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   OLG Düsseldorf, 17.09.2014 - VI-Kart 1/13 (V)   

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https://dejure.org/2014,39351
OLG Düsseldorf, 17.09.2014 - VI-Kart 1/13 (V) (https://dejure.org/2014,39351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2014 - VI-Kart 1/13 (V) (https://dejure.org/2014,39351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2014 - VI-Kart 1/13 (V) (https://dejure.org/2014,39351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verpflichtungszusagenentscheidungen des Bundeskartellamts

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verpflichtungszusagenentscheidungen des Bundeskartellamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - U (Kart) 16/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers wegen der Einspeisung der Programme der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2014 - Kart 1/13
    Bezüglicher dieser Programme sind die Programmveranstalter aufgrund des aus Art. 5 GG folgenden Grundversorgungsauftrags verpflichtet, die Programme einer möglichst großen Zuschauerzahl zugänglich zu machen (vgl. Senat Urteil v. 31.05.2014, Az. VI - U (Kart) 16/13, Umdruck s. 13 f.).

    Nicht zu dem genannten Markt gehört die Nachfrage der Sender nach einem Signaltransport per Satellit oder auf terrestrischem Weg, weil die Kabelnetzbetreiber eine solche Transportleistung nicht anbieten (Senat Urteil v. 21.05.2014 Az. VI-U (Kart) 16/13, Umdruck Seite 19).

  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2014 - Kart 1/13
    Eine materielle Beschwer liegt vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen ist (BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland ; BGH WuW/E DE-R 2138, 2140 - Anteilsveräußerung ; EuG WuW/E EU_R 1283 ff. Rn. 38 u. 39 zu Art. 230 Abs. 4 EG - Alrosa ).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12

    Kabel BW und Unity-Media durften nicht fusionieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2014 - Kart 1/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil v. 14.08.2013 Az. VI Kart 1/12 (V)) ist der (Angebots-)Markt für die leitungsgebundene Versorgung mit digitalem und analogem Rundfunk- und Fernsehsignalen (sog. Signalmarkt), auf dem sich die Kabelnetzbetreiber als Anbieter und der Endkunde als Nachfrager gegenüberstehen, regional beschränkt auf das jeweilige Netzgebiet des Kabelnetzbetreibers.
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 16/13

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz

    Soweit die beklagten Rundfunkanstalten (vgl. Schriftsatz v. 24.2.2017 Rz. 553) außerdem auf einen auf den 8. Juli 2013 datierenden Schriftsatz Bezug genommen haben, den die Rechtsvorgängerin der Klägerin in einem vor dem Senat geführten Kartellverwaltungsverfahren ( VI-Kart 1/13 (V) ) zur Begründung der dort verfolgten Beschwerde eingereicht hatte (vgl. Anl. B 54 zum Schriftsatz der Beklagten v. 20.1.2014 = GA 1167 ff.), rechtfertigt dies keine andere Beurteilung.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2017 - Kart 6/16

    Zulässigkeit der Beschwerde eines TV-Anbieters gegen einen Beschluss des

    EU 2015, C 213, 6 Rzn. 61 ff. - T&L Sugars und Sidul Acucares ; BGH, Beschluss v. 24. Juni 2003 - KVR 14/01 , BGHZ 155, 214 = WuW/E DE-R 1163, Rz. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss v. 30. März 2011 - KVZ 100/10 , WuW/E DE-R 3284 Rz. 4 - Presse-Grossisten ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 17. September 2014 - VI-Kart 1/13 (V) , NZKart 2014, 514, Rz. 24 bei juris).

    (1) Eine Rechtsverletzung zum Nachteil von T. scheidet nach allgemeinen und auch im Kartellverwaltungsrecht geltenden Rechtsprechungsgrundsätzen allein schon deshalb - zwingend - aus, weil die angefochtene Verfügung selbst nicht privatrechtsgestaltend ist, da sie nicht unmittelbar regelnd in die bestehende Privatrechtslage eingreift, sondern noch der privatrechtlichen Umsetzung durch die Verfügungsadressaten - vorliegend insbesondere in Gestalt der Ausschreibung und zivilrechtlichen Vergabe der Medienrechte durch die X. - bedurfte; von vornherein unerheblich in diesem Zusammenhang ist, ob und inwieweit die Auswirkungen der Verfügung auf die Vertragspartner der X. , das heißt die Rechtebieter, absehbar gewesen sind (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss v. 7. April 2009 - KVR 34/08 , WuW/E DE-R 2728 Rz. 19 m.w.N. - Versicherergemeinschaft , st. Rsp.; vgl. auch Senat, Beschluss v. 17. September 2014 - VI-Kart 1/13 (V) , NZKart 2014, 514, Rz. 30 bei juris m.w.N.).

