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   OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - VII-Verg 48/07   

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OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - VII-Verg 48/07 (https://dejure.org/2007,1518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2007 - VII-Verg 48/07 (https://dejure.org/2007,1518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - VII-Verg 48/07 (https://dejure.org/2007,1518)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von Krankenkassen als öffentlich-rechtliche Auftraggeber; Vergabeentscheidung über einen "öffentlichen Lieferauftrag" und gerichtliche Nachprüfbarkeit; Überwiegende Finanzierung von Krankenkassen durch Gebietskörperschaften und Beaufsichtigung der Krankenkassen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    SGB V § 69; ; SGB V § ... 69 Satz 1; ; SGB V § 129 Abs. 1 Satz 3; ; SGB V § 130a; ; SGB V § 130a Abs. 8; ; SGB V § 130a Abs. 9; ; GWB § 19; ; GWB § 20; ; GWB § 21; ; GWB § 55 Abs. 2; ; GWB § 87; ; GWB § 87 Abs. 1; ; GWB § 96; ; GWB §§ 97 ff.; ; GWB § 98 Nr. 2; ; GWB § 99; ; GWB § 99 Abs. 2; ; GWB § 100 Abs. 2; ; GWB § 104; ; GWB § 104 Abs. 2; ; GWB § 113 Abs. 1; ; GWB § 116; ; GWB § 116 Abs. 1; ; GWB § 116 Abs. 3; ; GWB § 118 Abs. 3; ; GWB § 120 Abs. 2; ; GWB § 121; ; GWB § 123; ; GWB § 127 Nr. 5; ; SGG § 86b; ; SGG § 51; ; SGG § 51 Abs. 2; ; VOL/A § 5; ; VgV § 13; ; VgV § 18; ; VgV § 18 Abs. 1; ; VgV § 18 Abs. 1 S. 1, 2. Alt.; ; VgV § 18 Abs. 1 S. 1; ; VgV § 18 Abs. 1 S. 2; ; VgV § 18 Abs. 7; ; GVG § 17a; ; GVG § 17a Abs. 3; ; GVG § 17a Abs. 5; ; ZPO § 35; ; ZPO § 281 Abs. 3; ; ZPO § 513 Abs. 2; ; VwGO § 44a; ; VwGO § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; VwGO § 173; ; VwVfG § 3 Abs. 2; ; VwVfG § 3 Abs. 2 S. 4; ; VwVfG § 22 S. 2 Nr. 1, 2. Alt. Nr. 2; ; VwVfG § 46

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Verträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen unterliegen dem Vergaberecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (33)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07
    Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (C-300/07) über die Vorlage des Senats gemäß Beschluss vom 23. Mai 2007 (VII-Verg 50/06) ausgesetzt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 23. Mai 2007 (VergR 2007, 622) verwiesen.

    Worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 23.05.2007 (VergR 2007, 622) hingewiesen hat, bleibt auch bei Rahmenverträgen zunächst offen, ob der Auftraggeber überhaupt, und wenn ja, in welchem Umfange, Einzelaufträge erteilt.

    Ob und inwieweit der Auftraggeber mit der Auftragsvergabe einen eigenen Beschaffungszweck verfolgen muss und wie dieser zu definieren wäre, bedarf in diesem Falle keiner näheren Erörterung (s. dazu näher Senat, VergR 2007, 622 und 634; Beschluss vom 12. Dezember 2007 - VII-Verg 30/07 zu einem Bauauftrag).

    Ihr - scheinbar sämtliche anderen Vorschriften ausschließender - Wortlaut ist nämlich, was das Vergaberecht betrifft, einschränkend auszulegen (so schon Senat, VergR 2007, 622 m.w.N., mit zustimmender Anm. Gabriel; Gabriel NZS 2007, 344).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07
    Zudem ist die sogenannte Rechtsmittelrichtlinie (gegenwärtig die Richtlinie 89/665 EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge [ABl. EG L 395 S. 33]) zu beachten; nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (NJW 2000, 569 - Alcatel Austria) ist der Auftraggeber u.a. verpflichtet, die unterlegenen Bieter vor einem Vertragsschluss derart rechtzeitig zu unterrichten, dass sie dagegen noch primären Rechtsschutz erlangen können.

    Nach den Worten von Kus (NJW 2000, 544, 545) hat "der Gesetzgeber ... mit dem zweitinstanzlichen Nachprüfungsverfahren des GWB gerade einen exklusiven, eigenständigen Rechtsweg im Primärrechtsschutz unter Ausschluss der zivil- und verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit begründen wollen" (vgl. auch Gronstedt in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 104 GWB Rdnr. 820; Kus, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 102 Rdnr. 5; Heuvels, In Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, GWB, § 104 Rdnrn. 4 ff; Stockmann, in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht GWB, 4. Aufl., § 104 Rdrnr. 8 ff.).

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07
    Insbesondere knüpft diese Vorschrift nicht an Merkmale wie "Verhandlungsführerschaft", "größter Auftraggeber" oder "Schwerpunkt der Leistungserbringung" an (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02).

    § 3 Abs. 2 VwVfG sieht bei mehreren örtlich zuständigen Behörden vor, dass die Behörde entscheidet, die zuerst mit der Sache befasst ist; da das Verfahren nur durch einen Antrag im Sinne des § 22 S. 2 Nr. 1, 2. Alt. Nr. 2 VwVfG eingeleitet wird (vgl. Senat NJW 2000, 145, 148), kommt es mithin darauf an, wo der Antragsteller seinen Antrag einreicht (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02).

