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   OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - I-18 U 71/05   

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https://dejure.org/2005,16413
OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - I-18 U 71/05 (https://dejure.org/2005,16413)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2005 - I-18 U 71/05 (https://dejure.org/2005,16413)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - I-18 U 71/05 (https://dejure.org/2005,16413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludente Vereinbarung der Geltung deutschen Rechts; Anforderungen an den Nachweis des Inhalts eines Pakets; Mitverschulden des Versenders wegen unterlassenen Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert der Warensendung

  • Judicialis

    HGB § 425; ; HGB § ... 428; ; HGB § 429 Abs. 3; ; HGB § 431 Abs. 1; ; HGB § 435; ; HGB § 437; ; HGB § 439; ; HGB § 439 Abs. 4; ; CMR Art. 32; ; CMR Art. 23 Abs. 3; ; taiwanesisches ZGB § 639; ; ZPO § 39; ; BGB § 254; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 291 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 27; HGB § 425; HGB § 437; HGB § 435
    Konkludente Vereinbarung der Geltung deutschen Rechts; Anforderungen an den Nachweis des Inhalts eines Pakets; Mitverschulden des Versenders wegen unterlassenen Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert der Warensendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97

    Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 18 U 71/05
    In der ausschließlichen Berufung der Prozessparteien auf deutsche Rechtsvorschriften liegt eine stillschweigende Vereinbarung deutschen Rechts (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH NJW 1999, 950), weil die Parteien hierdurch gegenüber dem Gericht übereinstimmend kundtun, dass sie ihren Rechtsstreit nach den Normen des deutschen Frachtrechts beurteilt wissen wollen.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 18 U 71/05
    Dies wirkte gemäß § 39 ZPO hinsichtlich der örtlichen und damit auch hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit zuständigkeitsbegründend, vgl. BGHZ 134, 127.
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