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   OLG Düsseldorf, 18.05.2017 - IV-2 RBs 79/17   

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https://dejure.org/2017,16895
OLG Düsseldorf, 18.05.2017 - IV-2 RBs 79/17 (https://dejure.org/2017,16895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2017 - IV-2 RBs 79/17 (https://dejure.org/2017,16895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - IV-2 RBs 79/17 (https://dejure.org/2017,16895)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    StPO §§ 147 Abs. 1, 246 Abs. 2, 338 Nr. 8; OWiG §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1, 79 Abs. 3 Satz 1

  • IWW

    StPO §§ 147 Abs. 1, 246 Abs. 2, 338 Nr. 8 OWiG §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1, 79 Abs. 3 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rüge einer unterbliebenen Aussetzung des Bußgeldverfahrens zur Einziehung weitere Erkundigungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rüge einer unterbliebenen Aussetzung des Bußgeldverfahrens zur Einziehung weitere Erkundigungen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Rüge einer unterbliebenen Aussetzung des Bußgeldverfahrens zur Einziehung weitere Erkundigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensrüge

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Eichschein bekommen: Verfahrensrüge ist schwer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussetzung der Hauptverhandlung zwecks Einziehung von Erkundigungen erfordert Antrag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Darlegungsanforderungen:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2017 - 2 RBs 79/17
    Betrifft die Rüge der Beschränkung der Verteidigung eine nur unvollständige Akteneinsicht, so muss die konkrete kausale Beziehung zwischen diesem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt dargelegt werden (vgl. BGH NJW 1981, 2267; NStZ-RR 2004, 50).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2017 - 2 RBs 79/17
    Betrifft die Rüge der Beschränkung der Verteidigung eine nur unvollständige Akteneinsicht, so muss die konkrete kausale Beziehung zwischen diesem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt dargelegt werden (vgl. BGH NJW 1981, 2267; NStZ-RR 2004, 50).
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