  • VK Bund, 21.12.2009 - VK 1-212/09

    Abschluss von Verträgen nach § 127 SGB V zur Versorgung der Versicherten mit

    § 106a Abs. 1 Nr. 2 GWB stellt beide Tatbestandsmerkmale - überwiegende Finanzierung und überwiegende Aufsicht - gleichwertig nebeneinander, ein Rangverhältnis, welchem Kriterium etwa wegen eines etwaigen Schwerpunkts ggf. der Vorzug gegeben ist, ist weder dieser noch anderen Regelungen zu entnehmen (vgl. zur insoweit inhaltlich vergleichbaren Vorgängerregelung des § 18 VgV OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, VII-Verg 48/07).

    Der ASt steht damit gemäß § 35 ZPO analog das Wahlrecht zu, sich für eine der beiden zuständigen Vergabekammern - ... oder des Bundes - zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, aaO.), dieses Wahlrecht hat die ASt durch die Stellung ihres Nachprüfungsantrags zugunsten der Vergabekammern des Bundes ausgeübt.

    Abgesehen hiervon kann der "Bedarf" der Ag vorliegend darin gesehen werden, dass sie Hilfsmittel zur ... deshalb beschafft, um ihrer Sachleistungsverpflichtung i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB V gegenüber ihren Mitgliedern nachkommen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, VII-Verg 48/07).

    Hilfsmitteln für die ... an ihre Versicherten beauftragt und den betreffenden Auftragnehmer für die Lieferung bezahlt (vgl. zu sog. "Streckengeschäften" OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, aaO.; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3-194/08).

    Dabei dient die Richtline 2004/18/EG gerade auch der Sicherstellung der Waren- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Binnenmarktes, wie sich aus ihren Ermächtigungsgrundlagen ergibt (vgl. zum Ganzen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, VII-Verg 48/07).

  • VK Bund, 18.12.2009 - VK 1-218/09

    Abschluss von Verträgen nach § 127 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln

    § 106a Abs. 1 Nr. 2 GWB stellt beide Tatbestandsmerkmale - überwiegende Finanzierung und überwiegende Aufsicht - gleichwertig nebeneinander, ein Rangverhältnis, welchem Kriterium etwa wegen eines etwaigen Schwerpunkts ggf. der Vorzug gegeben ist, ist weder dieser noch anderen Regelungen zu entnehmen (vgl. zur insoweit inhaltlich vergleichbaren Vorgängerregelung des § 18 VgV OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, VII-Verg 48/07).

    Der ASt steht damit bei paralleler Zuständigkeit zweier Vergabekammern gemäß § 35 ZPO analog das Wahlrecht zu, sich für eine der beiden zuständigen Vergabekammern - ... oder des Bundes - zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, aaO.).

    Abgesehen hiervon kann der "Bedarf" der Ag vorliegend darin gesehen werden, dass sie Hilfsmittel ... deshalb beschaffen, um ihrer Sachleistungsverpflichtung i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB V gegenüber ihren Mitgliedern nachkommen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, VII-Verg 48/07).

    Unerheblich ist es darüber hinaus ebenfalls, wer die Ware an wen liefert und aushändigt (hier: die Vertragspartner der Ag an die Versicherten der Ag) - maßgeblich ist allein, dass die Ag im Wege der abzuschließenden Rahmenvereinbarung die Auftragnehmer mit der Lieferung von Hilfsmitteln ... an ihre Versicherten beauftragen und den betreffenden Auftragnehmer für die Lieferung bezahlen (vgl. zu sog. "Streckengeschäften" OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, aaO.; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3-194/08).

    Dabei dient die Richtline 2004/18/EG gerade auch der Sicherstellung der Waren- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Binnenmarktes, wie sich aus ihren Ermächtigungsgrundlagen ergibt (vgl. zum Ganzen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, VII-Verg 48/07).

  • VK Bund, 18.12.2009 - VK 1-209/09

    Bekanntgabe einer Vertragsabsicht nach § 127 Abs. 2 Satz 3 SGB V über die

    eines etwaigen Schwerpunkts gegebenenfalls der Vorzug gegeben ist, ist weder dieser noch anderen Regelungen zu entnehmen (vgl. zur insoweit inhaltlich vergleichbaren Vorgängerregelung des § 18 VgV OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, VII-Verg 48/07).

    Dem Antragssteller steht damit bei paralleler Zuständigkeit zweier Vergabekammern gemäß § 35 ZPO analog das Wahlrecht zu, sich für eine der zuständigen Vergabekammern zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, a.a.O.).

    Abgesehen hiervon kann der "Bedarf" der Ag vorliegend darin gesehen werden, dass sie ...hilfen deshalb beschaffen, um ihrer Sachleistungsverpflichtung im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB V gegenüber ihren Mitgliedern nachkommen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, VII-Verg 48/07).

    Unerheblich ist es darüber hinaus ebenfalls, wer die Ware an wen liefert und aushändigt (hier: die Vertragspartner der Ag an die Versicherten der Ag) - maßgeblich ist allein, dass die Ag im Wege der abzuschließenden Rahmenvereinbarung die Auftragnehmer mit der Lieferung von ...hilfen an ihre Versicherten beauftragen und den betreffenden Auftragnehmer für die Lieferung bezahlen (vgl. zu sog. "Streckengeschäften": OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, VII-Verg 48/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3-194/08).

    Dabei dient die Richtline 2004/18/EG gerade auch der Sicherstellung der Waren- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Binnenmarktes, wie sich aus ihren Ermächtigungsgrundlagen ergibt (vgl. zum Ganzen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007, VII-Verg 48/07).

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