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   OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - I-20 U 123/05   

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https://dejure.org/2005,1951
OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - I-20 U 123/05 (https://dejure.org/2005,1951)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2005 - I-20 U 123/05 (https://dejure.org/2005,1951)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2005 - I-20 U 123/05 (https://dejure.org/2005,1951)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Motezuma

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung des Rechts für das nachgelassene Opernwerk "Motezuma" von Antonio Vivaldi; Persönlich geistige Schöpfung als Voraussetzung eines jeden Urheberrechtsschutzes; Schutzdauer von Urheberrechten; Erscheinungsmöglichkeiten von Opernmusik des 18. Jahrhunderts in ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Motezuma

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 6 Abs. 2 S. 1, 16 Abs. 1, 19 Abs. 2, 71 Abs. 1 UrhG

  • kanzlei.biz

    Durch handschriftliche Kopien können Werke verbreitet werden.

  • Judicialis

    UrhG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; UrhG § 16 Abs. 1; ; UrhG § 71 Abs. 1 Satz 1; ; UrhG § 71 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • eurolawyer.at PDF

    Motezuma (editio princeps)

  • wikisource.org

    "Motezuma"

  • rechtsanwaltmoebius.de

    § 71 UrhG
    Montezuma

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsschutz bei Erscheinen eines Werkes durch Verbreitung handschriftlicher Vervielfältigungsstücke - Oper Motezuma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Vervielfältigungsstücke und "genügende Anzahl" i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG, zum Begriff des "normalen Bedarfs", Beweislastverteilung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altstadtherbst darf Vivaldi-Oper aufführen - OLG Düsseldorf weist Verbotsantrag zurück

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 673
  • GRUR-RR 2009, 408 (Ls.)
  • ZUM 2005, 825
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Im Übrigen reicht für den Beweis einer Negative die Widerlegung der Umstände, die für die Positive sprechen (BGH NJW 1985, 1774; so schon RG WarnRspr. 1918, 102; RG JW 1918, 814; Rosenberg, a.a.O., S. 331).

    (BGH NJW 1985, 1774/5; Leipold, a.a.O., Rn. 60f.; Prütting in Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 286 Rn. 120; Gottwald, a.a.O., Rn. 7f., 10; Rosenberg, S. 333).

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 170/78

    Vergütungsansprüche einer Herstellerin von Tonträgern gegen eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Ob ein Werk unter dem Gesichtspunkt eines ausreichenden Angebots an die Öffentlichkeit bzw. Inverkehrbringens von Vervielfältigungsstücken erschienen ist, ist für jeden Einzelfall unter Beachtung der Werkart, der Verwertungsart und Vertriebsform zu entscheiden; "dem interessierten Publikum (muss) ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme des Werkes" gegeben werden (BGH GRUR 1981, 360 [362] - Erscheinen von Tonträgern; Katzenberger, a.a.O., § 6 Rn. 38f.; Schiefler, a.a.O., S. 96; vgl. aber auch Hubmann, a.a.O., S. 540f.).
  • BGH, 21.03.1975 - I ZR 109/73

    TE DEUM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Wenige Stücke können insbesondere dann genügen, wenn sie an so genannte Werkmittler gehen (vgl. BGHZ 64, 164 - TE DEUM).
  • RG, 11.05.1925 - I 487/24

    1. Folgen des Beitritts Schwedens zur Revidierten Berner Übereinkunft für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Denn nach den oben dargelegten Kriterien kann hierzu unter bestimmten Bedingungen auch eine geringe Zahl von Vervielfältigungsstücken ausreichen (RGZ 111, 14 [18f.] - Strindberg).
  • BGH, 19.05.1958 - II ZR 53/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Dann würde es aber eine Abänderung des materiellen Rechts bedeuten, wenn man trotzdem den Beweis der negativen Tatsache nicht für nötig halten wollte (BGH JZ 1958, 441; Rosenberg, a.a.O., S. 332).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Unter diese Definition fallen auch Vervielfältigungstücke eines Werkes, die durch Abschreiben hergestellt worden sind, mag dieser Art der Fertigung heute angesichts der hohen Kosten menschlicher Arbeit und der meist benötigten höheren Zahl von Vervielfältigungsstücken auch keine praktische Bedeutung mehr zukommen (vgl. BGHZ 64, 183 [187f.] - August Vierzehn).
  • LG Magdeburg, 16.10.2003 - 7 O 847/03

