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   OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96   

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https://dejure.org/1996,6199
OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96 (https://dejure.org/1996,6199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.1996 - 18 U 57/96 (https://dejure.org/1996,6199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 1996 - 18 U 57/96 (https://dejure.org/1996,6199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • schiedsstellen.de PDF

    BGB § 839; BGB § 832
    Grenzen der Aufsichtspflicht auf Schulhöfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 832
    Pflicht des Lehrpersonals zur Beaufsichtigung verhaltensunauffälliger Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 16 O 138/95
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 14.12.1995 - 18 U 91/95

    Umfang der Aufsichtspflicht von Lehrern - "gefahrenträchtige Stellen"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Wie der Senat bereits in dem von dem beklagten Land herangezogenen Urteil vom 14.12.1995 - 18 U 91/95 - ausgeführt hat, kann bei Kindern im Schulalter unterstellt werden, daß ihnen die Gefahr der Entstehung von Schäden an Personen oder Sachen durch Steinwürfe bereits bewußt ist.
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Entscheidend ist letztlich, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muß, um Schädigungen Dritter durch das Kind zu verhindern (BGH NJW-RR 1987, 1430 ; NJW 1990, 2553 ).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Insoweit ist von der Rechtsprechung anerkannt, daß schon vierjährige Kinder sich ohne ständige Kontrolle allein auf einem Spielplatz oder Sportgelände aufhalten dürfen und nur gelegentlich beobachtet werden müssen (BGH FamRZ 1984, 84; OLG Karlsruhe VersR 1979, 58 ), daß ein vierjähriges Kind ohne durchgängige Überwachung auf dem Bürgersteig spielen darf (BGH LM § 683 Nr. 5), daß ein sechsjähriges Kind beim Spielen außerhalb der Wohnung nur gelegentlich beobachtet werden muß, und daß acht- bis neunjährigen Kindern das Spielen im Freien ohne Aufsicht auch in einem räumlichen Bereich gestattet werden darf, der ein unmittelbares Eingreifen der Eltern nicht ermöglicht (BGH NJW 1984, 2574 ).
  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Entscheidend ist letztlich, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muß, um Schädigungen Dritter durch das Kind zu verhindern (BGH NJW-RR 1987, 1430 ; NJW 1990, 2553 ).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1978 - 1 U 162/77

    Unebene Stelle des Bürgersteigs; Sturz eines Fußgängers; Gefährliche Vertiefung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Insoweit ist von der Rechtsprechung anerkannt, daß schon vierjährige Kinder sich ohne ständige Kontrolle allein auf einem Spielplatz oder Sportgelände aufhalten dürfen und nur gelegentlich beobachtet werden müssen (BGH FamRZ 1984, 84; OLG Karlsruhe VersR 1979, 58 ), daß ein vierjähriges Kind ohne durchgängige Überwachung auf dem Bürgersteig spielen darf (BGH LM § 683 Nr. 5), daß ein sechsjähriges Kind beim Spielen außerhalb der Wohnung nur gelegentlich beobachtet werden muß, und daß acht- bis neunjährigen Kindern das Spielen im Freien ohne Aufsicht auch in einem räumlichen Bereich gestattet werden darf, der ein unmittelbares Eingreifen der Eltern nicht ermöglicht (BGH NJW 1984, 2574 ).
  • OLG Bremen, 15.07.1983 - 5 UF 53/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Insoweit ist von der Rechtsprechung anerkannt, daß schon vierjährige Kinder sich ohne ständige Kontrolle allein auf einem Spielplatz oder Sportgelände aufhalten dürfen und nur gelegentlich beobachtet werden müssen (BGH FamRZ 1984, 84; OLG Karlsruhe VersR 1979, 58 ), daß ein vierjähriges Kind ohne durchgängige Überwachung auf dem Bürgersteig spielen darf (BGH LM § 683 Nr. 5), daß ein sechsjähriges Kind beim Spielen außerhalb der Wohnung nur gelegentlich beobachtet werden muß, und daß acht- bis neunjährigen Kindern das Spielen im Freien ohne Aufsicht auch in einem räumlichen Bereich gestattet werden darf, der ein unmittelbares Eingreifen der Eltern nicht ermöglicht (BGH NJW 1984, 2574 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2020 - 16 U 102/20

    Pflichten Betreuungsperson: Aufsichtspflichten für Kinder

    Soweit die Berufung auf die Gefahrenlage beim Zurücklegen des Schulweges abstellt und daraus ableitet, dass es vorliegend keiner Überwachung "auf Schritt und Tritt" (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1995, Az.: VI ZR 219/94, NJW 1995, 3385 - 3386; Urteil vom 27. Februar 1996, Az.: VI ZR 86/95, NJW 1996, 1404 - 1405; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 1996, Az.: 18 U 57/96, RuS 1997, 413) bedurfte, vielmehr es genüge, sich "über das Tun und Treiben in groben Zügen einen Überblick zu verschaffen" (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2009, Az.: VI ZR 199/08, NJW 2009, 1954 - 1955), verfängt dies nicht.
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