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   OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - I-1 W 15/16   

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https://dejure.org/2016,24038
OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - I-1 W 15/16 (https://dejure.org/2016,24038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.2016 - I-1 W 15/16 (https://dejure.org/2016,24038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - I-1 W 15/16 (https://dejure.org/2016,24038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Schuldunfähigkeit des Schädigers im Haftpflichtprozess

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Schuldunfähigkeit des Schädigers im Haftpflichtprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 1 W 15/16
    Für die Versagung der Prozesskostenhilfe genügt es jedoch, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Antragstellers als ausgeschlossen erscheinen lässt (Zöller/Geimer, Kommentar zur ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 26 mit Hinweis auf BVerfGE NJW 1997, 2745 sowie BVerfGE NJW 2003, 2976 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absähe (Zöller/Geimer a.a.O., mit Hinweis auf BGH NJW 1994, 1160).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 1 W 15/16
    Für die Versagung der Prozesskostenhilfe genügt es jedoch, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Antragstellers als ausgeschlossen erscheinen lässt (Zöller/Geimer, Kommentar zur ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 26 mit Hinweis auf BVerfGE NJW 1997, 2745 sowie BVerfGE NJW 2003, 2976 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absähe (Zöller/Geimer a.a.O., mit Hinweis auf BGH NJW 1994, 1160).
  • BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren Versicherungsfällen mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 1 W 15/16
    Sowohl § 823 Abs. 1 BGB als auch § 28 Abs. 2 VVG setzen voraus, dass der Schädiger im Zeitpunkt der Rechtsguts- bzw. im Zeitpunkt der verhaltensbezogenen Obliegenheitsverletzung verschuldensfähig war (für § 28 Abs. 2 VVG vergl. BGH BeckRS 2005, 14322).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 1 W 15/16
    Für die Versagung der Prozesskostenhilfe genügt es jedoch, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Antragstellers als ausgeschlossen erscheinen lässt (Zöller/Geimer, Kommentar zur ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 26 mit Hinweis auf BVerfGE NJW 1997, 2745 sowie BVerfGE NJW 2003, 2976 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, welche die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absähe (Zöller/Geimer a.a.O., mit Hinweis auf BGH NJW 1994, 1160).
  • OLG Koblenz, 07.01.1993 - 5 W 628/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 1 W 15/16
    Die Erfolgsaussicht kann z.B. fehlen, wenn -wie hier- Strafakten mit dem Prozessvortrag unvereinbar sind (Zöller/Geimer a.a.O., § 114 Rn. 26a mit Hinweis auf OLG Koblenz JurBüro 1994, 232).
  • BGH, 06.11.1962 - VI ZR 29/62

    Beweiswürdigung bei Vereitelung oder Erschwerung der Beweisführung durch eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 1 W 15/16
    Grundsätzlich gilt, dass das Gericht in freier Beweiswürdigung auf die Wahrheit des gegnerischen Vorbringens schließen kann, wenn eine Partei der anderen die Nutzung des Beweismittels arglistig vereitelt oder erschwert (BGH NJW 63, 389, 390).
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