    (3.2) Hieran gemessen ist eine individuelle Betroffenheit im Streitfall zu verneinen, weil das Alleinerwerbsverbot hinsichtlich der kommenden Spielzeiten dem Grunde nach alle in Betracht kommenden Interessenten (Bieter) gleichermaßen betrifft (vgl. in diesem Sinne bereits Senat, Beschluss v. 17. September 2014 - VI-Kart 1/13 (V) , NZKart 2014, 514, Rz. 38 bei juris).

  • LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12

    Bezugsbindung für markenrelevante Produktgruppen in Franchisevertrag rechtmäßig

    Hierbei ist stets zu berücksichtigen, dass das primäre Interesse des Franchisegebers darauf abzielt, ein gleich bleibendes Qualitätsniveau seiner Produkte/Dienstleistungen zu sichern (BGH NJW 1985, 1894 f.; OLG Düsseldorf Urt. v. 12.07.2003 - VI-U Kart 1/13 - m. w. Nw.).

    Denn es ist fraglich, ob die Widerrufsfrist von vierzehn Tagen nicht zu laufen beginnen konnte, weil die vorformulierte Belehrung über den Beginn der Frist nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht - so das OLG Düsseldorf in seinen Urteil vom 12.07.2013 (VI-U Kart 1/13) - oder ob - so die bisherige Kammerrechtsprechung - in einem solchen Fall davon auszugehen ist, dass in Ermangelung einer anderweitigen Bestimmung Fristbeginn der Tag des Vertragsschlusses sein soll.

    Da dies im Ergebnis aber nicht zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreites führen würde, folgt die Kammer insoweit zugunsten der Beklagten der Auffassung des OLG Düsseldorf in dessen Urteil vom 12.07.2013 (VI-U Kart 1/13), das diesbezüglich wie folgt ausführt:.

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob dieser Einwand - so die Ansicht des OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 12.07.2013 (VI-U Kart 1/13) - unerheblich ist, weil nach dem Wortlaut des § 346 Abs. 2 BGB der Einwand fehlender bzw. geringerer Werthaltigkeit nur bei einem Darlehensvertrag möglich ist.

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von

    X. hat sich durch Stellen eines Sachantrags an dem Verfahren beteiligt und dieses schließlich durch Schriftsätze und Beteiligung an den mündlichen Verhandlungen erheblich gefördert (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 14.3.1990 - KVR 4/88 , WuW/E BGH 2627, Rzn. 79 ff. bei juris - Sportübertragungen ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 27.10.2004 - VI-Kart 7/04 [V] , WuW/E DE-R 1361, Rz. 88 bei juris und Beschluss v. 17.9.2014 - VI-Kart 1/13 [V] , NZKart 2014, 514, Rz. 51 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - 5 Kart 2/15

    Ermittlung des Referenzpreises für Verlustenergie

    Die Zuerkennung von boni für kleinere Netzbetreiber widerspäche zudem der in der ARegV vorgesehenen Wettbewerbsanalogie, da sich ein Unternehmen in einem funktionierenden Markt nicht durchsetzen könnte, wenn es infolge seiner geringen Größe teurer als größere Wettbewerber wäre (OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 60; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.10.2014, 16 Kart 3/13, Rn. 60; OLG München, Beschluss vom 18.06.2015, Kart 1/13, S. 10 BA, n.v.).
  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 73/20

    Unzulässigkeit der Revision in einem kartellrechtlichen Verfahren wegen

    Entsprechend hat das OLG Düsseldorf (NZKart 2014, 514 mwN) entschieden (vgl. zu Art. 263 Abs. 4 AEUV EuG, Urteil vom 11. Juli 2007 - T-170/06, WuW/E EU-R 1283 Rn. 38 - Alrosa; zur Drittanfechtung im Beihilferecht EuG, Beschluss vom 26. September 2016 - T-382/15, ZUR 2017, 223 Rn. 33 bis 40 - Greenpeace Energy; EuGH, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - C-640/16 P, juris Rn. 36 bis 40 - Greenpeace Energy).
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