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   OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - I-2 U 29/10   

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https://dejure.org/2015,44161
OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - I-2 U 29/10 (https://dejure.org/2015,44161)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2015 - I-2 U 29/10 (https://dejure.org/2015,44161)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - I-2 U 29/10 (https://dejure.org/2015,44161)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.11.1988 - X ZR 107/87

    Begriff der Handlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Der Patentinhaber wird damit im Ergebnis daran gehindert, die Rechte aus ihm zustehenden weiteren Patenten gegenüber dem Beklagten geltend zu machen (BGH, GRUR 1989, 187, 188 - Kreiselegge II).

    Ausreichend ist insoweit jede Form des Verschuldens i.S.v. § 276 BGB, also insbesondere auch leichte Fahrlässigkeit (BGH, GRUR 1989, 187, 188 - Kreiselegge II; Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, a.a.O., § 145 PatG Rz. 17; Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 145 PatG Rz. 7; Schulte/Voß/Kühnen, Patentgesetz, 9. Aufl., § 145 Rz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 25/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Das Landgericht hat die Klagen daraufhin abgetrennt, so dass aus den ursprünglichen zwei Ausgangsverfahren sechs getrennte, jeweils ein Schutzrecht betreffende Verfahren hervorgegangen sind, die vor dem Senat nunmehr unter den Aktenzeichen I-2 U 53/04, I-2 U 54/04, I-2 U 87/04 (Verfahren gegen die D GmbH & Co KG) bzw. I-2 U 25/10, I-2 U 33/10 und I-2 U 34/10 (Verfahren gegen die E GmbH) geführt werden.

    Die Klägerin hat mit Schriftsätzen vom 6. August 2004 ihre ursprünglich gegen E (Az.: I-2 U 25/10; I-2 U 33/10 und I-2 U 34/10) gerichteten Klagen aus den Klagepatenten I bis III jeweils auf die (hiesigen) Beklagten erweitert.

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Die Heilung von Mängeln, die bei der Ausführung der Zustellung unterlaufen sind, soll nach dem Willen des Gesetzgebers von Gesetzes wegen eintreten, wenn der Zustellungszweck erreicht ist (BGH, NJW 1989, 1154 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Zwar ist eine Heilung auch bei einer unterbliebenen oder unwirksamen Zustellung denkbar, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt und der Beklagte auf die Zustellung verzichtet oder rügelos verhandelt (BGHZ 25, 66, 72 = NJW 1957, 1517; BGH, NJW 1972, 1373; 1984, 926; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 253 Rz. 26a).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 U 48/07

    Zulassunge einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Vor diesem Hintergrund steht es einer Anwendung von § 145 PatG auch nicht entgegen, dass die drei, E betreffenden Verfahren ursprünglich aus einer Klage hervorgegangen sind, welche das Landgericht vor der Erweiterung der Klage auf die Beklagten nach § 145 ZPO aufgetrennt hat (zur Frage der Vereinbarkeit der Abtrennung mit § 145 PatG vgl. Senat, Urt. v. 03.09.2009, Az.: I-2 U 48/07 = BeckRS 2009, 25531; Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 145 PatG Rz. 3 m. w. N.; Nieder, GRUR 2010, 402; Stjerna, GRUR 2010, 964).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Aus dem Wortlaut des § 189 ZPO, wonach es sich um ein Dokument handeln muss, das "der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte" zugegangen ist, folgt das Erfordernis, dass das Gericht eine förmliche Zustellung mit Zustellungswillen bewirken wollte (vgl. BGH, NJW 2003, 1192; NJW 2003, 1192; NJW-RR 2011, 417, Zöller/Stöber, a.a.O., § 189 Rz. 2; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rz. 2).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Aus dem Wortlaut des § 189 ZPO, wonach es sich um ein Dokument handeln muss, das "der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte" zugegangen ist, folgt das Erfordernis, dass das Gericht eine förmliche Zustellung mit Zustellungswillen bewirken wollte (vgl. BGH, NJW 2003, 1192; NJW 2003, 1192; NJW-RR 2011, 417, Zöller/Stöber, a.a.O., § 189 Rz. 2; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rz. 2).
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Zwar ist eine Heilung auch bei einer unterbliebenen oder unwirksamen Zustellung denkbar, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt und der Beklagte auf die Zustellung verzichtet oder rügelos verhandelt (BGHZ 25, 66, 72 = NJW 1957, 1517; BGH, NJW 1972, 1373; 1984, 926; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 253 Rz. 26a).
  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Zwar ist eine Heilung auch bei einer unterbliebenen oder unwirksamen Zustellung denkbar, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt und der Beklagte auf die Zustellung verzichtet oder rügelos verhandelt (BGHZ 25, 66, 72 = NJW 1957, 1517; BGH, NJW 1972, 1373; 1984, 926; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 253 Rz. 26a).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZB 9/09

