Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - I-9 U 162/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Räumungs- und Herausgabebegehren eines Grundstücks; Stützung desselben Rechtsschutzziels auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts auf eine andere materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage (sog. Anspruchskonkurrenz); Identität des Streitgegenstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungs- und Herausgabeklage abweisenden Urteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 10.10.2014 - 11 O 363/13
- OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - I-9 U 162/14
- BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Mönchengladbach, 15.10.2010 - 11 O 355/08
Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages durch Rücktritt vom Vertrag wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 9 U 162/14
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Parteien und der Streithelfer nebst Anlagen, die Sitzungsniederschriften beider Rechtszüge und den Inhalt der beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten 11 O 355/08, 11 O 58/12 und 11 O 254/12 des Landgerichts Mönchengladbach sowie der Grundakten des Amtsgerichts Stadt 2 von .Das Landgericht hat den Hauptantrag des Klägers zu Recht abgewiesen, denn dieser ist wegen der insoweit eingetretenen Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Mönchengladbach vom 15.10.2010 im Verfahren 11 O 355/08 (im Folgenden: Vorprozess) unzulässig.
- BGH, 07.05.1991 - VI ZR 259/90
Schadensersatz wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Possessorischer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 9 U 162/14
Bereits die Kenntnis des Rechtsnachfolgers vom Vorprozess lässt aber seinen guten Glauben entfallen (vgl. BGHZ 114, 305, 309 f. m.w.N.).
- LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 130/14
Verletztengeld; Kausalität zwischen Unfall und Körperschädigung; Theorie der …
Zur Begründung der unfallversicherungsrechtlichen Kausalität reichen somit Beschwerden, die nach einem Unfall auftreten und vorher nicht oder nicht in diesem Maße verspürt worden sind , für sich alleine betrachtet nicht aus (zu allem bereits Beschluss des Senats vom 10. November 2016 - L 9 U 162/14 -). - BSG, 25.07.2017 - B 2 U 86/17 B Zur Begründung der unfallversicherungsrechtlichen Kausalität reichen somit Beschwerden, die nach einem Unfall auftreten und vorher nicht oder nicht in diesem Maße verspürt worden sind, für sich alleine betrachtet nicht aus (zu allem bereits Beschluss des Senats vom 10. November 2016 - L 9 U 162/14 -).