenlassens synonym (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, 3 StR 156/20, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 5. März 2019, 3 StR 413/18, juris Rn. 10; ferner vom 23. April 2010, AK 2/10, juris Rn. 15 ff.; Wagner, in: Müko-StGB, 3. Auflage 2019, AWG § 18 Rn. 34).

    Nach diesen Grundsätzen handelten die Söhne der Angeklagten unter der Kontrolle und auf Weisung des IS (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, 3 StR 156/20, Rn. 15; Beschluss vom 24. Februar 2021, AK 6/21, juris Rn. 37 f.).

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
    Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich nach der insoweit getroffenen deliktischen Vereinbarung, der so genannten Bandenabrede (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Februar 2021, 3 StR 184/20, juris Rn. 16 ff.).

    Für das Bestehen einer Bandenabrede sprechen etwa gleichartige Tatabläufe, arbeitsteiliges Zusammenwirken und ein zeitlicher Zusammenhang der Taten (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021, 3 StR 184/20, juris Rn. 16 ff.).

    Dass der Angeklagte B. einen im Vergleich zur Angeklagten C. geringeren Tatbeitrag leistete, ist unerheblich, weil die Beiträge eines jeden Mitglieds einer Bande nicht gleich sein müssen, solange - wie im vorliegenden Fall - eine über den Beteiligungsakt hinausgehende Einbeziehung in die Gesamtabrede erfolgt (BGH, Beschluss 15. Januar 2002, 4 StR 499/01, juris Rn. 17; Urteil vom 10. Februar 2021, 3 StR 184/20, juris Rn. 18).

  • BGH, 17.06.2010 - AK 3/10

    Untersuchungshaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
    Ein Angriff im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB ist unter Rückgriff auf die Legaldefinition in Art. 7 Abs. 2a des IStGH-Statuts ein Gesamtvorgang, in den sich die mehrfache Verwirklichung der Einzeltatbestände des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 VStGB einfügt, und hinter dem ein Kollektiv - ein Staat oder eine Organisation - steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 33; vom 17. Juni 2010, AK 3/10, BGHSt 55, 157, Rn. 25; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89, Rn. 57).

    Ob das Tatbestandsmerkmal des gegen die Bevölkerung gerichteten Angriffs im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB zudem ein sogenanntes "Politikelement" enthalten muss, wonach ein Angriff voraussetzt, dass er in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation vorgenommen wird, die einen solchen Angriff zum Ziel hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010, AK 3/10, BGHSt 55, 157, Rn. 26; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89, Rn. 61; Urteil vom 20. Dezember 2018, 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, Rn. 168 und zum Meinungsstand MüKoStGB/Werle, a. a. O., Rn. 30 ff.), kann hier dahinstehen.

    d) Da das Menschlichkeitsverbrechen der Versklavung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB regelmäßig mit Freiheitsentziehung verbunden und insoweit diese regelmäßiges Mittel zu Begehung der Straftat ist, tritt die (einfache) Freiheitsberaubung aufgrund der Anwendbarkeit der allgemeinen Konkurrenzregeln (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010, AK 3/10; BGHSt 55, 157, Rn. 50) im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück (vgl. allg. Schluckebier in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2015, § 239 Rn. 53).

  • BGH, 03.02.2021 - AK 50/20

    Vollzug der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem Erlass eines Urteils;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
    Es kann dahin stehen, ob sich für die tateinheitlich mitverwirklichten Tatbestände die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bereits hieraus als Annex ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 71; ferner vom 3. Februar 2021, AK 50/20, juris Rn. 51; dagegen Gierhake NJW 2019, 2635 f.).

    Die Einbettung der von der Angeklagten zum Nachteil der sieben jesidischen Frauen und Mädchen begangenen Versklavungen - in einem Fall mit Todesfolge - in die von § 7 Abs. 1 VStGB vorausgesetzte Gesamttat bewirkt im vorliegenden Fall trotz der Verschiedenheit der betroffenen Opfer ausnahmsweise eine tatbestandliche Bewertungseinheit, da zwischen den Einzeltaten ein diese Annahme rechtfertigender besonderer sachlicher, zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019, StB 14/19, juris Rn. 69; Beschluss vom 3. Februar 2021, AK 50/20, juris Rn. 47; vgl. mit Nachweisen aus der Rspr. der internationalen Strafgerichte Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1120; MüKoStGB/Werle, 3. Aufl 2018, § 7 VStGB Rn. 141).

    Echte Auffangvarianten enthält die Vorschrift des § 7 Abs. 1 VStGB im Übrigen insgesamt nicht, weshalb deren Tatbestandsvarianten grundsätzlich nebeneinander stehen (vgl. auch BGH vom 3. Februar 2021, AK 50/20, juris Rn. 39 f., 51; MüKoStGB/Werle, a.a.O., Rn. 144).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
    Ausreichend ist vielmehr, dass gegen eine erhebliche Anzahl von Einzelpersonen vorgegangen wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018, 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 164; Beschluss vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 56; Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 32; MükoStGB/Werle, 3. Aufl. 2018, § 7 VStGB Rn. 15, 21 m.w.N.).

    Als systematisch ist er zu beurteilen, wenn die Gewaltanwendung organisiert ist und planmäßig im Sinne eines konsequenten Handelns ausgeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018, 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, Rn. 166; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 98, Rn. 57; Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 33; MüKoStGB/Werle, a.a.O. Rn. 27).