    Berufung einer nichtexistenten bzw. sonst parteiunfähigen Partei zur Bewirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Unabhängig davon, ob die Klägerin tatsächlich parteifähig ist, führt selbst eine mangelnde Parteifähigkeit nicht zur Unzulässigkeit der von ihr eingelegten Berufung gegen das landgerichtliche Urteil (BGH, Beschl. v. 31. Mai 2010, Az.: II ZB 9/09 = NJW 2010, 3100).
  • BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08

    Raffvorhang

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 148/95

    Anfechtungen von dem deutschen Recht unterliegenden Rechtshandlungen durch einen

  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 159/92

    Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung bei einem in der ehemaligen DDR

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 53/04

    Ansprüche wegen Verletzung des Patents für analytische Testgeräte (hier:

  • BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19

    Fensterflügel - Patentverletzungsklage: Zulässigkeit einer zweiten auf dasselbe

    Die Verletzungsklage ist auf dasselbe Patent gestützt, das bereits dem vorangegangenen Verletzungsstreit der Parteien zugrunde lag, und damit nicht - wie es der Wortlaut der Vorschrift vorsieht - auf ein anderes Patent (ebenso die Anwendbarkeit von § 145 PatG unter diesen Voraussetzungen verneinend: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittierende Vorrichtung; BeckOK PatR-Kircher, 17. Ed. [15. Juli 2020] PatG § 145 Rn. 14; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl. [2015], § 145 Rn. 6; Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl. [2020], § 145 Rn. 8; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl. [2020], S. 607; Mes, PatG, 5. Aufl. [2020] § 145 Rn. 7; vgl. aber auch OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 3052 Rn. 31).
  • OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18

    Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen

    Denn § 145 PatG solle verhindern, dass ein Beklagter wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung mehrfach von demselben Kläger wegen Patentverletzung in Anspruch genommen werde - und zwar unabhängig davon, ob die Klage auf dasselbe oder ein anderes Patent gestützt werde (BGH GRUR 2011, 411 - Raffvorhang, in diesem Sinne auch das OLG Düsseldorf vom 17.12.2015, Az. I-2 U 29/10, BeckRS 2016, 03052).

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen BGH GRUR 2011, 411 - Raffvorhang sowie OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03052 befassten sich jeweils nur mit der Konstellation der Klagen "aus mehreren Patenten", und stützten die vom Landgericht mit keinem Wort begründete Rechtsauffassung nicht.

    (eine entsprechende Formulierung findet sich auch in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.12.2015, Az.: I-2 U 29/10, BeckRS 2016, 3052 Rn. 31, während der 15. Zivilsenat des OLG Düsseldorf den Anwendungsbereich des § 145 PatG nicht bei mehreren Klagen aus demselben Patent als eröffnet ansieht, vgl. Urt. vom 22.12.2016 - 15 U 31/14, GRUR-RR 2017, 249 Rn. 65), vermag der Senat diesem Zitat keine Stellungnahme des Bundesgerichtshofs zu der - im dortigen Fall nicht gegenständlichen - Fallkonstellation zu entnehmen, dass eine erneute Klage aus demselben Patent erhoben wird, die nicht bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft bzw. anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig ist.

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

    Es handelt sich um eine Ausnahmevorschrift, die eine prozesshindernde Einrede (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Dezember 2015, Az. I-2 U 29/10, Rn. 69, zitiert nach juris) statuiert, mit der ein Beklagter vor den erhöhten Prozesskosten bei der Geltend-machung mehrerer Patente in mehreren Prozessen geschützt werden soll (vgl. Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 145, Rn. 1).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

    Es handelt sich um eine Ausnahmevorschrift, die eine prozesshindernde Einrede (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Dezember 2015, I-2 U 29/10, Rn. 69, zitiert nach juris) statuiert, mit der ein Beklagter vor den erhöhten Prozesskosten bei der Geltendmachung mehrerer Patente in mehreren Prozessen geschützt werden soll (vgl. Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 145, Rn. 1).
  • LG Düsseldorf, 14.02.2019 - 4c O 75/17

    Repeater 1

    Es handelt sich um eine Ausnahmevorschrift, die eine prozesshindernde Einrede (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Dezember 2015, Az. I-2 U 29/10, Rn. 69, zitiert nach juris) statuiert, mit der ein Beklagter vor den erhöhten Prozesskosten bei der Geltendmachung mehrerer Patente in mehreren Prozessen geschützt werden soll (vgl. Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 145, Rn. 1).
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