    Himmelsscheibe von Nebra

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05
    Der Senat hält es nicht für richtig, hinsichtlich länger verschollener Werke eine tatsächliche Vermutung anzuerkennen, dass sie bisher nicht erschienen seien, mit der Folge, dass derjenige, der aufgrund eines Herausgeberleistungsschutzrechts an den Werken nach § 71 UrhG in Anspruch genommen wird, seinerseits beweisen müsste, das betreffende Werk sei zuvor schon erschienen (so ersichtlich aber das LG Magdeburg GRUR 2004, 672 - Himmelsscheibe von Nebra [für ein Werk der bildenden Kunst] und wohl auch Axel Nordemann in Handbuch des Urheberrechts, § 44 Rn. 20 [für den besonders problematischen Beweis, ein bislang unbekanntes Lied sei früher nicht öffentlich wiedergeben worden]).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Sie begegnet meist bei anspruchsbegründenden Tatsachen und zwar in Fällen, in denen für die korrespondierende positive Tatsache gewisse oder sogar erhebliche Anhaltspunkte sprechen (vgl. BGH 28. Februar 2007 - XII ZR 95/04 - BGHZ 171, 232 - Beweislast für die Behauptung, eine Ehe sei nicht geschieden als Voraussetzung einer Restitutionsklage; BGH 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03 - MDR 2005, 1218 - fehlender Eigenbedarf des Vermieters als Voraussetzung für Schadensersatzansprüche des Mieters; OLG Düsseldorf 16. August 2005 - 20 U 123/05 - GRUR 2006, 673 -Beweislast für das "Nichterschienensein" einer Vivaldi-Oper bis zum Jahre 2005 als Voraussetzung eines Anspruchs nach § 71 UrhG).
  • LG Berlin, 10.07.2008 - 27 O 308/08
    In diesem Schreiben werden zur Widerlegung der vom ... geäußerten Standpunkte folgende Entscheidungen des Kammergerichts herangezogen: KG 20 U 135/04 KG 20 U 255/04 KG 20 U 123/05 und KG 20 U 181/05.

    In diesem Schreiben werden zur Widerlegung der vom ... geäußerten Standpunkte folgende Entscheidungen des Kammergerichts Berlin herangezogen: KG 20 U 135/04, KG 20 U 255/04, KG 20 U 75/05, KG 20 U 123/05 und KG 20 U 181/05.

    Kammergerichtsurteil 20 U 123/05 -29 O 260/04Landgericht Berlin:.

    In diesem Schreiben werden zur Widerlegung der vom ... geäußerten Standpunkte folgende Entscheidungen des Kammergerichts herangezogen: KG 20 U 135/04 KG 20 U 255/04 KG 20 U 123/05 und KG 20 U 181/05.

    KG 20 U 255/04, KG 20 U 75/05, KG 20 U 123/05 und KG 20 U 181/05.

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2007 - 20 U 112/06

    Motezuma II

    Nachdem der Senat mit Urteil vom 16. August 2005 (I-20 U 123/05; abgedruckt in GRUR 2006, 673 = ZUM 2005, 825 - Motezuma) das Verbot aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hatte, hat die Beklagte die Oper schließlich am 21., 23., 24. und 25. September 2005 in D. aufgeführt.

    Soweit der Kläger - wie insbesondere in der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2006 und in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 28. November 2006 - die Stellungnahme S. (Anlage B 5) nicht im Sinne der Bestätigung einer Kopie ganzer Opern, sondern nur im Sinne der Kopie vollständiger Arien - einer oder mehrerer - versteht, ist auf die ergänzende Stellungnahme S. (Anlage AS 21 im Verfahren 12 O 355/05 LG Düsseldorf = I-20 U 123/05 OLG Düsseldorf) zu verweisen, in der er - u.a. unter Hinweis auf Leonardo Leos Oper "Catone in Utica" - bestätigt, dass auf Wunsch von Mäzenen etc. auch vollständige Partituren einer Gesamtoper kopiert wurden.

  • LG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 O 538/05

    Motezuma

    Nachdem der Beklagten in einem vom dem Kläger angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren durch Urteil der Kammer vom 11. Juli 2005 - 12 O 355/05 - die Aufführung der Oper untersagt worden ist, dieses Urteil dann durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. August 2005 - I - 20 U 123/05 - abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist, hat die Beklagte die Oper "Motezuma" von Antonio Vivaldi am 21., 23., 24. und 25. September 2005 in Düsseldorf im Rahmen des Altstadtherbstes aufgeführt.

    Dies entspricht dem Wesen der Norm als eng auszulegender Ausnahmevorschrift (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2005 - I 20 U 123/05, Seite 25).

  • OLG Hamburg, 06.03.2007 - 7 U 145/06
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der im Termin von den Antragsgegnern überreichten Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZUM 2005, 825).
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