    Ob das Tatbestandsmerkmal des gegen die Bevölkerung gerichteten Angriffs im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB zudem ein sogenanntes "Politikelement" enthalten muss, wonach ein Angriff voraussetzt, dass er in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation vorgenommen wird, die einen solchen Angriff zum Ziel hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010, AK 3/10, BGHSt 55, 157, Rn. 26; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89, Rn. 61; Urteil vom 20. Dezember 2018, 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, Rn. 168 und zum Meinungsstand MüKoStGB/Werle, a. a. O., Rn. 30 ff.), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 07.03.2019 - AK 5/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
    § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB erfasst auch die Sicherheit und den Bestand eines ausländischen Staates (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2019, - AK 5/19 -, juris Rn. 39).

    (2) Bei den Waffenmagazinen und dem sonstigen Waffenzubehör handelt es sich ungeachtet einer quantitativen oder qualitativen Bestimmung des Tatbestandsmerkmals um erhebliche Vermögenswerte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. März 2019, AK 5/19, juris Rn. 41 m.w.N.).

    § 89c StGB sieht anders als das zur Tatzeit geltende Recht die Möglichkeit der Anordnung der Führungsaufsicht nicht vor und stellt sich daher hier in der konkreten Betrachtung als für die Angeklagten günstiger dar (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2019, AK 5/19, juris Rn. 45).

  • BGH, 05.03.2019 - 3 StR 413/18

    Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
    bb) Der Begriff des Bereitstellens gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 a AWG ist mit den Begriffen des Zurverfügungstellens und des Zugutekommenlassens synonym (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, 3 StR 156/20, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 5. März 2019, 3 StR 413/18, juris Rn. 10; ferner vom 23. April 2010, AK 2/10, juris Rn. 15 ff.; Wagner, in: Müko-StGB, 3. Auflage 2019, AWG § 18 Rn. 34).

    Eines besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu der gelisteten Einrichtung bedarf es dabei nicht, der Dritte kann auch ein eigenes erwerbswirtschaftliches Interesse an der Lieferung haben und das unternehmerische Risiko hierfür tragen (BGH, Beschluss vom 5. März 2019, 3 StR 413/18, juris Rn. 16).

  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
    Diese erfordert allerdings keine gegenseitige verbindliche Verpflichtung zu Begehung bestimmter Delikte, eine Übereinkunft im zuvor dargestellten Sinne genügt (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2007, 2 StR 372/07, juris Rn. 12).

    Sie bedarf auch keiner ausdrücklichen Vereinbarung, sondern kann durch schlüssiges Verhalten zustande kommen und aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2007, 2 StR 372/07, a.a.O.).

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 231/20

    Anrechnung von im Ausland erlittener Abschiebehaft (Grundsatz der

  • BGH, 07.10.2019 - 1 StR 206/19

    Verhängung von Jugendstrafe (Strafzumessungserwägungen: Rechtfertigung einer

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2021 - 6 StS 4/20

    Hauptverhandlungstermine in dem Verfahren gegen Ravsan B.

  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20

    Terrorismusfinanzierung (Tathandlung; Sammeln von Vermögenswerten; Absicht zur

  • EGMR - 17/19 (anhängig)

    SPÎNU v. ROMANIA

  • OLG Koblenz, 22.09.1998 - 1 Ws 630/98
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 5 Ws 245/16

    Unterscheidung Verfahrens- und Verschmelzungsverbindung für Gebührenanspruch;

  • BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Gesamtbetrachtung)

  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96

    Tateinheit - Betrug - Mehrere selbständige Täuschungshandlungen - Anweisung des

  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung; abstrakte

  • BGH, 03.03.2021 - AK 10/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 355/16

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (terroristische Vereinigung;

  • EuGH, 21.12.2011 - C-72/11

    Auslegung der EU-Iran-Embargo-Verordnung

  • BGH, 18.09.1985 - 2 StR 378/85

    Situationsverkennung nach Banküberfall - §§ 239a Abs. 3, 239b Abs. 2 StGB setzen

  • BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08

    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 525/05

    Tenorierung bei Vorliegen einer Qualifikation

  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 541/64

    Versuch eines Ausfuhrvergehens - Verladen der Waren - Transportmittel für

  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

  • BGH, 24.02.2021 - AK 6/21

    Fortdauer der angeordneten Untersuchungshaft; Unterstützung der ausländischen

  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20

    Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer

  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

  • EuGH, 29.06.2010 - C-550/09

    und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni

  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Bemessung der Jugendstrafe; minder schwerer

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

  • BGH, 24.10.2018 - 4 StR 314/18

    Notwendige Auslagen des Nebenklägers (Auferlegung gegenüber einem verurteilten

  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

  • BGH, 14.07.2021 - AK 37/21

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • BGH, 05.04.2017 - 1 StR 76/17

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erforderlichen erzieherischen

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

  • BGH, 18.02.2015 - 2 StR 523/14

    Verkannte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (der Justiz zurechenbare

  • BGH, 11.10.2016 - 4 StR 145/16

    Absehen von der Auferlegung der Verfahrenskosten (Ermessensentscheidung des

  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub (Zusammentreffen von

  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

  • BGH, 27.01.2021 - 3 StR 306/20

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (hinreichend bestimmte und

  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

  • BGH, 23.04.2010 - AK 2/10

    Strafbarer Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Strafbarkeit des

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17

    Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei einem bislang

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • RG, 03.11.1886 - I 293/36

    Begriff des Warenzeichens; Längeres Schriftstück als Warenzeichen

  • KAG Mainz, 22.05.2018 - M 1/18
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2022 - 7 StS 3/19
    Die Vollstreckung des Restes der durch Urteil des Senats vom 16. Juni 2021 (III-7 StS 3/19) gegen die Verurteilte verhängten Einheitsjugendstrafe wird mit Wirkung ab dem 20. Oktober 2022 (Tagesende) zur Bewährung ausgesetzt.
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